Hallo zusammen,
vielleicht kann ja mal einer ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Ich versuche zur Zeit herauszufinden, welche Voraussetzungen geschaffen sein mpüssen, um eine kleine Freiflächenanlage von ca 250 kWp (laut EEG gehen diese ja jetzt bis 750kWp) bauen zu können. Es wird immer auf die Flächen verwiesen, welche für Große Solaranlagen gelten. Und damit sind wohl die Anlagen über 750 kW gemeint, die dann ja in die Ausschreibungen gehen müssen.
Gelten nun diese Beschränkungen (bestehender Bebauungsplan, entlang der Autobahn, Konversionsfläche, etc.) auch für die normalen sogenannten Kleinen Solaranlagen, oder nicht.
Irgendwie bin ich wahrscheinlich nicht in der Lage den EEG Gesetzestext richtig zu interpretieren...
Für hilfreiche Informationen bin ich schon mal dankbar.
LG