Hallo Leute,
das sich wohl auch einige andere mit dem Thema befassen und ich mir nicht vorstellen konnte, das die KFW für die komplette Anlage die 60% fordert, habe ich dort vor einiger Zeit hin geschrieben und gefragt. Hier die Antwort von heute:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr ***,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2018.
Ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllt die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 und verfügt zusätzlich über Komponenten nach einem Plus-Paket, zu denen u.a. eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien und ein stationäres Batteriespeichersystem gehört.
Der selbst erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden, u. a. deshalb wird die maximale Leistungsabgabe für netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen am Netzanschlusspunkt auf 60 % begrenzt. Die Begrenzung erfolgt etwa durch eine entsprechende Abregelung des Wechselrichters. Bezugsgröße der Leistungsbegrenzung ist die installierte Leistung im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in der jeweils gültigen Fassung. Es handelt sich also um die gleiche Bezugsgröße wie bei der in § 9 EEG (Technische Vorgaben) definierten "70 %-Regelung".
Die Anforderung an die maximale Leistungsabgabe auf 60% der installierte Leistung bezieht sich auf die im Rahmen der Beantragung des KfW Effizienzhaus 40 plus-Standards erforderlichen Anlagengröße. Diese muss auch im Falle einer möglichen Erweiterung für die vorhandene Anlage erhalten bleiben. Soll die erweiterte Kollektorfläche nicht bei 60% abgeregelt werden ist in diesem Fall beispielsweise ein separater Wechselrichter erforderlich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass im Falle einer Förderung des Batteriespeicher im KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ (275) die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt auf 50 % der installierten Leistung der Photovoltaikanlage zu begrenzen ist.
Zusammenfassung:
- Im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 6 (Technische Vorgaben) ist die maximale Leistungsabgabe für die netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen grundsätzlich (für Anlagen < 30 kW) auf 70 % zu begrenzen
- Die Anforderung an die maximale Leistungsabgabe auf 60% der installierte Leistung bezieht sich auf die im Rahmen der Beantragung des KfW Effizienzhaus 40 plus-Standards erforderlichen Anlagengröße
- Im Falle einer Förderung des Batteriespeicher im Programm 275, ist die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt auf 50 % der installierten Leistung der Photovoltaikanlage zu begrenzen ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Rachid ****
Externer Sachverständiger
KfW Bankengruppe
Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute
PKa1 Produktmanagement Wohnen
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Dann hab ich noch einmal nachgefregt "Also könnte ich Wechselrichter 1 mit 5,1kWh auf 60% begrenzen und die anderen beiden brauchen nicht begrenzt werden auf 60%?"
Hier die Antwort:
ZitatSehr geehrter Herr ***,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Ja, das können Sie so machen. Damit werden die Anforderungen an das Pluspaket erfüllt.
Ob meine Anlage das kann, muss ich noch klären, denn ich hab zwie SE5000, deiner eine Master der andere Slave und wenn ich das richtig sehe, dann macht der Master die 60% Begrenzung.
Ich hab ihn noch gefragt, ob es nicht auch ok wäre wenn man z.B. bei meiner jetzigen Anlage wie folgt die Grenze berechnet:
Zitat1. WR = 5,1kWp * 0,6 = 3,060kWp (KFW)
2. WR = 4,8kWp
Somit müsste ich die ganze Anlage auf folgenden Wert begrenzen:
3,060kWp + 4,8kWp = 7,86kWp
Mach meiner Meinung nach mehr Sinn und wäre mMn auch KFW40+ konform.
Alles ohne Gewähr . Sobald ich eine Antwort habe, gebe ich hier bescheid.
Viele Grüße,
Nasdero