Braucht eine Wärmepumpe einen eigenen Zähler?

Braucht eine Wärmepumpe einen eigenen Zähler?

Ein Schreiben von Edis legt nahe, dass beim Betrieb von Wärmepumpen und Wärmespeichern ein zusätzlicher Stromzähler zu installieren ist. Der Netzbetreiber stellt auf Nachfrage klar: Dies gilt nur dann, wenn die Geräte als unterbrechbare Verbraucher gemeldet wurden und auf ihren Strombezug ein reduziertes Netzentgelt berechnet wird.

Im Photovoltaikforum sorgte im Juli ein Schreiben des Netzbetreibers Edis AG (ehemals Eon Edis) für eine hitzige Debatte. Grund: Edis hatte in einem Rundbrief an Installateure folgenden Satz geschrieben: „Erzeugungsanlagen dürfen nicht mit Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen über eine gemeinsame Messung angeschlossen sein.“ Eine weiterführende Erklärung oder zusätzliche Informationen fehlten. Für einige Forumsmitglieder stand damit fest: Edis will Anlagenbetreibern vorschreiben, bei der Nutzung einer Wärmepumpe oder eines Wärmespeichers einen weiteren Zähler einzubauen. Diese Schlussfolgerung ist jedoch falsch, hat eine Nachfrage des Magazins des Photovoltaikforums bei Edis ergeben.

© Martin Winzer - Fotolia.com

Wärmepumpe © Martin Winzer – Fotolia.com

Ein weiterer Zähler ist nur in einem bestimmten Fall einzubauen: Wenn der Wärmespeicher, die Wärmepumpe oder auch das Elektromobil dem Netzbetreiber als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung gemeldet wurde. Nach Energiewirtschaftsgesetz (konkret Paragraph 14a) zahlen Netznutzer am Niederspannungsnetz für den Strombezug dieser Geräte ein reduziertes Netzentgelt. Im Gegenzug gestatten sie dem Netzbetreiber, die entsprechenden Geräte zu steuern. Herrscht beispielsweise große Stromnachfrage, könnte der Netzbetreiber die Versorgung von Wärmepumpen oder -speichern unterbrechen oder umgedreht Geräte zuschalten, wenn der Strombezug zu gering ist. Für das Einräumen dieser Möglichkeit zahlen die Haushalte oder Unternehmen am Niederspannungsnetz ein geringeres Netzentgelt. Dazu ist aber zum einen der Verbraucher separat ans Netz zu schließen, damit er auch bei Bedarf getrennt werden kann. Und zum anderen bedarf es eines eigenen Zählers, um den Energiebezug des unterbrechbaren Geräts zu ermitteln.

Solarstrom für Wärmepumpe nutzen

Möchte ein Photovoltaikanlagenbetreiber dagegen eine Wärmepumpe, einen Wärmespeicher oder andere Verbraucher mit eigenem Solarstrom füttern, kann er dies tun, ohne einen zusätzlichen Zähler einbauen zu müssen. „Dafür werden von Edis keine Einschränkungen vorgegeben“, heißt es aus der Pressestelle des Unternehmens. Mit dem Gesetz in Konflikt geraten Betreiber erst, wenn sie das Sondernetzentgelt für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen in Anspruch nehmen wollen. Streben sie dieses nicht an, ist „eine Nutzung des Photovoltaikstroms für Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen jederzeit möglich“, schreibt Edis.

Nachträglicher Hinweis zum Text: Das Sondernetzentgelt kann derzeit noch nicht in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung muss noch eine Verordnung erlassen, an der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet.

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Ines Rutschmann editor