• 'Ich besitze bereits mehrere PV-Anlagen in Privatvermögen.


    Da ich für dieses Jahr den Erwerb weiterer Anlagen plane, habe ich in den Vorjahren in der Einkommensteuer Investitionsabzug gebildet.


    Jetzt zeigt sich aber, dann es aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein könnte, diese Investitionen innerhalb einer KG zu tätigen.
    Ich wäre alleiniger Komplementär, Frau/Kinder wären Kommanditisten.


    Kann ich Investitionsabzug bilden, wenn ich die entsprechende Anlage für eine (meine) KG kaufe.


    Vielen Dank

  • Aus eigener Erfahrung (aus 2010) kann ich sagen, dass das Finanzamt IAB nur anerkennt, wenn zum Zeitpunkt der Investition schon nachweislich mit der Planung begonnen wurde.


    Bei mir war es so, dass sie es nur anerkannt haben, da ich nachweisen konnte, dass ich Ende des Jahres schon Kontakt mit dem Verkäufer der Anlage hatte.


    Durch die veränderte Art, IAB rückwirkend aufzulösen, wenn sie nicht wirklich genutzt werden, macht das eigentlich keinen Sinn mehr, da keine Steuerverschiebung mehr möglich ist. Für diese Argumentation war das FA damals allerdings taub.


    Die Sachbearbeiterin sagte mir damals, dass eine Absichtserklärung nicht ausreicht. Entweder muss schon baulich etwas getan worden sein, was belegt, dass man das wirklich vor hat oder die gekaufte Sache (nicht die Gattung) muss schon feststehen.


    Essenz daraus. Wenn Du einen Verkäufer findest, wäre es hilfreich, wenn du nachweisen könntest, dass der Kontakt schon im Jahr des IAB zustande kam und er Dir vielleicht damals schon gesagt hat, dass er seine Anlage in Zukunft wohl gerne veräußern würde. Und das am besten schon irgendwie bei den Unterlagen durchklingen lassen.