Kopplung Einspeisevertrag mit Messstellenbetrieb

  • Hallo in die Runde,


    nach endloser Wartezeit flatterte mir nun ein Vertragsentwurf "Einspeisevertrag" ins Haus, zurückzusenden mit kurzer Frist an den VNB (Enervie vernetzt).


    Ich weiss, dass man die Dinger nicht abschliessen muss, ich bin aber grundsätzlich offen eingestellt und will Aufwand vermeiden. Nur... das Ding wirkt wie aus einer anderen Zeit (wegen Copyright und weil nicht im Netz zu finden, stelle ich keinen Scan ein, sondern erwähne die relevanten Passagen):


    Da gibt es einen Paragraphen 4, der den Messstellenbetrieb regelt. Inhalt sinngemäß:


    4.1 Zweirichtungszähler nötig -> klar
    4.2 nur für Grossanlagen
    4.3 Preisliste Messstellenbetrieb durch VNB
    4.4 Wenn ein Zähler für Bezug und Einspeisung, dann Bezahlung der Messung über Versorger und nicht direkt an VNB -> egal
    4.5 Messeinrichtungen sind Eigentum des VNB, Einbaukosten sind zu ersetzen -> Häh?
    4.6 Einspeiser kann Zähler prüfen lassen
    4.7 VNB muss Zutritt zu Messeinrichtungen gewährt werden


    Soweit ich das ganze bislang verstanden hatte, hat man auch als Einspeiser das Recht auf freie Wahl des Messstellenbetreibers. Dieser Vertragsentwurf übergeht das stillschweigend und setzt in 4.5 ("sämtliche vorgenannten Messeinrichtungen sind Eigentum des VNB") den VNB quasi per Vertrag als Messstellenbetreiber ein. Immerhin ist der Vertrag mit Monatsfrist zum Monatsende kündbar, aber es gibt kein Wort in dem Vertrag, das auf alternative Anbieter eingeht.


    Meine Fragen:


    A: Ist das überhaupt zulässig? Man wird hier ja erheblich in seinen Rechten eingeschränkt. Oder ist das eine Fehlinterpretation meinerseits und die Aussage "sämtliche vorgenannten Messeinrichtungen sind Eigentum des VNB" gilt nur dann, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist? Auf alternative Anbieter wird ja nicht eingegangen. Die ersten Paragraphen hingegen erwähnen nur die Notwendigkeit der Messung, nicht aber, wer das tut.


    B: Die Preise erscheinen mir auch etwas seltsam. Sind 35,42 im Jahr für "Bezugs- und Lieferungszähler" angemessen? Ein "Eintarifzähler" würde laut Vertrag 25,68 kosten. Der VNB als Messstellenbetreier hat eine leider unvollständige Preisliste im Netz (https://www.enervie-vernetzt.d…reisblatt_(Stand_17-04-28).pdf), laut derer eine "moderne Messeinrichtung" (eine Richtung) 16,81 kostet (20,00 mit MWSt), zum Zweirichtungszähler steht da nichts. Zusätzlich gibt es noch https://www.enervie-vernetzt.d…ENERVIE_Vernetzt_GmbH.pdf, wo 20,16 für einen Zweirichtungszähler genannt werden. Ich vermute aber, das zuletzt genannte Dokument richtet sich an Versorger, die das Netz nutzen wollen und nicht an Endkunden. Trotzdem erscheinen mir die 25,68 aus dem Vertrag für einen Eintarifzähler nicht zum ersten Dokument passend, was dann auch Zweifel am Preis für den Zweirichtungszähler aufkommen lässt.


    C: Verweigerung des Vertrags: Macht ihr das unter Verweis auf das entsprechende Dokument der Clearingstelle oder irgendwie anders, z.B. direkt aus dem EEG? Alternativ überlege ich, dass ich den Vertrag dahingehend ergänze, dass Paragraph 4 mein Recht auf freie Wahl des Messstellenbetreibers unberührt lässt und 4.5 sowie 4.7 entsprechend nur gelten, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist.


    Der Rest des Vertrages ist nach meinem Dafürhalten okay, aber im Grunde halt überflüssig.


    Viele Grüße,


    Jan Richling

  • In dem papier werden sicher noch 10 andere Fußangeln drin sein, die Du bis jetzt nur noch nicht gefunden hast.


    Eintüten und zurück schicken OHNE Unterschrift.


    Sinngemäße Antwort:
    "Vielen Dank für das Angebot, mir genügen die Regelungen laut aktuell gültigem EEG für meine Anlage mit Überschusseinspeisung. mfg und Tschüss."


    Falls da noch irgendwo Kontodaten abgefragt werden, teilst Du die natürlich mit mit dem Satz "Bitte kommen Sie ihrer Zahlungsverpflichtung gemäß EEG fristgerecht nach."

  • Warum sollte man da noch das Porto zum zurückschicken investieren? Unerwünschte Werbung landet bestenfalls im entsprechenden Ordner, normalerweise in der Ablage P.


    Offensichtlich hast du dich bisher nicht um einen MSB gekümmert, dann ist der gMSB automatisch in der Pflicht und der hat sich dementsprechend gemeldet. Preise halte ich für realistisch, es gibt gMSB die mehr nehmen und auch welche die weniger verlangen.
    Warum sollte jemand auf Konkurrenten/Mitbewerber verweisen? Das halte ich für untypisch in der Geschäftswelt und wird imo auch im Gesetz nicht verlangt (genausowenig wie z.B. beim Grundversorger).


    Zu einem Musterschreiben: https://www.photovoltaikforum.…chriebenen-ve-t11032.html

  • Hallo,


    danke für eure Antworten!


    Zitat


    Offensichtlich hast du dich bisher nicht um einen MSB gekümmert, dann ist der gMSB automatisch in der Pflicht und der hat sich dementsprechend gemeldet.


    Ich habe mich absichtlich noch nicht um einen MSB gekümmert - ich will das machen, wenn die Sache mit dem Smartmeter spruchreif wird. Ist in unserem Netzgebiet noch in der Ferne. Wenn es so weit ist, ist der aus dem Forum hervorgegangene MSB ein sehr heisser Kandidat. Darum will ich jetzt auch nichts unterschreiben, was dann einen Wechsel erschwert.


    Zitat


    er hat sich dementsprechend gemeldet.


    Naja... er hat das verklausuliert in den "Einspeisevertrag" geschrieben.


    Zitat


    Warum sollte jemand auf Konkurrenten/Mitbewerber verweisen? Das halte ich für untypisch in der Geschäftswelt und wird imo auch im Gesetz nicht verlangt (genausowenig wie z.B. beim Grundversorger).


    Naja... der fragliche Paragraph liest sich schon so wie "mit Abschluss dieses Einspeisevertrags verpflichten Sie sich, bei uns als MSB zu bleiben". Zudem ist die Formulierung so gewählt, dass Fremdanbieter ausgeschlossen werden, weil die Messeinrichtungen per Vertrag zum Eigentum des VNB erklärt werden.


    Zitat


    Falls da noch irgendwo Kontodaten abgefragt werden, teilst Du die natürlich mit mit dem Satz "Bitte kommen Sie ihrer Zahlungsverpflichtung gemäß EEG fristgerecht nach."


    Yep. Die fragen sie ab, zusammen mit der "Umsatzsteuernummer". Ich habe inzwischen aus dem Forum gelernt, dass es gar keine Umsatzsteuernummer gibt, nur eine Steuernummer und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Letztere habe ich wie die meisten PV-Betreiber nicht, also muss ich ihnen wohl erstere nennen.


    Danke auch für die Verweise auf das Musterschreiben, wobei das in den Anfängen ja von 2008 ist. Heute sollte - nach dem Studium weiterer Threads - die Sache ganz einfach sein: Paragraph 7 EEG 2017 sagt:


    Zitat


    (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


    Und:


    Zitat


    (2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichende vertragliche Regelungen
    ...
    dürfen keinen Vertragspartner unangemessen benachteiligen,


    Von daher können sie mir gerne einen neuen Vertrag anbieten, wenn sie mir klar sagen, welche VORTEILE für mich daraus hervorgehen.


    Zitat


    In dem papier werden sicher noch 10 andere Fußangeln drin sein, die Du bis jetzt nur noch nicht gefunden hast.


    Ein paar Ansätze habe ich schon:


    - Ich soll deren Messeinrichtungen versichern
    - Die Angaben zu Abschlagzahlungen und Ablesungen sind äußerst schwammig
    - Fristen gibt es... aber nur für mich.


    Wieviel Verzug ist bei den Zahlungen des VNB eigentlich erlaubt? Die Anlage läuft seit März 2018, der "Vertrag" kam nach etlichen Nachfragen letzte Woche.


    Der Papierkorb freut sich sicher über den Vertrag in zweifacher Ausführung :)


    Viele Grüße,


    Jan Richling

  • Zitat von JanR

    Ein paar Ansätze habe ich schon:


    - Ich soll deren Messeinrichtungen versichern
    - Die Angaben zu Abschlagzahlungen und Ablesungen sind äußerst schwammig
    - Fristen gibt es... aber nur für mich.


    Der Vertrag ist für den VNB nur dazu da, um sich gegenüber Dir als Lieferant besser zu stellen, als es vom EEG vorgesehen wird. Das wirst Du nicht wollen. Also, weg schmeißen oder zurück schicken.


    Ich würde es zurück schicken ... vielleicht sogar per Einwurfeinschreiben und um fristgerechte Zahlung gemäß EEG bitten.


    Zitat

    Wieviel Verzug ist bei den Zahlungen des VNB eigentlich erlaubt? Die Anlage läuft seit März 2018, der "Vertrag" kam nach etlichen Nachfragen letzte Woche.


    Naja, ohne Bankverbindung können Sie nix überweisen, was dich aber nicht davon abhalten soll, mit der Mitteilung der Bankdaten auch zur Zahlung binnen 7 Werktagen aufzufordern ... Du kannst denen auch mal den voraussichtlichen Abschlag auf Basis der Ertragsprognse der Anlage und unter Berücksichtigung von 30-50% DV Quote (bezogen auf Deinen Verbrauch) vorrechnen. Ich wäre gespannt, wie sie reagieren.

  • Zahlungsfrist für Abschläge ist der 15. des Folgemonats. Aber es gibt nirgends eine Frist bis wann der (Zweirichtungs-)Zähler eingebaut werden muß und ohne Messung gibt es kein Geld.
    Hat der Solarteur/Elektriker geschlafen oder was hat da so lang gedauert? Eingeschaltet hast du ja hoffentlich schon.

  • Hallo,


    Zitat


    Ich würde es zurück schicken ... vielleicht sogar per Einwurfeinschreiben und um fristgerechte Zahlung gemäß EEG bitten.


    Schreiben muss ich ja, schon wegen der Kontodaten und der Steuernummer. Das ist beides ja berechtigt und nachvollziehbar. Dazu dann den Verweis auf Paragraph 7 und den Link zur Clearingstelle. Da steht u.a. nämlich:


    Zitat


    Zu beachten ist, dass gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Verträge zum Messstellenbetrieb mit dem Netzbetreiber abzuschließen sind. Dies ändert aber nichts daran, dass die Pflichten des Netzbetreibers aus dem EEG unabhängig vom Abschluss derartiger Verträge bestehen.


    Wenn sie also einen Messstellenvertrag wollen, dann sollen sie einen schicken...


    Ebenso kann ich ihnen bestätigen, dass die diversen Bestimmungen eingehalten werden, die im Vertrag genannt werden... aber all das wurde eigentlich auch schon mit dem Netzanschluss bzw. der Beantragung des Anschlusses der Anlage bestätigt. Ebenso dürfte ihnen die Bestätigung des Elektrikers vorliegen, dass die Anlage ordnungsgemäß erstellt worden ist.


    Zitat


    Du kannst denen auch mal den voraussichtlichen Abschlag auf Basis der Ertragsprognse der Anlage und unter Berücksichtigung von 30-50% DV Quote (bezogen auf Deinen Verbrauch) vorrechnen. Ich wäre gespannt, wie sie reagieren.


    Prognose brauche ich gar nicht... die Anlage läuft ja schon vier Monate und ich kann ihnen einen genauen Zählerstand schicken. Bislang sind es schon ca. 4300 KWh - nicht schlecht für einen der regenreichsten Standorte Deutschlands und die Tatsache, dass der größere Teil der Anlage 46 Grad Dachneigung hat. Eigenverbrauch liegt bei etwa 400 KWh, aber das liegt daran, dass dies noch eine Baustelle ist und noch gar keiner dort wohnt. Dafür wurden aber nahezu alle energieintensiven Bauarbeiten (z.B. Putzpumpe mit ca. 5 KW) mit Solarstrom gemacht. Mit Stand gestern abend hat der WR bislang 4686 KWh erzeugt...bei der Sonne heute dürfte einiges dazugekommen sein (dank Bautrockner im Keller liege ich an fast jedem Sonnentag mehrere Stunden lang über 70% Erzeugung).


    Zitat


    Aber es gibt nirgends eine Frist bis wann der (Zweirichtungs-)Zähler eingebaut werden muß und ohne Messung gibt es kein Geld.
    Hat der Solarteur/Elektriker geschlafen oder was hat da so lang gedauert? Eingeschaltet hast du ja hoffentlich schon.


    SO schlimm ist es nicht. Ich habe mich ja vorher ausgiebig informiert. Es ist ein Neubau, also habe ich dafür gesorgt, dass da von Beginn an ein Zweirichtungszähler reingekommen ist. Am Tag der Inbetriebnahme habe ich diese bei der BNA angezeigt und eingeschaltet. Der Elektriker hat auch recht zeitnah alles erledigt. Etwa drei Wochen später rief der VNB wegen Zählertausch an und war überrascht/erfreut, dass da schon der richtige Zähler drin ist. Dann wollte er wegen initialem Zählerstand diskutieren, hat aber schnell eingesehen, dass von seiner Firma sämtliche neuen Zähler mit 0 auf beiden Zählwerken ausgeliefert werden und das so okay ist (selbst das habe ich per Foto dokumentiert, ehe der WR in Betrieb gegangen ist). Danach passierte lange nichts. Irgendwann habe ich dann mal angerufen und nach langer Zeit erfahren, dass sie den Nachweis der Meldung an die BNA nicht haben. Den hatte ich dem Elektriker natürlich gegeben. Also nochmal geschickt. Wieder sechs Wochen lang nichts. Wieder umständlich telefoniert und dann ein paar Tage später einen Anruf in Abwesenheit. Rückrufe haben nicht funktioniert, ist nie jemand rangegangen. Ich habe es dann wieder eskaliert, aber da war der "Vertrag" dann auch schon da.


    Von daher geht es "nur" um das Geld... eingespeist und gezählt wird schon von Beginn an.


    Naja... Winterertrag ist mir verloren gegangen... von "ich will einen Netzanschluss mit Zweirichtungszähler" bis zum Umbau von Baustrom auf Hauanschluss mit Zweirichtungszähler sind auch ca. zwei Monate vergangen. Die Module selbst sind seit 4.11.2017 auf dem Dach, der WR ist am 16.3. ans Netz gegangen. November/Dezember trauere ich nicht nach... so habe ich ein Jahr mehr Vergütung. Januar+Februar dürfte nicht so arg viel gewesen sein.


    Viele Grüße,


    Jan

  • Hallo,


    kurzer Nachtrag:


    Wann hat man eigentlich tatsächlich Anspruch auf die erste Zahlung?


    Paragraph 26 EEG sagt:


    Zitat


    (1) Auf die zu erwartenden Zahlungen nach § 19 Absatz 1 sind monatlich jeweils zum 15. Kalendertag für den Vormonat Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.
    (2) Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 wird fällig, sobald und soweit der Anlagenbetreiber seine Pflichten zur Übermittlung von Daten nach § 71 erfüllt hat. Satz 1 ist für den Anspruch auf monatliche Abschläge nach Absatz 1 erst ab März des auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Jahres anzuwenden.


    Satz 2 könnte man so interpretieren, dass ich einen gesetzlichen Anspruch auf die erste Zahlung erst im März 2019 habe, weil die Meldepflicht (bis Ende Februar) einer am 16.3.2018 in Betrieb gegangenen Anlage ja erst im Februar 2019 erfüllbar ist.


    Oder verstehe ich das falsch? Im "Vertragsentwurf" steht dazu gar nichts - eventuell wäre das dann ja ein Vorteil für mich...


    Viele Grüße,


    Jan

  • Hallo in die Runde,


    ich muss das Thema noch einmal nach oben holen.


    Ich habe dem VNB die Ablehnung des Einspeisevertrags (und alle zur Zahlung nötigen Daten) nun vor über einem Monat geschickt. Es gab keinerlei Reaktion und natürlich ist auch noch kein Geld eingegangen (mittlerweile deutlich über 5000 KWh eingespeist).


    Wann habt ihr die erste Vergütung bekommen? Wann hat man Anspruch darauf? Obiges (letztes Posting) legt IMO nahe, dass irgendwelche Fristen erst im zweiten Jahr gelten - wie sehr ihr das?


    Ist es normal, dass bei Inbetriebnahme Mitte März bis Mitte August rein gar nichts geschieht (angesehen von dem gegen das EEG verstoßenden Einspeisevertrag Mitte Juli)?


    Viele Grüße,


    Jan

  • Nein, normal ist das nicht.


    Hast du die Meldung bei der BNA gemacht?


    IBN wurde vom Anbieter inkl. Übermittlung aller notwendigen Dokumente durchgeführt?


    Zweirichtungszähler wurde beantragt oder ist bereits gesetzt?


    VNB hat Kontonummer und Steuernummer vorliegen bzw. bekommt letzteres nachgereicht?


    Was davon trifft bei dir zu?


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