IHK Beitrag
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Zitat
Ich habe KEIN Gewerbe.
Warum dann IHK Mitgliedschaft?Du hast lediglich kein Gewerbe angemeldet (nehme ich an) - gleichwohl hast Du ein Gewerbe.
Die Gewerbeanmeldung bei der Kommune hat nur deklaratorische, aber keine konstitutive Wirkung.
Du würdest ja auch nicht unterstellen, dass ein Drogendealer kein Gewerbe betreibt, nur weil er - wie im Handel mit Stoffen die dem BTMG unterliegen völlig branchenüblich - sein Gewerbe nicht bei der Kommune anmeldet.Dies kann aber auch völlig dahingestellt bleiben - da letztlich nicht relevant für die Mitgliedschaft in der IHK.
Entscheidend ist, dass Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst.
Das ist der Anknüpfungspunkt für die Mitgliedschaft in der IHK. -
Interessanter Vergleich mit den Drogendealern.
Die könnte man ja auch im Falle von Verurteilungen rückwirkend mit IHK Beiträgen belastenAnsonsten müßte man wohl zur nächsten Jahreshauptversammlung mit 500 PV Beitragszahlern´/Mitgliedern vor Ort sein und über eine Satzungsänderung abstimmen lassen.
Edit.
Hab eben auf der HP unserer IHK gelesen, das 40% der Mitglieder von der Beitragszahlung befreit sind, da in der Gründungsphase oder weil der Ertrag unter dem Grenzwert ist. -
Hehe genau den Gedanken hatte ich auch eben Die Drogendealer....super.
Lasst uns einen Auftruf starten. PVler tut euch zusammen. Die nächste Sitzung wird unser sein!
thk kpr...schon ärgerlich dieser "Anknüpfungspunkt".
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off-topic
ZitatInteressanter Vergleich mit den Drogendealern.
Die könnte man ja auch im Falle von Verurteilungen rückwirkend mit IHK Beiträgen belastenWas der Gesetzgeber auch genau so vorgesehen hat.
Straftätern, deren strafbares Handeln auf wirtschaftliche Bereicherung gerichtet ist, wird ja neben der Strafe (Geldstrafe oder Bußgeldstrafe) auch der auf strafbarem Weg erlangte wirtschaftliche Vorteil wieder entzogen.
Da off-topic seien als Stichworte nur genannt "präventive Gewinnabschöpfung", Verfall, erweiterter Verfall und Einziehung.Die IHK würde hier - zumindest dem Grunde nach - zum Kreis der Begünstigten gehören, wenn der Hehler, Drogendealer, Enkeltrickbetrüger, Mädchenhändler, etc. keine Beiträge an die IHK abgeführt hat.
Freilich.. es kann nur das Vermögen des Straftäters eingezogen werden. Wenn die Luxuskarosse und das Penthouse im Eigentum der Ehefrau / Lebensgefährtin stehen..........
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Zitat von MBIKER_SURFER
Eben - bewusste Schluplöcher - wie immer für Menschen, die betrügen wollen etc.
Cum Cum lässt grüßen....... keine Angst der Friederich, der mit "e", der klärt das alles vollumfänglich auf und arbeitet mit den Steuerbehörden intensivst zusammen.
Und demnächst sogar als BK.Der Fisch stinkt immer vom ...
Nur diesmal wird es dann ein ganz besonders dicker ... -
Guten Morgen:
habe eben den Hinweis gelesen:
Die Beiträge sind öffentliche Abgaben und somit steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, enthalten jedoch keine Mehrwertsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Bitte helft mir. Was heißt das jetzt ganz einfach ausgedrückt?
Kann/soll ich sie wo eintragen oder nicht? Zahle im Jahr aktuell 50 Euro.
danke
Martin
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Du kannst den Beitrag unter Betriebsausgaben im Konto "Beiträge, Gebühren, Abgaben ..." erfassen. In der EÜR für 2018 findest du das Konto unter Zeile 44.
mfg
Paulchen
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Hi zusammen.
Habe im April IHK Beitrag gezahlt (50 Euro) wegen PV Anlagen.
Jetzt habe ich seit kurzem ein kleines Gewerbe.
Heute Post von der IHK bekommen...ich soll dafür nun auch noch 50 Euro Beitrag zahlen!?
Echt jetzt?