Kosten Messstellenbetrieb

  • Hallo,


    ich bräuchte dringend Rat,


    Ich bin Besitzer eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich. Als solche habe ich eine eigene Trafostation, bin also über die Mittelspannung ans Netz angeschlossen. Dies ist schon immer so gewesen.


    Im Sommer habe ich dann eine PV-Anlage mit 25kw errichtet (ost-West-Dach, Ertragsprognose ca. 800kwh), mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung.
    Sowohl Strombezug, als auch die Überschusseinspeisung laufen über denselben Zähler.
    Soweit so gut. Bisher wurde bei mir der Strom immer wie ein normaler Haushaltskunde mit standartisierten Lastprofil abgerechnet.


    Jetzt, nachdem die Anlage ans Netz gegangen ist, hat der Stromversorger mitgeteilt, dass dies bereits in der Vergangenheit nicht richtig war und ich MIttelspannungskunde wäre und als solcher genau wie jeder Großkunde behandelt werden muss (tatsächlicher Verbrauch unter 30000kwh).
    Hierfür soll ich jetzt für den Messtellenbetrieb ca. 1500 € im Jahr zahlen. Beinhaltet (Grundpreis, Leistungspreis und Messstellenbetrieb)


    Weiterhin werden mir jetzt für die Messung bei der Einspeisung nochmals 45€ pro Monat abgezogen, also 540,- € im Jahr.


    Außerdem soll für den Strombezug für den Eigenverbrauch der Wechselrichter das ganze nochmals stattfinden wofür nochmals
    ca.800,- € im Jahr fällig werden.


    Alles in allem habe ich dann reine Messkosten von 2840,- € im Jahr für eine Anlage, die bei Volleinspeisung nur ca. 2400,-€ Erträge im Jahr erwirtschaften würde.
    Kann das wirklich so richtig sein ?


    Das Grundproblem dürfte in diesem älteren Beitrag wohl dasselbe sein. Leider bleibt die Lösung darin offen.
    https://www.photovoltaikforum.…-kostensteig-t101027.html


    Hätte man mir das vorher so gesagt, dann hätte ich garantiert keine PV-Anlage errichtet.


    Bedanke mich für jeden Hinweis und Ratschlag!

  • Ja, das war schon immer falsch, blöd, daß es jemand gemerkt hat.

    Zitat von BraucheHilfe


    Außerdem soll für den Strombezug für den Eigenverbrauch der Wechselrichter das ganze nochmals stattfinden wofür nochmals ca.800,- € im Jahr fällig werden.


    Das hast du sicher falsch verstanden, die Messung ist zur Berechnung der EEG-Umlage nötig aber ich sehe an der Stelle keinen Grund für eine Lastgangmessung.


    IANAL aber im MsbG steht auf den ersten und zweiten Blick nichts davon, daß das Gesetz und damit die dort genannten Preisobergrenzen nur für die Niederspannung gelten ;) Möglicherweise steht das wo anders, aber eigentlich würde das dort in §1 "Anwendungsbereich" reingehören und Ziel des Gesetzes ist/war es ja ausdrücklich die breit verteilten Regelungen dazu zu konzentrieren.


    Sonst - besteht eine Chance, daß du dem VNB den Trafo schenkst/verkaufst und der dich dann als Niederspannungskunden behandelt?

  • Du schreibst, dass die Anlage in der Überschusseinspeisung ist, also mit Eigenverbrauch. In diesem Fall macht es doch keinen Sinn, dass der Verbrauch des WR separat abgerechnet wird? Der Bezug des WR läuft ja nicht über einen eigenen Zäher. Das Problem gibt es imho doch nur bei Volleinspeisern (unabhängig von der Spannungsebene) für den Fall, dass der VNB den Wechselrichterbezug abrechnen will... Das Problem sollte es damit in Deinem Fall nicht geben.


    Damit "reduziert" sich das Problem doch darauf, dass Du von der SLP Messung in die Mittelspannung und damit RLM reinrutschst. RIchtig? Hier fehlt mir offen gesagt der Durchblick, aber in der Mittelspannung braucht es doch nicht zwingen die RLM? Hier kannst Du doch eine Wandlermessung mit Mittelspannungswandler verbauen? Und selbst wenn die RLM zwingend erforderlich sein sollte, geht das natürlich günstiger wenn Du das mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber machst. Hier gibt es solandeo, wattline und wir (also commetering) können Dir das auch anbieten.


    Aber ich denke der erste Schritt wäre hier nochmal ein Faktencheck... Was wird laut VNB gebraucht und was soll das kosten. Für mich sind die Angaben noch nicht gaz schlüssig

  • Zitat von ComMetering

    Du schreibst, dass die Anlage in der Überschusseinspeisung ist, also mit Eigenverbrauch. In diesem Fall macht es doch keinen Sinn, dass der Verbrauch des WR separat abgerechnet wird? Der Bezug des WR läuft ja nicht über einen eigenen Zäher. Das Problem gibt es imho doch nur bei Volleinspeisern (unabhängig von der Spannungsebene) für den Fall, dass der VNB den Wechselrichterbezug abrechnen will... Das Problem sollte es damit in Deinem Fall nicht geben.


    Das hätte ich auch so gesehen, die Auskunft die ich bekommen habe sagt aber etwas anderes.


    Zitat von ComMetering

    Damit "reduziert" sich das Problem doch darauf, dass Du von der SLP Messung in die Mittelspannung und damit RLM reinrutschst. RIchtig? Hier fehlt mir offen gesagt der Durchblick, aber in der Mittelspannung braucht es doch nicht zwingen die RLM? Hier kannst Du doch eine Wandlermessung mit Mittelspannungswandler verbauen? Und selbst wenn die RLM zwingend erforderlich sein sollte, geht das natürlich günstiger wenn Du das mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber machst. Hier gibt es solandeo, wattline und wir (also commetering) können Dir das auch anbieten.



    Um zu sagen, was ich benötige fehlt mir leider das Fachwissen, in Rechnung gestellt wird mir MSB-Anbindung, Messestellenbetrieb LGZ und tägliche Messdaten. (bei Abrechnung der PV Anlage)
    Für den Strombezug wird mir in Rechnung gestellt Mestellenbetrieb, Leistungspreis, Grundpreis und der Arbeitspreis.


    Zitat von ComMetering


    Aber ich denke der erste Schritt wäre hier nochmal ein Faktencheck... Was wird laut VNB gebraucht und was soll das kosten. Für mich sind die Angaben noch nicht gaz schlüssig


    Was laut VNB gebraucht wird, kann ich leider nicht beantworten, werde ich nächste Woche aber noch einmal genau erfragen. Was ursprünglich laut Solarteur geplant war ist jedenfalls nicht eingebaut worden.
    Ich gehe aber davon aus, dass der VNB als er von dem ursprünglich Geplanten abgewichen ist schon das eingebaut hat was seiner Ansicht nach notwendig ist und auch die Kosten so bleiben.



    Zitat von alterego


    Sonst - besteht eine Chance, daß du dem VNB den Trafo schenkst/verkaufst und der dich dann als Niederspannungskunden behandelt?


    Kaufen werden Sie den Trafo wohl nicht, habe ich auch schon angeboten. Verschenken wollte ich eigentlich nicht.

  • Wenn du was schriftlich hast, wäre dr konkrete Wortlaut hilfreich. Wie geschrieben mußt du die Erzeugung wegen der EEG-Umlage auf den Eigenvrbruach messen, was du wowöglich falsch verstanden hast.
    Aber egal, die muß bei 25kWp gemessen werden, die Frage ist nur wie. Da ist §61h Absatz 2 Satz 2 EEG2017 einschlägig

    Zitat

    Eine Messung der Ist-Einspeisung ist nur erforderlich, wenn nicht schon technisch sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen.


    Das hervorgehobene ist bei dir (wie bei hunderttausenden anderen, die an Niederspannung angeschlossen sind, auch) sichergestellt, also ist keine Lastgangmessung erforderlich Punkt Aus Ende


    Leider gibt es auf Mittelspannung keine SLP, daher ist halt Lastgangmessung zwingend (steht alles schon im verlinkten Thread). Besagter §18 StromNAV wurde aber geändert und verweist inzwischen nur noch auf das MsbG. Immer noch IANAL, aber im MsbG finde ich immer nnoch nichts, was es erlauben würde bei zwingender RLM mehr zu nehmen als dort steht und dort geht es nur nach Verbrauch/Anlagenleistung (bei dir 130+2x20 Euro, wenn ich mich nicht verschaut habe) ;)
    Gemessen wird bei dir ja vermutlich sowieso auf Niederspannungsebene, also aus deiner Sicht "vor dem Trafo" und der Trafoverlust (typisch 1-2%, wenn du das dort suchst) wird in der Abrechung berücksichtigt, weil alles andere mit Kanonen auf Spatzen geschossen wäre. Wenn du nicht sicher bist, mach einfach mal ein Bild von den Zählern und stell es ein oder suche nach sowas wie "400V" darauf oder frag deinen Elektriker/Solarteur.


    Bleibt das "Problem", daß du kein SLP-Kunde mehr bist und schon das fürht bei "normalem" Verbrucah zu recht hohen Gesamtkosten beim Strom, weil die fixen Anteile recht hoch sind. Da hilft es halt wenig, daß du nur wenige Cent für die kWh Verbrauch zahlst (siehe auch im verlinkten Thread), vor allem ist es da vermutlich billiger, wenn du Volleinspeisung machst, weil du eben unter 11,x ct/kWh (deien Einspeisevergütung; uups lese gerade "Sommer", dann vermutlich noch knapp über oder genau 12) plus 2,7ct/kWh EEG-Umlage (alles netto) für den Bezug sein wirst.


    Rechne nochmal und denk nochmal über das verschenken des Trafos nach ;)