Hi,
Zitat von Energiesparer51Alles anzeigenInteressant wäre, wo das vorgeschrieben wird. Mit dem Wissen ist das so eine Sache, wenn man keine Quelle nennen kann. Die Konformitätserklärung als Nachweis der Einhaltung der AR-N 4105 kann der VNB sicher verlangen.
In der AR-N 4105 heißt es unter Betrieb:
Abschnitt 5 regelt den Netzanschluss.
Wenn einem kein einphasiger Anschluss vorgegeben wurde (unwahrscheinlich), darf man also auf 3-phasig ändern.
erstmal darf grundsätzlich nur ein zugelassener Elektriker solche Geräte anschließen.
Aber Du hast natürlich Recht, das ist kein strafbewehrtes Gesetz, sondern "der fromme Wunsch des VNB". :wink:
Der wird halt über die TAB und AR-N Vorschriften artikuliert.
Anders ist`s natürlich bei der 70% Einstellung. Das wird vom EEG gefordert (Gesetz) und ist mit harten Sanktionen bewehrt.
Ich denke auch, wenn man einfach `nen anderen, zugelassenen WR richtig anschließt, kann nicht viel passieren.
Maximal wird man (wenn`s denn mal auffällt) imho aufgefordert, die Unterlagen nachzureichen, die der VNB braucht, um zu prüfen ob das Ding alle notwendigen Zulassungen hat. Und evtl. nachträglich eine Unterschrift von einem Elektriker, der die Verantwortung für den korrekten Anschluss übernimmt. Mit mehr Stress würde ich jetzt auch erstmal nicht rechnen.
Klar, dass es eine ganz andere Hausnummer wird, wenn die Bude abfackelt oder kleine Kinder gegrillt werden.
Aber das ist wieder `ne andere Baustelle . . .