Kategorien-Archiv Praxis

Neues in der Photovoltaik im Jahr 2017

Zum Jahreswechsel tritt die nächste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft, das EEG 2017. Es bringt der Photovoltaik einige Änderungen, die auch Betreiber von Bestandsanlagen betreffen. Darüber hinaus wird das neue Messstellenbetriebsgesetz nach dem Jahreswechsel seine Wirkung entfalten. Das Magazin des Photovoltaikforums hat alle neuen Regelungen zusammengefasst.

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Gemeinsames Arbeiten an Normen für Stecker-Solarmodule

Im Sommer veröffentlichte die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) einen Entwurf für eine geänderte Norm. Das Papier ist zwar recht dünn, aber es löste Protest in der Photovoltaikbranche aus. Es werden Bedingungen definiert, damit Stecker-Solarmodule in einer Wohnung oder einem Haus verwendet werden dürfen. Gegen den Normentwurf erhoben Kritiker Einspruch und legten eigene Vorschläge für technische Richtlinien vor. Anfang Dezember gab es mit allen Beteiligten einen runden Tisch. Wie es mit der Normung der solaren Kleinstanlagen weitergeht, klärt sich Anfang 2017.

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Doppelbelastung von Speichern ist passé

Auf die reine Speicherung von Strom in Batterien muss ab dem neuen Jahr keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden. Dies haben Bundestag und Bundesrat mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vergangene Woche beschlossen. Abweichend ist die Regelung bei Speichern, deren Strom nicht komplett selbst verbraucht oder komplett in ein Netz gespeist wird. Wer sich beispielsweise über sein System selbst versorgt, aber auch am Regelleistungsmarkt teilnimmt, zahlt ab einer bestimmten Strommenge EEG-Umlage – die ersten 500 Kilowattstunden pro installierter Kilowattstunde Speicherkapazität sind aber frei.

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Bestandsschutz für Eigenversorger neu geregelt

Betreiber von älteren Photovoltaikanlagen sollten künftig auch EEG-Umlage auf ihren Eigenverbrauch zahlen müssen, wenn die Systeme erweitert oder erneuert werden. Den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministerium hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestag aber entschärft. Bundestag und Bundesrat haben die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gestern und heute beschlossen. Der Bestandsschutz für Eigenversorgungssysteme, die vor August 2014 ihren Betrieb aufnahmen, bleibt damit weitestgehend erhalten – zumindest so lange die Leistung der Anlagen nicht erhöht wird und eine Förderung über das EEG fließt. Für Systeme, die vor 2011 errichtet wurden, enthält die Änderung sogar eine Lockerung der bisherigen Regelung.

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Eigenversorger trotz Vermarktung von Regelleistung?

Verschiedene Firmen arbeiten daran, aus stationären kleinen Batteriespeichern Regelleistung anzubieten. Die Eigenversorgung des Haushalts soll durch die Dienstleistung nicht beeinträchtigt werden. Umstritten ist allerdings, ob die Anlagenbetreiber noch Eigenversorger sind – zumindest im rechtlichen Sinn. Sieht ein Netzbetreiber keine Eigenversorgung mehr gegeben, kann er die volle EEG-Umlage auf den genutzten Strom erheben.

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Paradigmenwechsel beim Ablesen der Einspeisezähler

Anfang September trat das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Dieses erlaubt Betreibern von Photovoltaikanlagen nur noch, ihren Einspeisezähler selbst abzulesen, wenn sie sich als Messstellenbetreiber ausweisen können. Oder sie müssen sich ein Unternehmen dafür suchen. Andernfalls fällt diese Aufgabe dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zu. Derzeit ist das der Netzbetreiber vor Ort. Erste Briefe in der Sache haben Anlagenbetreiber in Hamm erhalten.

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Auktionen lösen Krise am Photovoltaikmarkt nicht

Seit drei Jahren befindet sich der Photovoltaikmarkt in Deutschland in einem Tief. In den vergangenen zwölf Monaten wurden rund 1.100 Megawatt neu installiert. Das erklärte Ziel der Politik ist, dass in einem Kalenderjahr 2.500 Megawatt gebaut werden. Die neu errichtete Leistung fiele höher aus, wären alle Projekte aus den ersten Auktionen für Freiflächenanlagen umgesetzt. Doch auch dann würden die Ziele der Energiewende mit Abstand nicht erreicht.

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Thüringen und Nordrhein-Westfalen fördern Photovoltaikanlagen und Speicher

Umweltministerin Barbara Hendricks hat ihren Entwurf für einen Klimaschutzplan bis zum Jahr 2050 fertig gestellt. Heute sollte er vom Bundeskabinett beschlossen werden. Aber daraus wird nichts: Die Ministerin wird ohne neue Ziele zur Klimakonferenz nach Marrakesch fahren. Um die Energiewende voranzutreiben, haben nun Nordrhein-Westfalen und Thüringen Förderprogramme aufgesetzt. Für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern gibt es Zuschüsse.

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Komplettsystem zur Eigenversorgung für weniger als 10.000 Euro

Eine Photovoltaikanlage soll sich auch ohne eine gesetzliche Förderung für ihren Betreiber bezahlt machen. Das Gleiche soll für einen Batteriespeicher gelten. Getreu der eigenen Maxime bietet Solarwatt nun Photovoltaikmodule und Batteriespeicher für weniger als 6.000 Euro an. Die Firma will so Kunden gewinnen, für die höhere Investitionen einen Hemmschuh zur Eigenversorgung mit Solarstrom darstellen.

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Zubau neuer Photovoltaikanlagen weiterhin zu niedrig

In den ersten drei Quartalen des Jahres wurden zusammen 789 Megawatt Photovoltaikleistung errichtet und ans Stromnetz geschlossen. Zuletzt, im Monat September, waren es 108 Megawatt. Es zeichnet sich ab, dass das politische Ziel von 2.500 Megawatt neuer Installationen im Jahr auch 2016 nicht erreicht wird – im dritten Jahr in Folge.

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