Herstellerfehler, Hersteller Zahlt nicht.


  • Schade, das Du solch unqualifizierte Beiträge ablieferst und einfach ein paar Paragraphen dahin wirfst. Das hilft einer Diskussion nicht weiter und Laien verwirrst Du damit komplett.


    Die Gewährleistungsfrist ist halt genau eine Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen und die beträgt 2 Jahre und verlängert sich halt genau nach §212 Abs 1 Punkt 1 "oder in anderer Weise anerkennt" um weitere 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Anerkennung oder Behebung.
    Und würde es sich um ein Bauwerk handelt betragen die Fristen halt jeweils 5 Jahre.


    Und es geht halt gleich um mehrere Fragen:
    - Beträgt die Verjährungsfrist 2 oder 5 Jahre (Bauwerk).
    - Wurde die Verjährung durch beweisbare Anerkennung wirksam unterbrochen.


    Und darüber entscheidet halt kein Anwalt sondern ein Gericht mit einem rechtskräftigem Urteil.


    Deshalb stellt sich als nächstes die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung und gilt die auch für Bauwerke?


    Hat er keine Rechtsschutzversicherung und geht er zum Anwalt wird auch der Verkäufer zum Anwalt gehen .... und ein Streit geht nun erst richtig los ..... an eine einvernehmliche Lösung ist dann schon allein wegen der Rechtsanwaltskosten nicht mehr zu denken.

  • Zitat von RegstrFL

    Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
    Das eine schließt das andere nicht aus. Es wurden auch keine Ersatzmodule geliefert.


    Vielleicht hättest Du das noch ein bisschen näher erläutern sollen:


    Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch gegen der Ersteller/Erbauer/Verkäufer.


    Hat mit der Garantie überhaupt nichts zu tun.


    Die Garantie ist eine freiwillige Erklärung (Garantiebedingungen) des Garantiegebers, im Regelfall des Herstellers. Er kann da reinschreiben, was er lustig ist.

  • Zitat von RegstrFL

    Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
    Das eine schließt das andere nicht aus. Es wurden auch keine Ersatzmodule geliefert.


    Auszug:
    "Besondere Gewährleistungsbedingungen
    Die Gewährleistung für derartige Ersatz- und Zusatzmodule erstreckt sich nur noch auf den
    verbleibenden ursprünglichen Gewährleistungszeitraum von fünfundzwanzig (25) Jahren."


    Also auch hier erkennt man, wo die Grenze ist.


    Ich lass hier mal den Hersteller außen vor. Ist nur beispielhaft.
    Solange der TS den Hersteller seiner Module nicht nennt und die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen nicht vorweisen kann, ist eine weitere zielführende Diskussion nicht möglich. Über die vorgenannten Grenzen wird man kaum hinauskommen.


  • Es geht hier ja nicht nur um den TS. Wollen wir hier nicht alle aus Fragestellungen lernen?


    Und wie schon gesagt, handelt es sich bei der Gewährleistung um einen gesetzlichen Anspruch nach BGB. Dass dafür Umgangssprachlich von den Laien oder Verkäufern auch der Begriff Garantie benutzt wird, ändert am gesetzlichen Anspruch nichts.


    Ebenso kann der Garantiegeber seine Garantie auch Gewährleistung oder sonst irgendwie nennen. Mit dem gesetzlichen Anspruch hat es nichts zu. Begriffe sind für die Juristen und Gerichte Schall und Rauch. Vielmehr gilt dann, was in den Bedingungen steht.


    Und das Schöne ist doch: sollte ich hier Mist schreiben, wird sich schon der eine oder andere melden und das korrigieren oder mit Nachweisen belegen, so wie es RegstrFL schon mehrfach getan hat.

    Einmal editiert, zuletzt von wschmeiser ()

  • Zitat von wschmeiser

    Schade, das Du solch unqualifizierte Beiträge ablieferst und einfach ein paar Paragraphen dahin wirfst. Das hilft einer Diskussion nicht weiter und Laien verwirrst Du damit komplett.


    War nicht mein Ziel.


    Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist ein Schuh.
    Der andere ist die wirksame Hemmung der Verjährung.


    Zitat

    Und darüber entscheidet halt kein Anwalt sondern ein Gericht mit einem rechtskräftigem Urteil.


    Logisch, aber ohne Anwalt sollte man nicht vor Gericht erscheinen.


    Zitat

    Deshalb stellt sich als nächstes die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung und gilt die auch für Bauwerke?


    Die Frage ist wohl eher, ob die private Rechtsschutzversicherung, Geschäftsvorfälle des Versicherungsnehmers als Unternehmer überhaupt abdeckt. Ich gehe davon nicht aus.


  • Geht doch.


    Du hast damit natürlich recht, dass sich die Frage stellt, ob die Rechtsschutzversicherung für eine PV-Anlage zahlt. Aber da hilft anfragen und ich denke, dass man da für eine Erstberatung oder mit einer Kostendeckelung durchaus bereit sein könnte.


    Und vor Gericht würde ich immer, wenn es irgendwie geht, ohne Anwalt agieren wollen, denn die Richter haben die Anwälte durchaus satt.


    Voraussetzung ist aber, dass man sich mit den Verfahrensfragen (wen muss man verklagen, welche Fristen gelten) auskennt und auch die Fragestellung und Forderung einigermaßen korrekt formulieren kann, so dass sie der Richter im Urteil nur weitgehend abzuschreiben braucht. Ist die Forderung einigermaßen gerechtfertigt, steht ein Amtsrichter normalerweise auf Seiten des Schwächeren.

  • Zitat von wschmeiser


    Ebenso kann der Garantiegeber seine Garantie auch Gewährleistung oder sonst irgendwie nennen. Mit dem gesetzlichen Anspruch hat es nichts zu. Begriffe sind für die Juristen und Gerichte Schall und Rauch. Vielmehr gilt dann, was in den Bedingungen steht.


    Und das Schöne ist doch: sollte ich hier Mist schreiben, wird sich schon der eine oder andere melden und das korrigieren oder mit Nachweisen belegen, so wie es RegstrFL schon mehrfach getan hat.


    So ist es, schwierig alles richtig einzusortieren:


    Auszug Ja Solar "Beschränkte (!) Garantie":
    1 Beschränkte Produkthaftung - Zwölf Jahre auf Reparatur oder Ersatz
    2.Beschränkte Spitzenleistungsgarantie - Begrenzte Mängelbeseitigung
    4.Beschränkung des Gewährleistungsumfangs
    5.Erhalt von Garantieleistungen


    Hier ist von vorherein schon mal alles "beschränkt" (eingeschränkt?) :)
    Ist es bei anderen Herstellern auch, nur taucht das meist erst später im Text auf.

  • Entschuldigung,
    dass ich dieses Thema nun wieder hervorhole und so lange nicht geantwortet habe, das Familienmitglied welches diese Anlage gekauft hat, war sehr krank und nun machen meine Mutter und ich alleine weiter.


    Inzwischen ist dennoch einiges passiert.


    Hatten von der Bildzeitung eine Zusage, welche wir wieder fallen ließen, da der Rechtsanwalt damit nicht einverstanden war.
    Der Rechtsanwalt war spezialisiert auf Baurecht und Immobilien, meinte jedoch, dass er sich diesem Fall annehmen würde und könnte.


    Nachdem wir nun mit 2000€ dabei sind, hatten wir gestern einen Termin bei dem er uns mitteilte, dass es wohl ein ziemlicher Aufwand wäre und er zu den Gerichtskosten welche sich wohl auf insgesamt 2x4000€ (pro streitpartei) noch zusätzlich 5000€ möchte, da das alles wohl ein ziemlicher Aufwand wird.


    Es ist allerdings klar spürbar, dass sich dieser Rechtsanwalt noch nicht in die Thematik eingearbeitet hatte, Ende des Jahres in Rente geht und au ansonsten mit dem Taschenrechner keine Gewandtheit an den Tag legt.
    Ich stehe dem skeptisch gegenüber und möchte weiteren Schaden vermeiden, kenne mich aber Juristisch auch einfach nicht aus.


    Jedoch brachte er etwas in Erfahrung:


    Die Firma existiert noch, ist auf eine Dame in der Ukraine angemeldet und insgesamt stehen scheinbar 4 Adressen im Raum mit denen wir verfahren müssten.
    Scheinbar die Ukraine, Augsburg in DE, der Chinesische Hersteller und wohl noch ein Briefkasten....


    Die Neue Firma mit dem selben Namen wie der der auf unseren Platten steht, hat offenbar die gleichen Geschäftsfüher, oder zumindest das gleiche Personal wie die vorherige Firma welche jetzt in der Ukraine im Handelsregister eingetragen ist.


    Wenn man der Firma welche unsere Platten montiert hat und ihren Sitz wo anders in Augsburg hat schreibt, kommt der Brief einfach zurück, wenn man die Adresse aufsucht findet man einen großen Wohnblock auf.



    Wir fangen somit wohl wieder bei 0 an, und wissen nur ein paar Kleinigkeiten mehr.


    Entschuldigt, dass wir verhindert waren, wir haben auch das mit dem Rechtsanwalt eher nebenbei im vollen Vertrauen laufen lassen, was wohl auch keine gute Idee war.


    Prinzipiell haben wir 3 Zeugen, welche auch die selben Probleme hatten, einer wurde mit 5000€ entschädigt mit schweigepflichtserklärung.
    Im Internet steht genügend um sich ein passendes Bild zu machen, dass das alles in allem Betrug ist (Neuentwicklungen, Messebesuche mit deren Namen usw.)


    Ich denke wir lassen es einfach bleiben, ich zumindest habe prinzipiell genug.
    Ist es Hoffnungslos?

  • Schadensminimierung.
    Meine erste Anregung, bezahle den Rechtsanwalt nicht.
    Rechtsanwälte klagen ihr Honorar nur höchst selten ein. In deinem Fall etwas schwieriger weil der keinen Ruf mehr zu verlieren hat.
    Im Falle des Rechtsanwaltes hast du schon nicht auf die sehr vernünftigen Vorschläge aus dem Forum gehört.
    Zweite Anregung, vergiss das Ganze und verringere die Verluste unter Zuhilfenahme von steuerlichen Aspekten wenn die eine Rolle spielen.
    Die neuen Module kosten heute nur noch einen Bruchteil von damals und Nerven sind ein unbezahlbares Gut.
    Wenn jetzt jemand hämisch fragt ob ich "freiwilig" auf einige zehjntausend Euros verzichten würde?
    Ja, habe ich in meinem Leben schon zweimal getan. Deswegen der Vorschlag.
    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
    Garantien sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. In der Solarbranche gilt das ganz besonders.

  • Zitat von stefan_89


    Ich denke wir lassen es einfach bleiben, ich zumindest habe prinzipiell genug.
    Ist es Hoffnungslos?


    so wie du dein Vorgehen schilderst, würde ich sagen, ja


    was du da schreibst macht wenig Hoffnung daß das richtig angepackt wird.
    auch wurde dir geraten, einen spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren.
    das hast du offensichtlich nicht gemacht, und so wie du das schilderst vermute ich mal wird das in die Hose gehen.
    nur der Anwalt kriegt sein Geld, egal was dabei herauskommt.


    wenn du tatsächlich was unternehmen willst, rate ich dir
    - spezialisierten Fachanwalt konsultieren (nicht einen der das Wort Photovoltaik noch nie gehört hat)
    - die Beteiligten definitiv abklären (wer war der Vertragspartner, gibt es den noch, ...)
    - irgendwelche neuen Firmen in der Ukraine sind eher uninteressant, weil sie mit deinem Fall nix zu tun haben.


    also erstmal die Fakten sicher klären, und dann von einem kompetenten Anwalt beraten lassen ob es jemanden gibt gegen den Ansprüche vorgebracht werden können, und die Aussichten dafür realistisch einschätzen.