Ist man als PV-Betreiber Geschäftskunde?

  • Mag vielleicht eine doofe Frage sein, aber ist man als gewöhnlicher Kleinanlagen-Betreiber automatisch Geschäftskunde? Ich frage wegen damit einhergehenden angenehmen Dingen wie Handyverträge, Kfz-Leasing, Zugang zu Großmärkten,...

    8,68 kWp; 28 * Winaico WSP-310M6 PERC; Fronius Symo 8.2-3-M

  • Ja. Dürfte allerdings schwierig werden, dem FA den Leasing-Firmenwagen zu verkaufen, wenn die einzige PV-Anlage die 6 kWp auf dem Dach des selbst bewohnten EFH sind.


    Aber eine Metrokarte zu bekommen ist kein Problem.

  • Man kann ja gegenüber den Anbietern als Geschäftskunden auftreten ohne das später beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen. Da geht es nur um den Vertrag zwischen Dir und dem Verkäufer. Wenn der Dich als gewerblichen Kunden akzeptiert ist alles klar.
    Achtung aber, Du zählst dann auch nicht als Verbraucher und verlierst bestimmte Schutzrechte (z. B. Die 2-jährige Gewährleistung).


    Gruß
    Jochen


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    14,8 kWp Solar Fabrik / Fronius
    23 kWp Bosch / Danfoss
    55 kWp Frankfurt Solar / Danfoss
    30 kWp Yingli / SolarEdge
    15,8 kWp Bosch / SMA
    Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH

  • Ja. Ist klar. Aber interessant, dass das geht. Was benötigt man dafür USt. Nr.?
    Gerade Handyverträge könnten interessant sein. O2 hat immer recht gute Angebote. Und wer weiß welche Tür sich damit noch auftun könnte.

    8,68 kWp; 28 * Winaico WSP-310M6 PERC; Fronius Symo 8.2-3-M

  • Großmärkte, Onlineshops die ihr Angebot nur an Gewerbetreibende richten: Kein Problem.


    Bei sämtlichen Formen von Kommunikationsdienstleistungen stellt man weniger darauf ab, ob jemand formal Gewerbetreibender ist - sondern eher, welche wirtschaftliche Potential dahintersteckt. Das dürfte bei PV nicht allzu dolle sein.


    Der Vorredner hatte die richtige Idee.... aber den falschen Schluss gezogen. Es ist gerade nicht Sache der Vertragsparteien festzulegen, ob jemand Verbraucher ist - oder nicht. Da kann der Unternehmer ganz schön auf die Nase fallen, wenn er glaubt, er habe wirksam eine Reduzierung der gesetzlichen Gewährleistungsdauer (gegenüber einem anderen Unternehmer) vereinbart - und der Richter sagt hinterher: Nö. Geirrt!


    Die Problematik liegt in §310 BGB
    Verbraucher genießen hieraus einen deutlich erweiterten Welpenschutz gegenüber den Verwendern von AGB als Unternehmer.


    Was ich auf die Schnelle gefunden habe:
    OLG Hamm hat den PV-Betreiber als Unternehmer eingestuft (Az.: I-19 U 151/11 vom 24.02.2012).
    Die Revision beim BGH war zugelassen.
    Die Beklagte hat dann vor Erlass eines Urteils den Kläger schadlos gestellt... und so ein Urteil vermieden.
    Das geschah nicht aus Nächstenliebe oder Bedauern - sondern weil der Senat sich klar dahingehend eingelassen hat, dass man den PV-Betreiber als Verbraucher sieht. Die Beklagte hat es dann geschafft, ein Urteil zu verhindern.
    (Anders: Thomas Anders.... der hat nicht beigedreht.. und bekam es dann im Namen des Volkes und schriftlich, dass er eine "sonnenbankgebräunte Sangesschwuchtel" ist.)


    Es mag sogar ein problem der Praxis sein, stets zu erkennen, dass der vorgebliche Unternehmer letztlich nur eine 6kWp-PV-Anlage betreibt - und keinen 6MWp-Solarpark.
    Es ist jedoch absolut nachvollziehbar, wenn ein Unternehmer einen PV-Betreiber wie einen Verbraucher stellt.


    Und umgekehrt: Der PV-Betreiber darf ruhig unterstellen, dass er die erweiterten Schutzrechte eines Verbrauchers beanspruche darf.



    Die "Umsatzsteuernummer" gibt es nicht.
    Es gibt eine Steuernummer (und eine Steueridentifikationsnummer). Die bekommt man vom FA. ob man will oder nicht.
    Und dann gibt es auf Antrag die UST-ID (Umsatzsteueridentifikationsnummer).
    Hiermit können Unternehmen mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet die Unternehmereigenschaft von Unternehmen im übrigen Gemeinschaftsgebiet überprüfen. Diese wiederum ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen.
    Soweit hat der PV-Betreiber unter normalen Umständen eigentlich nix zu tun. Eigentlich.....


    Darüber hinaus:
    Mit der Steuernummer kriegt man jeden Sachbearbeiter beim Finanzamt zum plaudern. Die würde ich niemals rausgeben.
    Mit der USt-ID hingegen kann man beim FA gar nix anfangen. Damit erfährt man nicht mal, ob es Tag oder Nacht ist.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Oder anders gesagt, ich kann es versuchen als Geschäftskunde aufzutreten, rechtlich bin ich es de facto aber nicht?


    Und eine UST-ID brauche und bekomme ich nicht - die Steuer-ID soll ich nicht raus rücken.

    8,68 kWp; 28 * Winaico WSP-310M6 PERC; Fronius Symo 8.2-3-M

  • Zitat von Groxo

    Mag vielleicht eine doofe Frage sein, aber ist man als gewöhnlicher Kleinanlagen-Betreiber automatisch Geschäftskunde? Ich frage wegen damit einhergehenden angenehmen Dingen wie Handyverträge, Kfz-Leasing, Zugang zu Großmärkten,...


    früher war das mal so, das man als Geschäftskunde eine Gewerbeanmeldung vorlegen musste.
    Ein Betreiber einer kleinen PV Anlage hat weder eine Gewerbeanmeldung, er hat auch keine Firma und er ist auch nicht selbständig.
    Er hat nur Einkünfte durch die PV von denen der Gewinn zu versteuern ist. Das macht er indem er die Formulare G und EÜR benutzt. Das ist fast genauso als wenn du regelmäßig Pfandflaschen sammelst und dadurch das Taschengeld aufbesserst.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Zitat von Groxo

    Oder anders gesagt, ich kann es versuchen als Geschäftskunde aufzutreten, rechtlich bin ich es de facto aber nicht?


    ich vermute mal du nicht mal eine Visitenkarte von deinem Geschäft oder Unternehmen.... :roll:

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Zitat von machtnix


    ich vermute mal du nicht mal eine Visitenkarte von deinem Geschäft oder Unternehmen.... :roll:


    Das ist das geringste Problem. Aber deine Beiträge hier helfen nicht weiter. Danke.

    8,68 kWp; 28 * Winaico WSP-310M6 PERC; Fronius Symo 8.2-3-M

  • Zitat von Groxo

    Oder anders gesagt, ich kann es versuchen als Geschäftskunde aufzutreten


    wie willst du das machen? Da könnte doch jeder kommen.
    klar wenn du größere Mengen kaufen möchtest und gleich bar bezahlen möchtest, dann bist du der beste "Geschäftskunde".
    Ansonsten schau dir erstmal die AGBs für Geschäftskunden an.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!