KFW40+ und 60% Einspeisung | Antwort der KFW

  • Hallo Leute,


    das sich wohl auch einige andere mit dem Thema befassen und ich mir nicht vorstellen konnte, das die KFW für die komplette Anlage die 60% fordert, habe ich dort vor einiger Zeit hin geschrieben und gefragt. Hier die Antwort von heute:



    Dann hab ich noch einmal nachgefregt "Also könnte ich Wechselrichter 1 mit 5,1kWh auf 60% begrenzen und die anderen beiden brauchen nicht begrenzt werden auf 60%?"


    Hier die Antwort:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ***,


    vielen Dank für Ihre Rückfrage.


    Ja, das können Sie so machen. Damit werden die Anforderungen an das Pluspaket erfüllt.


    Ob meine Anlage das kann, muss ich noch klären, denn ich hab zwie SE5000, deiner eine Master der andere Slave und wenn ich das richtig sehe, dann macht der Master die 60% Begrenzung.
    Ich hab ihn noch gefragt, ob es nicht auch ok wäre wenn man z.B. bei meiner jetzigen Anlage wie folgt die Grenze berechnet:


    Zitat

    1. WR = 5,1kWp * 0,6 = 3,060kWp (KFW)
    2. WR = 4,8kWp


    Somit müsste ich die ganze Anlage auf folgenden Wert begrenzen:
    3,060kWp + 4,8kWp = 7,86kWp


    Mach meiner Meinung nach mehr Sinn und wäre mMn auch KFW40+ konform.


    Alles ohne Gewähr ;) . Sobald ich eine Antwort habe, gebe ich hier bescheid.


    Viele Grüße,
    Nasdero

  • Ich hab gelesen dass die Kreditkonditionen + Bedingungen (SonderTilgungsmöglichkeit) zur Zeit angepasst werden bei der KfW. .(+ Zinserhöhung)..


    Hat das auch hier Auswirkungen für kfw40.


    Gesendet von meinem Redmi 4X mit Tapatalk

    - PV-Module: Winaico 300Wp Full Black + Winaico 275Wp => Gesamt 9,85kWp

    - PV-Module: Winaico 375Wp Full Black => Gesamt 4,875kWp

    - Wechselrichter: Fronius Symo 8.2 + Symo 5

    - Heizung: Panasonic Heisha Luft-WP + HeishaMon

    - Stromzähler: commetering Zähler (Discovergy)

    - smarten Stromanbieter: keinen mehr ;(

  • Zitat von Nasdero


    Ich hab ihn noch gefragt, ob es nicht auch ok wäre wenn man z.B. bei meiner jetzigen Anlage wie folgt die Grenze berechnet:



    Mach meiner Meinung nach mehr Sinn und wäre mMn auch KFW40+ konform.


    Die Lösung kann ich mir nicht vorstellen, denn dann könntest du mehr als 70% einspeisen!
    Wenn, dann müsste aus meiner Sicht der 2.WR auf 70% begrenzt werden.

  • Für den Zweiten kann er ja rein theoretisch auch einen RSE setzen lassen, dann muß er nicht begrenzen.

    Zitat

    - Im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 6 (Technische Vorgaben) ist die maximale Leistungsabgabe für die netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen grundsätzlich (für Anlagen < 30 kW) auf 70 % zu begrenzen


    Damit ist diese Aussage mit Vorsicht zu deuten, "grundsätzlich" ist wohl in der juristischen Sprechweise zu lesen, etwa "es sind Ausnahmen möglich".

  • Du meinst dieses Rundsteuergerät oder so? Hab ich im Zählerkasten drin ;) .


    Grundsätlich bezieht sich die KFW "nur" auf die geforderte Größe, der Rest ist wohl egal, aber ich werde den noch drauf festnageln, wenn ich raus bekommen habe, was meine Anlage auch kann ;) .

  • So eine Antwort bekomme auf meine Frage:


    Zitat

    Somit müsste ich die ganze Anlage auf folgenden Wert begrenzen:


    3,060kWp + 4,8kWp = 7,86kWp"


    Die Antwort:


    Zitat

    Der von Ihnen beschriebene Ansatz für die technische Umsetzung der 60 %-Regel für eine erweiterte Photovoltaikanlage ist im Rahmen des KfW-Effizienzhaus 40 Plus Nachweisführung zulässig.


    Nun habe ich noch einmal nachgefragt ob das wirklich ok ist wenn ich den nicht "KFW" Teil zu 100% einspeise, bekomme ich da drauf ein ok, wird es so gemacht :D . Sind so schon einmal knappe 2kWh mehr die ich einspeisen kann :D , dann später die 15*300=4,5kWp dazu wenn ich etwas Geld über habe, dann bin ich bei 12,36kWh die ich einspeisen kann von der dann 14,4kWp Anlage :) .

  • Bekommst du die zwei WR wirklich so günstig, daß sich das rechnet?
    Da du schon den RSE hast (hast du schon gefragt, ob du den auch nehmen kannst), hast du sicher eine Ausnahmesituation, normal rechnet der bei so kleinen Anlagen quasi nie.


    BTW: du darfst nicht kWh oder kWp sondern kW einspeisen, kWh werden das erst, wenn auch die entsprechende Erzeugung über einen Zeitraum da ist.

  • Also ich sehe das so, dass du die für kfw 40 mit 60 % am laufen haben kannst, die weiteren dann mit 70%.


    Es sei denn du machst Kfw 275 dann trifft die 50% Grenze für alle zu.

    Meine Anlagen:
    1.) 31 x NeMo 60P-260W, poly. DN 32 Grad, 17xOst/14xWest,
    WR Symo 8,2; 3-phasig, 2 MPP- Tracker.
    2.) 6 x NeMo 2.0 60M-300W, mono, DN 26 Grad, Süd, WR Galvo 1,5; 1-phasig
    SENEC. Home V2.1 LI 7,5; Wallboxen Zappi 11 kw und go-e fix 11kW

  • Kfw 275 habe ich nicht, also greift das auch nicht für mich.


    Soviel ich weiss, darf ich mit dem RSE 100% einspeisen und der Netzbetreiber darf stufenweise meine Anlage vom Netz nehmen, aber das kläre ich, nachdem ich alles mit der KFW geklärt habe.


    Wichtig ist erst einmal zu wissen, das die Grenzen der KFW "nur" für die von denen geforderte Anlagengröße gillt, was meiner Meinung nach auch sinn macht, also alle was drüber ist, darf ich machen wie sonst, natürlich auch nur, wenn die Anlage nicht durch die KFW bezahlt wurde!!! Was bei mir der Fall ist ;)