Kürzung Einspeisevergütung um 20% zum 01.01.2019 ?

  • Die Vergütungen müssten mit erreichen des 52 GW Ziels die Börsenpreise darstellen - ansonsten gibt es ein Ausbauloch.


    Sprich die Solateure sollten also schon vorher gezwungen werden die Anlagenkonfigurationen - die sie verkaufen - soweit anzupassen das das umsetzbar ist.

  • Wir brauchen noch ein zwei Jahre dann ist Eigenverbrauch ein richtig spannendes Thema.

    Orange Solar GmbH - die hier wiedergegeben Aussagen sind eine persönliche Meinung.


    elektrisch Mobil - TESLA Model S85 2013 bis 2017, seit Juni 2017 MX100D. - Tesla Roadster 2.5 seit Juni 2011 - BMW i3 seit Dezember 2013 - Renault ZOE seit September 2014

  • bei 10ct Börsenpreis brauche ich keine EEG-Vergütung mehr. Dann EEG-freie Anlage ohne EEG-Umlage auf EV



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    Tesla P85+ seit 8/13 >562.000km gefahren. Seit 4/23 neues 90er Pack. Seit 12/19 fährt Frau Tesla M3 AWD, jetzt M3/MY SR. PV 14,04 kWp an E3DC Hauskraftwerk mit 21kWh und Wallbox. Weitere 35kWp PV an Solaredge. Seit 1.11.20 werden die eAutos und E3DC Hauskraftwerk und Wärmepumpe gesteuert per E3DC-Control zum Börsenpreis von aWATTar/tibber geladen. Am 5. Januar weitere 9,9kWp Gesamt PV-Leistung nun 59,149kWp.

  • Zitat von RolandD

    Die Vergütungen müssten mit erreichen des 52 GW Ziels die Börsenpreise darstellen


    Bei den Ausschreibungen ist es ja schon so, wenn das hier diskutierte so kommt, dürfte es auch bei Anlagen ab 40kWp bis dann nicht mehr weit oder erreicht sein. Bleibt das "Kleinzeug", das muß sich dann halt durch den Eigenverbrauch rechnen, die Anlagen auf Wohnhäusern werden also eher kleiner werden, wie das Ausland zeigt.
    Aber dazu bräuchte man erst mal eine Regelung, daß man den Börsenpreis bei kleinen Anlagen auch ohne teure Lastgangmessung oder gar Direktvermarkter bekommt, von wem auch immer.


    Zu weiter oben, was den Höchstwert bei Ausschreibungen angeht - den §85a gibt es auch jetzt schon, der wurde imo nur noch nie genutzt. Außerdem darf die BNA ja nichtbeliebig eingreifen.


    Für alle Fans der EEG-Umlage auf den Verbruach vor Ort. Da darf unter Umständen auch geschätzt werden auch rückwirkend für die Abrechung 2018 (die fällt ja in 2019, also in den Geltungsbereich des Gesetzes). Aber das ist so schwammig formuliert, das wird einige Zeit dauern, bsi die VNB sich da auf ein Vorgehen einigen. Es bestehen aber wohl gute Chancen, daß man für 10 Euro Umlage des Untermieters keine 20 Euro für die Messung ausgeben braucht.


    Zitat von eba

    Dann EEG-freie Anlage ohne EEG-Umlage auf EV


    Es bleibt dabei, daß die EEG-Umlage für alle netzparallelen Anlagen anfällt, unabhängig davon, ob es eine Förderung nach EEG gibt.

  • Zitat von eba

    Was ich in dem Referentenentwurf vermisse, ist die Freistellung des EV von der EEG-Umlage bei PV-Anlagen in der Größe bis 30kW.
    Überall wird beihilferechtlich auf die EU hingewiesen, nur dies scheint völlig vergessen worden zu sein.


    Ja, gerade deshalb sollten wir die Volksvertreter darauf hinweisen!


    Gruß und gesegneten Sonntag
    cti

    28 kWp Sharp/SMA (2022: 1.250 kWh/kWp:lol:); 24 kWp Sunpower/Fronius; 13 kWp QCells/Kostal; 2 kWp QCells/APS Mikro-Inverter; 5 kWp Schott/Victron 4,8 kWh Pylontech Batterie... zunächst Betreiber, dann Projektierer und nun wieder Anbieter...

    (Herstellerzertifizierung SMA, Fronius, Solaredge, Tesla Powerwall2, LG Chem)


    Panasonic WP 9 kW(th) Monoblock, einphasig. (vorher 170 € im Monat für Gas)

  • Zitat von alterego


    Es bleibt dabei, daß die EEG-Umlage für alle netzparallelen Anlagen anfällt, unabhängig davon, ob es eine Förderung nach EEG gibt.


    Ja - bis in D wieder was abgeschafft wird, dauert es i.A. eine Ewigkeit bzw. passiert gar nicht -> Soli, Sektsteuer, Kohlepfennig usw.
    Und es ist ja auch so einfach - die 'Kleinen' belasten, damit man die so im Wettbewerb stehenden, stromintensiven Unternehmen entlasten kann :evil:

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Aber im aktuellen EEG steht drin:
    Keine EEG Umlage
    wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine Zahlung nach Teil 3 in Anspruch nimmt.




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  • Der Vorschlag Gesetze mit eienr Geltungsdauer zu versehen, wird ja leider nicht umgesetzt.
    Gefühlt sind im EEG die ganzen Übergangsvorschriften auch schon länger als der Rest, weil mit jeder Version viele neue dazukommen. Aber natürlich pocht jeder auf "seine" 20 Jahre plus und Bestandsschutz und ... Wo es Licht gibt gibt es halt auch Schatten.


    Und nein, die EU hat noch nichts beschlossen, die ist nämlich da noch viel langsamer als der Bund und vorauseilend EU-Recht umzusetzten, das gab es wohl noch nie 8) Ich hatte schon am Anfang geschrieben, daß das vor der EU-Wahl eher nichts mehr wird, langsam beginnt da der Wahlkampf, da machen die sowieso nichts mehr anderes.


    eba: und du schaffst es dich vollständig selbst zu versorgen? 50-100kWp und ordentlicher Speicher? Da ist es viel günstiger ein paar Euro Umlage zu zahlen, außerdem, welches Wohnhaus ist so groß das unterzubringen?

  • geplant sind 100kWp PV und 3kW Windrad




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  • Da fragt man sich auch, wer dann noch ein Mieterstromprojekt (= der Segen der PV der Zukunft) realisieren wird, wo doch auch noch gemunkelt wird, dass die Fördergröße von 100 kW auf bis zu 250 kW angehoben werden soll.


    Gruß


    gruennetz