konformitätserklärung masterpower alpha 10kw baugeich infini

  • moin,ich habe eine 43kwp inselanlage und mein energieversorger macht mir das leben schwer,habe anfang 2017 den energieversorger aufgrund differenzen mit meiner anlage mitgeteilt sie mögen bitte den stromzähler ausbauen,das ganze ist geschehen dann im april 17,seitdem lebe ich ohne netzanschluss,letzten monat kamen die auf mich zu und meinten ich solle die zähler wieder einbauen lassen und die grundgebühr zahlen,ansonsten wird der hausanschluss auf meine kosten entfernt,ich hab so ein hals und habe es durchführen lassen,nun ein weiterer brief vom versorger indem er mich auffordert meine anlage ordungsgemäss vom elektriker überprüfen und anmelden zu lassen mit der frist zum 1.12,da ich meine anlage jederzeit ans stromnetz anschliessen könnte da hybrid wechselrichter.komme ich dem nicht nach wird der hausanschluss auf meine kosten stillgelegt und entfernt,im prinzip fehlt mir nur die konformitätserklärung für meinen wechselrichter,es handelt sich dabei um einen infini 10k gelabelt von masterpower,leider kann ich diekonformitätserklärung für diesen nicht finden,hat einer von euch hier einen in betrieb und hätte das dokument für mich? oder eine ahnung wo ich es herbekomme? es handelt sich um den masterpower alpha 3p 10kw.

  • Hast du den Wechselrichter denn bei einem deutschen Händler gekauft? Dann würde ich den oder einen anderen Händler, der diesen im Sortiment hat, zuerst kontaktieren und danach fragen.
    Mir ist neu, dass Inselanlagen meldepflichtig wären. Das ist zwar eine ganz schön große Insel, allerdings sollte das keinen Unterschied machen. Bei der Größenordnung und der damit verbundenen Kosten würde ich mal von einem Anwalt prüfen lassen ob das den Netzbetreiber überhaupt etwas angeht, was du da für ein Gerät verwendest. Ich denke, dass die sich mit einer Bestätigung begnügen müssen, dass die Anlage nicht netzparallel läuft und deshalb auch keine Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4105 von Nöten ist. Dass du sie theoretisch anschließen könntest sollte keine Rolle spielen.
    Nachdem das Deutsche Recht aber oftmals sehr kompliziert ist würde ich dir zu einem Anwalt raten, der sich auf dem Gebiet auskennt. Der kann dann auch gleich klären ob der VNB deinen Hausanschluss bei vorübergehender Nichtnutzung einfach so auf deine Kosten rückbauen darf.

  • Ich würde ein einziges Gerät ans Netz anschließen z.B. Kühlschrank und gut ist.


    Bis jetzt ist uns kein einziger Fall in Deutschland bekannt, wo ein Verteilnetzbetreiber
    sich mit der Forderung nach Offenlegung einer Netzersatzanlage (Inselanlage) durchgesetzt hätte.


    Versuche in diese Richtung gab es einige. Es gibt übrigens auch außer CE kein anderes
    Dokument, welches ein Inswelwechselrichter haben sollte.

  • ich bin gerade so auf 180,auch der email kontakt ist im sehr bösartigen unterton von denen,das ich nun den schritt gehen will,dass ich die anlage nun so haben will,das mein haus weiterhin als insel läuft aber ich den überschuss einspeisen darf,die zertifikate sind ja vom infini,welcher baugleich ist aber ich nicht glaube,dass sie das akzeptieren,da die zertifizierung ja genau auf den wechselrichter passen muss,hat jemand denn eine ahnung ob das überhaupt machbar ist,haus als inselanlage lassen ohne netzbezug und dann den überschuss quasi als reine einspeiseanlage anmelden?ich bin kohlestrom gegner,deshalb fällt die lösung mit zb kühlschrank über kohlestrom laufen lassen flach wenn es nicht unbedingt sein muss,ich habe den wechselrichter bei soluzion gekauft,der verkäufer hat aber leider kein dokument parat,bemüht sich aber auch schon eines zu besorgen

  • Hallo


    Wie die wollen den Hausanschlusskasten ausbauen und die Leitung ausbuddeln bzw. den Dachständer entfernen :?: das höre ich zum ersten mal was soll das bringen außer die versuchen auf diese weise zu Geld zu kommen da man mit Dir nix mehr verdient. So könnte man ja Geld kassieren und um das geht es letzt endlich sie wollen den entgangenen Gewin haben und das wird jetzt über alle mittel versucht zu bekommen.
    Darf man wissen in welcher gegend das ist, Bekannter will auch auf Insel gehen und hat 290m² Dachfläche nach süden für ihn ist die ENBW zuständig



    Gruß Markus

    @ Gartengrundstück 2 x 335W 1x 235 Solarmodul an je SmartSolar 100/20, BMV 702, MultiPlus 800VA 735Ah @ 12V
    Daten Log mit dem Raspberry Pi Venus Software 5GHZ Richtfunkstecke mit Ubiquiti LiteBeam über 5km
    https://vrm.victronenergy.com/…tion/20617/share/3cdacaea

    @ Home Balkonkarftwerk 2x 400W AEG und HM600

  • Hi Keepsake,


    grundsätzlich ist es schon möglich nur den Überschuss einzuspeisen. Sobald die Anlage netzparallel betrieben wird ist etwas Netzbezug aber nicht ausgeschlossen. Inwieweit der Infini das kann, kann ich dir nicht sagen. Mit Victron klappt das in der Theorie mit HUB1 und der Option "Disconnect from the mains when possible", in der Praxis bei der Anlagengröße eher nicht. Dabei würde lediglich das Netz zugeschaltet, wenn Überschuss vorhanden ist. Es gibt jedoch einige Dinge, die zu beachten sind.
    Wie sieht denn das aktuelle Setup aus? Welche Module und Wechselrichter sind verbaut und wie angeschlossen? Bei Victron gibt es z.B. die Faktor 1 Regel, die besagt, dass die AC-gekoppelte PV-Anlage nicht größer sein darf als die Wechselrichterleistung, wenn sie am Ausgang hängt. Wie hast du das beim Infini gelöst?


    Bei der Anlagengröße würde ich schauen, dass ich die Anlage noch so anmelden kann, dass ich die gesetzliche Einspeisevergütung bekomme. Dann fällt zwar EEG-Umlage für den Eigenverbrauch an, aber der Überschuss dürfte das locker wieder gut machen. Auch lohnt es sich eventuell die Anlage auf unter 40kWp rückzubauen, weil die Vergütung darüber geringer ausfällt. Theoretisch, wenn die Module noch nie eingespeist haben und alles ordnungsgemäß installiert und abgenommen ist, sollte das noch klappen.
    Einspeisen ohne Vergütung würde ich nicht machen, auch wenn du der Umwelt damit was gutes tust. Wer weiß was dem garstigen VNB dann noch so einfällt, den Gefallen würde ich ihm nicht tun.


    Zitat von DO5MZ

    wie die wollen den Hausanschlusskasten ausbauen und die Leitung ausbuddeln bzw. den Dachständer entfernen :-?


    Die Leitungen auf dem eigenen Grundstück denke ich mal nicht.

  • kein Mensch ist so verrückt eine 43 kWp PV Anlage für die es EInspeisevergütung gibt als Insel zu betreiben.
    deshalb geh ich mal davon aus daß ein Betrieb als EEG - Anlage ausscheidet.


    mein Vorschlag um den Rückbau des Hausanschlusses durch den Netzbetreiber zu verhindern ist:
    bau einfach eine kleine PV Anlage, meinetwegen 1 kWp, und schließ die als Volleinspeiser an deinen Hausanschluß an.
    der Netzbetreiber muß den Strom abnehmen und vergüten, und das geht nur wenn der Hausanschluß weiterbesteht.
    Deine 43 kWp Inselanlage und was du da sonst noch alles so (nicht mit dem Netz verbunden) hast, kann weiterlaufen wie bisher, das geht den Netzbetreiber ja nix an.