KFW40 Plus ( ab 04/2016 )

  • Hallo und ein gutes Neues Jahr.


    Ich plane gerade den Neubau eines EFHs und bin mir bezüglich der Möglichkeiten / Standards noch nicht ganz schlüssig.


    Unter KFW 153
    sind die Voraussetzungen für die KFW-Förderung des Programms 153 energieeffizient Bauen genannt.


    2.) Für die Anlagentechnik ist eines der sechs nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen. Der Aufstellungsort des Wärmeerzeugers bzw. der Wärmeübergabestation muss innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und es muss eine zentrale Trinkwarmwasser-Bereitung vorhanden sein. Eine Trinkwarmwasserzirkulation ist zulässig.
    1. Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10), zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
    2. Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärme-rückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
    3. Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz,zentrale Abluftanlage
    4. Sole-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
    5. Wasser-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
    6. Luft-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungs-anlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80%)
    Eine zentrale Abluftanlage kann durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt werden. Darüber hinaus gehende Abweichungen von den genannten Anforderungen an die Bauteile und den aufgeführten Anlagenkonzepten sind für dieses Nachweisverfahren nicht zulässig. Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger. Soweit sinnvoll können die Konzepte um solarthermische Anlagen (Heizungsunterstützung, Trinkwarmwasserbereitung) oder Photovoltaik-Anlagen ergänzt werden.



    Darf man dann, wenn man z.B. eine Sole-Wasser - WP einsetzt, keinen Kamin oder Holzofen mehr im Wohnzimmer haben :-?


    Des weiteren ist für KFW40 PLUS ja auch eine PV-Anlage mit Speicher notwendig.


    Wie sieht es da mit der Kombinierbarkeit der KFW-Förderungen aus :-?
    So wie ich das verstehe kann man ja dann
    #153 Energieeffizient Bauen
    #274 Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik und ggf.
    #275 Erneuerbare Energien – Speicher ( je nachdem wie das neue Programm ab 2016 aussieht :juggle: )
    kombinieren.


    Ist dann auch noch eine Kombination mit dem
    # 10.000-Häuser-Programm Bayern - EnergieBonusBayern Programmteil EnergieSystemHaus
    möglich :?:
    https://www.energieatlas.bayer…ogramm_-_Merkblatt_T3.pdf



    :danke: schon mal für eure Beiträge,


    So Long


    Insane

  • Hallo EMS_Insane,


    also meines Wissens ist die Speicherföderung (KfW 275), PV-Förderung (KfW 274) ,10 000 Häuser-Programm und Energieeffizient Bauen (KfW 153) kombinierbar. Es muss nur darauf geachtet werden, dass bei den KfW-Sachen nichts doppelt gefördert wird.


    So hat man eine PV-Förderung eine Speicherförderung und eine energieeffizent bauen Förderung. Das 10000 Häuser Programm ist außen vor.


    Aber du benötigst für die ganzen Förderanträge einen Energieberater, der dir das sicherlich besser erklären kann wie ich.


    Viele Grüße
    Zeller

  • Eine Förderung als KfW40+ Haus schließt nach einem der Merkblätter die Förderung nach EEG aus, also keine Vergütung auf den PV Strom.


    Gruß
    Jochen

    14,8 kWp Solar Fabrik / Fronius
    23 kWp Bosch / Danfoss
    55 kWp Frankfurt Solar / Danfoss
    30 kWp Yingli / SolarEdge
    15,8 kWp Bosch / SMA
    Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH

  • JayM bezieht sich auf:
    https://www.kfw.de/KfW-Konzern…53)-Merkblatt-ab-04-2016/

    Zitat

    Im Zuge der Errichtung oder des Ersterwerbs werden Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert. D. h. für diese Anlagen darf keine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Anspruch genommen werden.


    Zitat

    Darf man dann, wenn man z.B. eine Sole-Wasser - WP einsetzt, keinen Kamin oder Holzofen mehr im Wohnzimmer haben :-?


    So lese ich das auch. Wie schon gesagt - dein Energieberater kann dir das hoffentlich abschließend beantworten, aber kannst die KfW auch direkt anschreiben.


    10000-Häuser ist mit allem kompatibel, es darf halt nur nicht das selbe zweimal gefördert werden. Wenn du also z.B. von der kfW 3000€ für den Speicher bekommst, der Speicher 8000 kostet, bekommst du höchstens noch 5000 aus Bayern, natürlich alles netto, egal ob du die Steuer erstattet bekommst oder nicht.

  • Zitat von alterego



    Weiter unten in dem Dokument steht:

    Zitat

    Nicht aus Mitteln dieses Programms (teil)finanziert werden Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, Biomasse-KWK-Anlagen) oder Stromspeicherung, die nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Einspeisevergütung) sowie in den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien - Premium (271) und - Speicher (275)" gefördert werden. Diese Anlagen sind separat von der Förderung eines Vorhabens zum KfW-Effizienzhaus zu finanzieren.


    In dem von mir verlinkten Dokument steht:

    Zitat

    Der am Gebäude oder dessen Nebengebäuden erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden. Die Eigennutzung von Strom muss durch eine Vorrangschaltung gewährleistet sein. Zwischen Erzeugern, Speichern und Verbrauchern (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Haushaltsprozesse und Haushaltsgeräte) muss eine physische Verbindung bestehen. Bei netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen ist die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen.


    Was bringt mir eine Netzeinspeisung ohne EEG :?:


    Jetzt bin ich gerade etwas verwirrt :juggle:


    Wenn man in 04/2016 ein KFW40 Haus baut, diesem z.B. eine 5 kWp PV Anlage ( EEG ) und z.B. eine 7 KWh Powerwall verpasst und die nötige Visualisierung anschafft, fällt das dann unter KFW40 PLUS oder nicht :?:



    Werde wohl nächste Woche mal einen Energieberater konsultieren bzw. die KFW direkt befragen.


    Meinungen sind trotzdem willkommen :D



    So Long


    Insane

  • So ganz kapiere ich das auch noch nicht mit den neuen Förderbedingungen, wenn du "Plus" willst, brauchst du einen Speicher, darfst aber nicht mehr EEG. Andererseits 5kWp bringen bei 12ct/kWh, 1000kWh/kWp und 50% Einspeisung in 20 Jahren 6000€ Einspeisevergütung, von der KfW bekommst du (?) 10000€ sofort, also kein ganz schlechtes Geschäft ;) Dazu sparst du dir (bei 0-Einspeisung) das ganze Brimborium mit dem Finanzamt...

    Zitat von EMS_INSANE


    Was bringt mir eine Netzeinspeisung ohne EEG :?:


    Werde wohl nächste Woche mal einen Energieberater konsultieren


    Marktpreis Solar, derzeit um die 3ct/kWh, dann kann man es aber mit ausreichend Speicher auch gleich lassen, das hast du richtig erfaßt ;)


    Den brauchst du sowieso. Und zwar einen, der auch für das 10000-Häuser zertifiziert ist, wenn du das in Anspruch nehmen willst.

  • Zitat von alterego

    So ganz kapiere ich das auch noch nicht mit den neuen Förderbedingungen, wenn du "Plus" willst, brauchst du einen Speicher, darfst aber nicht mehr EEG. Andererseits 5kWp bringen bei 12ct/kWh, 1000kWh/kWp und 50% Einspeisung in 20 Jahren 6000€ Einspeisevergütung, von der KfW bekommst du (?) 10000€ sofort, also kein ganz schlechtes Geschäft ;) Dazu sparst du dir (bei 0-Einspeisung) das ganze Brimborium mit dem Finanzamt...


    Der Unterschied zwischen KFW40 und KFW40 PLUS beträgt 5.000€ beim Tilgungszuschuss. ( 10K€ vs. 15K€ )


    Und: Das ganze Brimborium mit dem FA habe ich eh schon wegen meiner bestehenden Anlage :roll:



    So Long


    Insane

  • Zitat von EMS_INSANE

    Darf man dann, wenn man z.B. eine Sole-Wasser - WP einsetzt, keinen Kamin oder Holzofen mehr im Wohnzimmer haben :-?


    Wenn die Wärmepumope gut ausgelegt ist, brauchst du ohnehin keinen Kamin mehr im Wohnzimmer.
    In einem Neubau hast du nicht mehr die Heizlasten wir in einem alten Gebäude.


    Du zündest quasi den Ofen an, bis es richtig brennt ist es schon zu warm im Raum. :oops:




    MfG


    gelig

  • Ich habe mir das nochmal auf http://www.oekozentrum-nrw.de/…aufoerderung-ab-2016.html (und die dort verlinkten Dokumente, entspricht hoffentlich dem, was die KFW letztendlich auch schreibt) durchgelesen.
    Man hat wohl zwei Möglichkeiten:
    1. ganz normal nach EEG (oder KWK) einspeisen udn auf 60% begrenzen, dann darf man die PV und den Speicher aber nicht mit dem KfW-Kredit finanzieren
    2. man verzichtet auf die EEG-Vergütung, bekommt also evtl. fürs Einspeisen Marktwert, muß auch auf 60% begrenzen, dann darf man PV und Speicher aus dem Programm finanzieren


    Zweitens wird womöglich schon daran scheitern, jemanden zu finden, der einen dafür die nötige Erklärung ausfüllt ohne doch wieder (teure) Komponenten zu verwenden, für die die vorliegen. Systme wie die von letsdoit werden damit aber theoretisch förderfähig.
    Ideal dürfte die Kombination von erstens mit dem bayerischen 10000-Dächer-Programm sein, das geht auch bei EEG...


    Zu den Summen - selbst eine Einliegerwohnung zählt wohl als Wohneinheit, damit verdoppeln sich die Beträge. Viel Spaß beim planen 8)