Kippt die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch!?

  • Ach, du bist beim Mehr-Wohneinheitenkonzept. Verstanden danke. Aber trotzdem sinds nur 5 kWp pro Partei. das wollte ich wissen. Danke.

  • Zitat von Schoenberg


    Verstehe ich das richtig, dass du eher für kleinere Anlage plädierts bzw. diese für wirtschaftlicher hälst ?


    Der Anreiz heute das Dach *vollzumachen* liegt in der Einspeisevergütung.
    Wenn ich bei 6 ct Kosten - 12 ct Vergütung bekomme macht es keine Sinn sich über den EV als Anpassungsvariable Gedanken zu machen. Das sind die Rahmenbedingungen - die größere EFH-Anlagen *Wirtschaftlicher* machen.
    Zumindest für den Betreiber.


    Als EEG-Zahler ist es für mich _nicht_ Wirtschaftlicher.


    Wenn ich schon zuzahlen - dann lieber für den Freifläche. Die kommt bei den neuen Ausschreibungen auf 5-6 ct. Da zahle ich 2-3 ct drauf. Beim EFH zahlen ich die Differenz zwischen den 12 ct und den 3-4 ct Börsenpreis - also Aufpreis 8 ct.

  • Zitat von RolandD


    Wenn du die PV aufs MFH bringen willst - ohne zusätzliche Hürden und Aufwand - ordne Teilanlagen den Wohnungen zu. Setz dem Mieter eine 2-Richtungszähler rein und lege seinen 5 KWpv Anteil direkt in seine Unterverteilung bzw. in den Zählerraum auf den Abgang seines Zählers.
    Wenn der nächste Mieter nicht will, wird der WR auf den 2-Richtungs-Allgemeinzähler umgeklemmt.


    Die technische Umsetzung ist nicht das Problem. Wer ist in Deinem Modell der Betreiber der Teilanlage? Das entscheidet über das fällig werden der EEG Umlage. Jeder Mieter hat das Recht seinen Stromanbieter frei zu wählen, d.h ein zentraler Anschluss und Abrechnung über Unterzähler wird schwierig, zumal du da als Vermieter in Vorleistung gehen müsstest mit allen Pflichten aber ohne die Rechte eines Energieversorgers. Hat der Mieter einen eigenen Anschluss wird es nichts mehr mit Einseisevergütung bzw er wäre dann der Betreiber mit allen Konsequenzen (Gewerbepflicht, Betreiberwechsel bei Auszug). In allen Varianten tendiert es z.Z. in Richtung Unwirtschaftlichkeit und Bürokratiemonster.


    Ein Modell wo jeder Stromanschluss ganz automatisch bspw. 5 cent pro eingespeister kwh mit dem Bezugsstrom verrechnet kriegt wäre da viel geeigneter.

  • Das mit dem "Betreiber" wäre ja kein großes Problem mehr, wenn die "Bürokratie" für Mieter und Vermieter minimal bis nicht vorhanden wäre. Ich denke da mal eben an einen ALG2-Empfänger, bei dem der Umsatz (und nicht der Gewinn) am Ende noch aufs ALG2 angerechnet wird. Wenn ich mich im Finanzbrett umsehe ist das ja bei manchen Sozialleistungen so. Aber ich schweife ab, sorry.
    Vergütung durch den Versorger - womit wir schon wieder in Österreich wären. Irgendwas haben die gar nicht so ungeschickt gemacht, trotzdem haben sie keinen massiven Zubau.

  • Bei dem Ansatz, den ich aus volkswirtschaftlicher Sicht für richtig halte, ist ein funktionierendes 'Mieter-Modell' "Abfall" .
    Niemand mit Resthirnmasse (Immobilienwirtschaft), wird für den 10% Verbrauch (Strom) einer ETW einen administrativen und formellen Aufwand betreiben. *Stand heute


    Wir reden hier von 1.500 bis < 5.000 kWh *10% und "Margen" von ?? Cent je kWh!


    Die Mieter werden informiert, das man mit X einen Kontrakt hat und dann können sie selbst entscheiden, ob sie Geld sparen wollen oder nicht. In der zweiten Aufbaustufe, werden die Unternehmen Rückstromvergütungen (Digitales Guthaben) anbieten, was real zur Folge hat, das PV Strom in Berlin auch dann zur Verfügung steht, wenn es regnet.


    Die PV Anlage selbst, muss möglichst groß sein. mit möglichst großen WR und einer zentralen Steuerung , ansonsten laufen die Kosten aus dem Ruder, nicht nur bei der Errichtung, sondern auch bei der Wartung und Abrechnung.


    200, € Admin- kosten für 20 * 5 kWkp oder 250 € für eine 100 KWp Anlage?


    Offensichtlich beschäftigen sich nur weinige, mit den tatsächlichen Kostentreibern in der Immobilienwirtschaft.


    *Die Vonovia wird komplette Stromangebote machen (KWK im Haus) , wenn sie die Möglichkeit hätte, würden die 100% aller Dächer vollhauen und auch den PV Strom verkaufen. Da das nicht geht, müssen sie halt dämliche KWK machen!


    UND da wundert man sich, das der Primärenergieverbrauch in der Immobilienwirtschaft kaum sinkt?


    *Geldmittel, sind das einzige Nicht-Problem in der Immobilienwirtschaft!

  • Zitat von ndorphin

    Die technische Umsetzung ist nicht das Problem. Wer ist in Deinem Modell der Betreiber der Teilanlage? Das entscheidet über das fällig werden der EEG Umlage. Jeder Mieter hat das Recht seinen Stromanbieter frei zu wählen, d.h ein zentraler Anschluss und Abrechnung über Unterzähler wird schwierig, zumal du da als Vermieter in Vorleistung gehen müsstest mit allen Pflichten aber ohne die Rechte eines Energieversorgers. Hat der Mieter einen eigenen Anschluss wird es nichts mehr mit Einseisevergütung bzw er wäre dann der Betreiber mit allen Konsequenzen (Gewerbepflicht, Betreiberwechsel bei Auszug). In allen Varianten tendiert es z.Z. in Richtung Unwirtschaftlichkeit und Bürokratiemonster.


    Ein Modell wo jeder Stromanschluss ganz automatisch bspw. 5 cent pro eingespeister kwh mit dem Bezugsstrom verrechnet kriegt wäre da viel geeigneter.


    Der Mieter wird Betreiber. Der Vermieter verpachtet die Anlage - oder ordnet sie der Wohnung zu, wie eine Garage oder den Keller. Ich setze den Mieter mit einem EFH-Besitzer gleich der seine PV als Überschuss laufen lässt.


    Das Problem kommt dann wenn der Vermieter zeitweise Betreiber wird, weil die Wohnung leer steht oder der Mieter verzichtet.
    Oder wenn Allgemeinkosten wie die zentrale Warmwasserbereitung über die PV-laufen soll.


    Und Nein - ich möchte es nicht verkomplizieren in dem man da Kaskaden oder ähnliches einbaue.


    Der Strombezug bleibt Sache des Mieters.


    Finanzamt ? - Eine EEG-Anlage ist eine bekannte Sache, ich kann auch auf EEG verzichten, wenn ich will.

  • damit werden alte Bestandsanlagen welche auf Eigenverbrauch umgestellt werden auch von der Umlage befreit.
    Ebenso bei Betreiberwechsel und Umzug von Anlagen.
    Im Gegenzug dazu werden die Grundgebühren steigen wegen der Smartmeter... :|

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • es läuft da gerade eine Petition über das Thema:
    Suchbegriff: Bundestag epetitionen Petition 77392
    Smartmeter Petition 80373

    Anfänger.... zusätzliches 24V Netz für Beleuchtung in den Wohnräumen, der Rest kommt später...
    Garagendach mit 2 Module 260Watt mit je 1 EVT248 angeschlossen, jetzt von der Netzgesellschaft abgenommen.