Kürzung Einspeisevergütung um 20% zum 01.01.2019 ?

  • Zitat von eba

    bei 10ct Börsenpreis brauche ich keine EEG-Vergütung mehr. Dann EEG-freie Anlage ohne EEG-Umlage auf EV


    Da sage noch einer, die Bleistifte wären gierig! 8)
    Wir sehen bei 7 Cent (Über das ganze Jahr gerechnet) unter dem Boot schon eine Handbreit Wasser! Es wäre schön, wenn es eine feste Untergrenze geben würde, die kann auch bei 4-5 Cent liegen. Dies wäre uns wichtig, um die Finanzierung sehr stabil strukturieren zu können.


    Bei 10 Cent 'lohnt' es ja schon fossile Technik zu aktivieren, denn ich sehe nicht den politischen Willen, dauerhaft die CO2 Zertifikate knapp zu halten. Bei der ersten winzigen Delle im Wirtschaftswachstum geht doch sofort das Geheule des BDI & Co. wieder los und deren Wünsche sind 1 zu 1 Blaupause für die Bundesregierung , ob schwarz, gelb grün oder 'rot' .


    Der BDI & Co. sind ´genau diejenigen, die unseren Vorsprung in Sachen Energiestückkosten massiv aufs Spiel setzen, da dank negativer Preisentwicklung über viele Jahre bei Energie (reale Preise) alle Geschäftsmodelle implodiert sind, die auf eine wirklich dramatische Effizienzsteigerung beim Energieverbrauch gesetzt haben. *200.000 € futsch!

  • Zitat von looser


    Die Dächer der neuen Postauslieferungshallen gehören privaten Investoren ( :mrgreen: ) nicht der Post.Die Post ist Mieter. Die alten Stützpunkte werden Aufgrund des explodierendem Internetbooms sukzessive dichtgemacht und neue, grössere mit privaten Investoren neu gebaut. Diese werden von diesen ( siehe auch von looser ) selber mit PV belegt und bedienen auch die E Autos.Also ist diese Schiene schon belegt.


    Mag sein, ich reden von den großen Hub, die u.U. auch von Fonds errichtet werden (Hamburger Jungs) . Also die 'Schuppen' wo ich locker 1,5 MWp drauf hauen könnte.


    Hast du den PV Strom mit der Post AG Kontraktet?

  • Kann bitte jemand mit Realität aushelfen, würde inhaltlich gerne folgen können.


    Wie muss man denn als Beispiel eine 100 kWp Anlage rechnen? Verwendete Zahlen der BNA, die gelben Felder stehen zur Diskussion ...



    Intuitiv würde ich Variante 1 rechnen. Ein sachlich und informiert wirkender Forist deutete Variante 2 (abgestufte Vergütung) an. Disclaimer: Schnöde Einnahmerechnung simpelster Form, Kosten werden wegignoriert!



    Bei Variante 2 und 100 kWp würden effektiv grob 10 % der Einnahmen fehlen, da 40 % der Vergütung unverändert bliebe. Der Effekt der Absenkung würde mit der Größe zunehmen. Wie weit liege ich daneben?

  • Zitat von Xerx


    Bei Variante 2 und 100 kWp würden effektiv grob 10 % der Einnahmen fehlen, da 40 % der Vergütung unverändert bliebe. Der Effekt der Absenkung würde mit der Größe zunehmen.


    Das paßt schon so, hatte @ose ja auch schon angemerkt.


    Wobei es jetzt vermutlich wieder losgeht, daß man zweimal 50 mit einem Jahr Abstand baut, weil die Absenkung gar nicht so groß sein kann, daß sich das nicht rechnet.

  • Zitat von alterego


    Bei den Ausschreibungen ist es ja schon so, wenn das hier diskutierte so kommt, dürfte es auch bei Anlagen ab 40kWp bis dann nicht mehr weit oder erreicht sein. Bleibt das "Kleinzeug", das muß sich dann halt durch den Eigenverbrauch rechnen, die Anlagen auf Wohnhäusern werden also eher kleiner werden, wie das Ausland zeigt.
    Aber dazu bräuchte man erst mal eine Regelung, daß man den Börsenpreis bei kleinen Anlagen auch ohne teure Lastgangmessung oder gar Direktvermarkter bekommt, von wem auch immer.


    Vom Stromlieferanten. Ich nehmen ihm 3000 kWh ab und er mir 4500. Seine Unkosten packt er in die Grundgebühr. Wenn er es übertreibt wechsel ich. Wenn er zuviel PV-Strom aufkauft muss ER ihn an der Börse verticken. Dann sinkt der Preis halt

  • Und woher soll der wissen, wann DU wieviel Strom einspeist?
    Ich hatte ja extra

    Zitat

    ohne teure Lastgangmessung


    geschrieben.
    Ich frage mich gerade, wie das die Österreicher machen, bei denen ist es ja so (oder so ähnlich).

  • Zitat von alterego

    Und woher soll der wissen, wann DU wieviel Strom einspeist?
    Ich hatte ja extra


    geschrieben.
    Ich frage mich gerade, wie das die Österreicher machen, bei denen ist es ja so (oder so ähnlich).


    Ist die Frage ernst gemeint ?
    Standardlastprofil kombiniert mit Wetterbericht

  • Zitat von alterego


    Das paßt schon so, hatte @ose ja auch schon angemerkt.


    Ah ok. Danke. Stichwort ist dann wohl Mischvergütung. OSE erwähnt 80 kWp und 8 % Verlust, meiner Seite fehlt da eine intuitive Nachvollziehbarkeit.

    Verstehe ich das richtig, dass bei Vergütung bis 10 kWp/ bis 40 kWp dann anteilig abgerechnet wird?
    Bei 1100 kWh/ kWp:
    11 000 kWh * Vergütung bis 10 kWp +
    33 000 kWh * Vergütung bis 40 kWp +
    66 000 kWh * Vergütung bis 100 kWp

    4.8 kWp; 2x10 Ost/West mit 15°, SB5000TL21

    Posts haben keinen Anspruch auf Fakten, Wahrheit, Ernsthaftigkeit, ...

  • Praktisch wird ein durchschnittlicher Vergütungssatz berechnet, bis auf Rundungsdifferenzen ist das Ergebnis das selbe.


    RolandD: Ja, ich wußte es wirklich nicht. Das halte ich in D für nicht durchsetzbar.

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig, dass bei Vergütung bis 10 kWp/ bis 40 kWp dann anteilig abgerechnet wird?
    Bei 1100 kWh/ kWp:
    11 000 kWh * Vergütung bis 10 kWp +
    33 000 kWh * Vergütung bis 40 kWp +
    66 000 kWh * Vergütung bis 100 kWp


    Jepp!

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II