Jahresabschluss mit Abschreibung und Bilanz selber machbar

  • Hallo


    Wir haben als GbR (mein Vater und Ich je 50%) insgesamt zwei PV Anlagen (jew. ca. 30kWp) seit 2009


    Die ersten Jahre haben wir sämtliche Arbeiten vom Steuerbarterbüro machen lassen, aber im jahr ca. 600 Euro dafür ist mir doch etwas zuviel.


    Nun mache ich seit diesem jahr die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung selbst, klappt auch ganz gut.


    Ich habe vor 15 Jahren mal eine Meisterprüfung fürs Handwerk erfolgreich bestanden, mit Excel, Prozentrechnen und allgemeiner Mathematik bin ich gut fit.



    Aber: In der Meisterschule hieß es immer: " das was ihr hier über die Buchführung lernt, ist nur dafür da, das ihr wisst, um was es geht, machen könnt ihr das eh nicht selber, dafür habt ihr keine Zeit...:"



    Kann man das selber machen, oder braucht man wirklich sehr viel Geduld für die Sache ?


    Eigentlich ist es ja "nur"


    Einnahmen (Strom)


    minus


    Ausgaben (Ausgaben + Abschreibung)


    =
    Gewinn


    -Keinen Eigenverbrauch
    -Keine sonstigen Artikel, die für die PV Anlage gekauft werden (Arbeitskleidung, Akkuschrauber usw.)
    -Ausgaben nur die monatlichen 8,50 für die SIM Karte der Webbox




    Sicher gehört etwas mehr dazu, aber es ist ja kein Handwerksbetrieb mit vielen Buchungen, Fahrzeugen, Angestellten usw...


    Was meint Ihr ?


    Ist das nur was für richtige Sparfüchse und angehnde Steuerfachgehilfen ?




    Danke !

  • Machst Du wirklich eine Bilanz? Oder kannst Du nach § 4 (3) EStG eine einfache EÜR abliefern?
    Die EÜr kriegst Du auch ohne Berater auf die Reihe

    24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp
    www.sonnenertrag.eu

  • Woran erkenne ich das, ob es eine EÜR oder eine Bilanz ist ?


    Habe mich bis jetzt nocht nicht damit beschäftigt.


    Hängt das vom Umsatz ab ? (62kWp Gesamt, fast 1200kWh/kWp die letzten beiden jahre)


    Wir können die bezahlte MwSt. zurückerhalten und bei der Vergütung bekommten wir die 43 Cent + MwSt, die wir auch ans FA zahlen. Die Umsatzsteuer mache ich ja schon, das klappt auch ganz gut....



    In meinem Einkommensteuerbescheid habe ich bisher folgendes Eingetragen: PV-GbR xxxx, Steuernummer xxxx 0,00 Euro wird von Amts wegen nachgetragen, wenn dann der Steuerberater die Zahlen nachgereicht hat, habe ich immer einen geänderten Bescheid bekommen.

  • Ab einem Umsatz von 500.000 € oder einem Gewinn von 30.000 € ist eine Bilanz nach den steuerlichen Bestimmungen vorgeschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass Du diese Grenzen nicht erreichst und der Betrieb einer PV löst auch normalerweise keine Bilanzpflicht aus.


    Du hättest also das Wahlrecht und ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Steuerberater das ohne Dein Wissen machen würde.


    Also ist es nur die EÜR. Ab einem Umsatz von 17.500 € gibt es dafür ein vom FA vorgeschriebenes Formular als Anlage zur Steuererklärung. Die amtlichen Formulare gibt es hier zum runterladen. In der Formularsuche gibst Du dann "023 - Anlage EÜR" ein. Leider ist ein direkter Link nicht möglich.


    Das Ausfüllen ist wirklich keine Kunst. Außerdem gibt es für Volleinspeiser hier im Forum ein entsprechendes Excel-Tool von user paulchen zum Download. Wenn Du da im Laufe des Jahres die entsprechenden Angaben einträgst, erledigt sich die EÜR fast von selbst.

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  • Zitat von Modulknecht

    Woran erkenne ich das, ob es eine EÜR oder eine Bilanz ist ?


    Hallo,


    du hast zur Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit als PV-Betreiber einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ans Finanzamt senden müssen. Dort waren auch Angaben zur Gewinnermittlung zu machen. Und hier konntest du dich für Einnahmenüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz) entscheiden.


    Wenn du diese Unterlagen bei dir hast, kannst du dort nachsehen.


    Freundliche Grüße
    Paulchen

  • Hallo


    Nach der Addidion meiner paar Daten habe ich noch folgende offene Punkte


    Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen (Netto der Einnahmen vom Stromverkauf)
    vereinahme Umsatzsteuer (enthaltene Ust. vom Stromverkauf)


    Ergeben sich die "Summe Betriebseinnahmen" auf Seite 1 der EÜR


    Seite2
    Betriebsausgaben (sehr geringer Betrag, da nur 8,50Euro/Monat für Webboxübertragung, PV Versicherung, Kontogebühren)
    Abschreibung degressiv, also 5% vom letztjährigen Buchwert (ist das so richtig ??)
    Sonderabschreibung ca. 10% vom damaligen Neuwert (ist das auch richtig??)
    Gezahlte Vorsteuerbeträge (fast identisch mit der vereinnahmen Umsatzsteuer)



    Gibt eine Gewinnermittlung auf Seite 3


    Seite 5 und 6 enthalten die Abschreibungen, die dann automatisch in Seite 2 eingefügt werden




    Fragen:


    Habe meine PV seit 2009, kann es sein, das nun nach 4 Jahren, fast aufgebrauchter Sonderabschreibung schon ein positives Betriebsergebniss entsteht und schon Steuern fällig werden ?


    Ich dachte immer es dauert doch etwas länger bis Steuern fällig werden.
    OK ich habe fast keine Ausgaben und habe in den ersten beiden Jahren ordentlich "Verlust gemacht"



    Die errechneten Werte aus der Elster-EÜR stimmen schon mit meinen Werten aus meiner Excel-Liste überein.



    Vielen Dank

  • Hallo Modulknecht,


    wg. weiterer möglicher Betriebsausgaben gibt es einen anderen Thread, der vielleicht noch ein paar Hinweise liefern kann.


    Zitat von Modulknecht

    Abschreibung degressiv, also 5% vom letztjährigen Buchwert (ist das so richtig ??)

    Wenn Du degressiv abschreibst, vermutlich ja. Hängt aber auch noch damit zusammen, ob ...


    Zitat von Modulknecht

    Sonderabschreibung ca. 10% vom damaligen Neuwert (ist das auch richtig??)

    ... wieviel Sonderabschreibung Du schon in Anspruch genommen hast (max 20%).


    Je nach Sicht des Finanzamtes senkt die vollständig in Anspruch genommene Sonderabschreibung die Bemessungsgrundlage sofort, also wird der o.g. letztjährige Buchwerte um diese 20% der Anschaffungskosten erstmal vermindest, bevor du weiter dregressiv abschreibst. Hier musst du dich ggf. auf eine Diskussion einlassen, da der Zeitpunkt eigentlich zum Ende des vierten Jahres gemeint, aber nnicht exakt festgelegt ist. Ich lasse immer noch 1% der Sonderabschreibung bis in's fünfte Jahr stehen...


    Zitat von Modulknecht

    OK ich habe fast keine Ausgaben und habe in den ersten beiden Jahren ordentlich "Verlust gemacht"


    Das kann schon sein. PI*Daumen und unter Annahme der Kollektorregel kannst du ja davon ausgehen, dass du die Hälfte der Einnahmen gegen eine lineare Abschreibung laufen lassen kannst und der Rest eben zu versteuern ist. Wenn du nun degressiv abschreibst, und noch Sonderabschreibung in Anspruch nimmst, verschiebt sich der Zeitpunkt des Erreicherns positiver Einkünfte etwas nach hinten (also anstatt: sofort positive Einkünfte); eine gute Alternative, zumindest in den vergangenen Jahren, war reinvestieren :) Damit konnte man wunderbar Verluste eine Weile vor sich herschieben...

    Ciao
    Michael

  • Zitat von Modulknecht


    Gezahlte Vorsteuerbeträge (fast identisch mit der vereinnahmen Umsatzsteuer)


    Du meinst wohl "gezahlte Umsatzsteuer"?


    Die Sonder-Afa mindert bei degressiver Abschreibung schon von Anfang an den Buchwert, egal, wieviel Sonder-Afa in Anspruch genommen wurde

  • Zitat

    Du meinst wohl "gezahlte Umsatzsteuer"?


    Auf der ersten Seite Zeile 14 muss ich ja die vereinnahme Ust. Angeben, die ich aber ja vierteljährlich ans FA wieder abgegeben habe


    Wenn ich aber in Zeile 14 nix eintrage, dann will er aber einen Betrag haben.



    Also muss ich ja irgendwo meine das Jahr über ans FA gezahlte Umsatzsteuer irgendwo angeben, sonst wirkt sie sich ja auf mein Betriebsergebniss aus.


    Wenn ich dann die bereits ans FA gezahlte Umsatzsteuer wieder in die Zeile 44 "gezahlte Vorsteuerbeträge eintrage, dann gleicht sich das doch aus, sonst habe ich ja die Umsatzsteuer als Einnahme.....



    Edit:
    Wenn ichs in die Zeile 45 "ans FA gezahlte und ggf. verrechnete USt" eintrage, ist das Ergebniss auch OK.


    Ist das dann so richtig ?