Zitat von Ralf Hofmann
...Das bedeutet im Klartext, dass im §5 Abs. 4 MaStRV keine Bestandsanlagen gemeint sind.
Und das bedeutet, dass JEDE Bestandsanlage zu melden ist. ...
Hallo Ralf,
das ist zwar schon eine Weile her wo du das geschrieben hast, aber es tut mir leid, ich finde in der Verordnung nichts zu Bestandsanlagen die zu melden wären. Die Aussage die ich in der Verordnung finde ist:
§ 5
Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
(1) Betreiber müssen ihre Einheiten, ihre EEG- und KWK-Anlagen bei deren Inbetriebnahme
im Marktstammdatenregister registrieren.
aber das sind wohl keine Bestandsanlagen.
Vielleicht kannst du mir ja helfen dabei wo das genau in der Verordnung zu finden ist.
VG:
Klaus