Ist man als PV-Betreiber Geschäftskunde?

  • und wieder einer der noch nie in einen Metro hineindurfte und deswegen meint das wäre so etwas wie "Die Tafel" für "Gewerbetreibende" wo man nur mit dem Zauberausweis Zutritt hat ,aber wenn man einmal drin ist gibts dort alles für lau.

  • Aber bei Metro einkaufen geht ja damit offensichtlich. Was legt man da denn vor, um eine entsprechende Karte zu erhalten?

    8,68 kWp; 28 * Winaico WSP-310M6 PERC; Fronius Symo 8.2-3-M

  • Mal ganz plump - Du bist Unternehmer als PV-Betreiber.


    Ob Du Geschäftskunde sein kannst hängt grundsätzlich erstmal an der Einigkeit mit und somit in der Regel an den AGB des Handelspartners.
    Die Metro in Berlin z.B. hat lange Jahre einen Mindstumfang des Unternehmens gewünscht. Ungesetzt hat man das meines Wissens nicht und jeder der nett gefragt hat bekam die Karte.


    So eine PV kann ja auch Finanzierungsgrundlage für weitere geplante selbstständige Aktivitäten sein. Bei mir löste sie eine (sehr kleine) Schriftstellertätigkeit als Self Publisher aus. Andere verhökern hin & wieder Dinge mit Gewinn - mein Favorit ist es die in einem Apple Store erworbenen Telefone in den ersten 14 Tagen nach erscheinen auf Ebay zu verhökern. Wenn Du ne Solaranlage hast ist das im Rahmen der Unternehmertätigkeit. Denke das mal weiter und schon kann aus einer 6kwp Anlage mehr werden.


    Im Streitfall - der insbesondere aus Problemen mit Verbraucherrechten entstehen dürfte (als Unternehmer keine Gewähr wurde ja schon gesagt, Rücktrittsrecht usw. würde ich mal prüfen) entscheidet das Gericht im Einzelfall.


    Ich wäre mit dem verlinkten Urteil übrigens vorsichtig. So ein Urteil ist immer im Einzelfall zu sehen und ich bin nicht sicher, wie ein Richter die Situation sieht, wenn man - mit Visitenkarte und großem TamTam, vielleicht sogar kleinen Notlügen - versucht als Geschäftskunde durchzugehen und einen Preis abzustauben, der z.B. kalkulatorisch so auch nur wegen den Wegfall der Risiken aus Verbraucherrechten möglich war.

    5,04 kwp / 16xLG315er Neon2 m.SolarEdgeSE4000, 2 Himmelsrichtungen (-25/65) & 3 Neigungen (60, 42, 20) bei teilw. Wandmontage.


    Soll PVGIS Clim.SAF = 912 kwh/kwp
    Soll SE Prognose = 992 kwh/kwp

  • Zitat

    Ob Du Geschäftskunde sein kannst hängt grundsätzlich erstmal an der Einigkeit mit und somit in der Regel an den AGB des Handelspartners.


    Mal ganz plump: Genau das ist bullshit.
    Es hängt gerade NICHT an der Einigkeit der Vertragsparteien.
    (Der Fall der - zulässigen - Individualvereinbarung, der ein echtes aushandeln und nicht nur ein bloßes verhandeln voraussetzt (Himmel.... erklärt das mal einem Asiaten auf Englisch!!), können wir getrost ausblenden.)
    Und dann können die Parteien sich hier so einig sein wie sie wollen - das spielt im Streitfall keine Rolle mehr.


    Es hängt genau an dem, was Du später schreibst: Im Zweifel entscheidet der Richter.
    Und Streitfälle im Zusammenhang mit AGB kann es immer nur geben, wenn der Verwender sich einen Vorteil und dem Geschäftspartner einen Nachteil verschafft hat. Genau das ist das Risiko für den Verwender von AGB.


    Der TO hat den durchaus richtigen Schluss gezogen:
    Er kann es gerne versuchen. Wenn dann alles gut geht gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger - da kein Richter.
    Sobald er mit einem Geschäft unzufrieden ist... kann man mal in die AGB schauen. Sollten die auf den Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgerichtet sein, bestehen hervorragende Chancen den eigenen Willen durchzusetzen.
    Getreu dem Motto "Wer suchet - der findet". Irgendwas ist in Unternehmer-orientierten AGB immer drin, was gegenüber Verbrauchern unzulässig ist. Mit guten Chancen, dass der gesamte Vertrag nichtig wird.


    Umgekehrt: Wer an Schweinchen Schlau gerät... der darf sich eben nicht wundern, wenn man kein Angebot erhält bzw. als Kunde unerwünscht ist, weil der Verwender von AGB hier unwägbare Risiken fürchtet, die er lieber nicht eingeht.


    Ähnliche Problematik habe ich zur Zeit beruflich:
    - Lieschen Müller hat Anlagenotstand und will 1-6 Mio in eine Immobilie investieren. Und zwar hurtig!
    - Lieschen ist schlau: Sie will ein Altenpflegewohnheim bauen und an einen Betreiber verpachten
    - Lieschen hat das noch nie getan - und wird danach vorerst keine Kohle haben, es auf absehbare Zeit nochmal zu tun
    ==> Auch hier gibt einem (seit Jahren) nichts und niemand eine Garantie, ob Lieschen Unternehmer oder Verbraucher ist
    ==> Nichts und niemand kann einem garantieren, ob die Vereinbarung der VOB/B aus Unternehmersicht wirklich klug ist
    ==> Bis 31.12.17 konnten wir auf "BGB" ausweichen; hingegen lassen wir uns seit 1.1.18 nicht mehr auf das neu geschaffene Bauvertragsrecht im BGB ein, da dies zu viele Unwägbarkeiten enthält.


    ==> Von Lieschen nehmen wir keinen Auftrag an.
    ==> Wenn wir den Auftrag unbedingt wollen, lassen wir Lieschen einen kleinen Nachlass.. und Lieschen gründet eine UG

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Gewerbe bei der Gemeinde oder Stadt anmelden, 15,00 € berappen und schon ist die Tür offen.


    Gewerbeschein wird in der Regel als Kopie gewünscht.

    Meine Anlagen:
    1.) 31 x NeMo 60P-260W, poly. DN 32 Grad, 17xOst/14xWest,
    WR Symo 8,2; 3-phasig, 2 MPP- Tracker.
    2.) 6 x NeMo 2.0 60M-300W, mono, DN 26 Grad, Süd, WR Galvo 1,5; 1-phasig
    SENEC. Home V2.1 LI 7,5; Wallboxen Zappi 11 kw und go-e fix 11kW

  • Zitat von Groxo

    Aber bei Metro einkaufen geht ja damit offensichtlich. Was legt man da denn vor, um eine entsprechende Karte zu erhalten?


    Z.B. die USt-IdNr. oder den USt-Bescheid. Oder du gründest mit 2 anderen einen nicht eingetragenen Verein, gebt euch eine Satzung, unterschreibt die und legt die Satzung bei der Metro vor.

  • Man bedenke auch, daß man Gewerbetreibende zu Werbezwecken anrufen darf, auch ohne deren Zustimmung zu haben, da genügt es sinngemäß zu behaupten, der Gewerbetreibende könnte brauchen was man verkaufen will...
    Früher hat es genügt "für die Firma" nur eine Handynummer anzugeben, weil das teuer war dort anzurufen, aber inzwischen kostet auch das "ncihts" mehr und man bekommt da als kleiner Gewerbetreibender mehr Werbung als ernsthafte Anrufe von Interessenten :roll: Wenn man mit eienr kleinen PV nur einen Kunden hat (ist das nicht Scheinselbstständigkeit), bekommt man quasi gar keine Anrufe von Interessenten, weil so oft gibt es mit dem VNB nicht was zu klären...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Groxo

    Und eine UST-ID brauche und bekomme ich nicht ...


    Nop, brauchst Du nur beantragen.


    Die FAQ führt zu § 2 UStG, und da bist auch Du Unternehmer.


    Knut

  • Hi,


    Hat denn jemand schon Erfahrungen gemacht mit einem Gewerbe leasing wenn mal „nur“ eine PV Anlage hat. Die Konditionen eines solchen Leasings sind in der Regel sehr interesant.


    Wäre spannend wenn dies Funktioniert....



    Gruß