Gewerbeabmeldung möglich?

  • Hallo zusammen.


    Ich habe seit gut 2,5 Jahren eine PV-Anlage am laufen und habe damals dafür ein Gewerbe angemeldet. Bisher konnte ich dadurch keinen Nachteil feststellen.
    Jetzt da ich Vater geworden bin, musste ich aber feststellen, dass für das Elterngeld das Einkommen aus Gewerbe angerechnet wird (es kommt zwar nichts raus, da noch ein dickes Minus besteht) aber in der Zukunft könnte es da schon anders aussehen.
    Bei Kollegen von mir, die kein Gewerbe für ihre PV-Anlage angemeldet haben, wurde auch für das Elterngeld niemals etwas angerechnet.


    Kann mir jemand sagen, ob ich das Gewerbe wieder problemlos abmelden kann?
    Ich dachte ich hätte irgendwann mal was von 5 Jahren gelesen (also, dass das Gewerbe mind. 5 Jahre bestehen muss), finde hierüber aber nichts mehr.


    Danke schon mal in die Runde.


    Gruss
    Libertyshark

  • Die Gewerbean- oder -abmeldung ändert nichts an der Rechtslage.
    Die Einkünfte aus der PV sind - wie alle anderen Einkünfte - bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.


    Das derjenige, der kein Gewerbe angemeldet hat, und vielleicht auch ein paar andere Tretminen besser umgangen hat,
    der zuständigen Verwaltungsbehörde einen weniger tiefen Einblick in die Karten geben kann,
    und dann die Einkünfte evtl. unberücksichtigt bleiben... ist nichts anderes als unvermeidbare Schwächen eines Systems.


    Hast Du Dich im ersten Jahr für die degressive AfA entschieden?
    Evtl. noch Sonder-Afa vorhanden, die Du im Elterngeldzeitraum verballern kannst?

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Danke für die Antwort. Tatsächlich ist es ein Fehler im System, aber Fakt ist, ohne Gewerbeanmeldung wird das Einkommen aus der PV nicht angerechnet.


    Kann mir denn jemand sagen, ob es einfach so möglich ist, das Gewerbe wieder abzumelden? Welche Stelle kann darüber denn genau Auskunft geben? Bei meiner Gemeinde brauch ich nicht fragen, die würden alles absegnen ;)


    Danke nochmal
    Libertyshark

  • Zitat von libertyshark

    Danke für die Antwort. Tatsächlich ist es ein Fehler im System, aber Fakt ist, ohne Gewerbeanmeldung wird das Einkommen aus der PV nicht angerechnet.


    Das halte ich nicht nur für ein ausgemachtes Gerücht, das ist auch eines! Es ist genauso wie es mein Vorredner ausgeführt hat.
    Wenn ich nichts weiss, aber so viel kann ich mit Sicherheit sagen, einen solchen Fakt gibt es NICHT! Definitiv! :)


    Zitat von libertyshark

    Kann mir denn jemand sagen, ob es einfach so möglich ist, das Gewerbe wieder abzumelden? Welche Stelle kann darüber denn genau Auskunft geben? Bei meiner Gemeinde brauch ich nicht fragen, die würden alles absegnen ;)


    Na prima, wenn die alles absegnen machst du das dann einfach so.
    Aber auch auf Grundlage der Beschlusslage des gemeinsamen Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht, der im Frühjahr 2010 eine (ordnungsrechtliche!) Gewerbeanmeldung für PV-Anlagen auf dem Dach einer selbst genutzten Immobilie als verzichtbar erklärt hat (die meinen damit, dass das überflüssig ist :) ), kannst du eine usprünglich für deine PV-Anlage vorgenommen Gewerbeanmeldung wieder zurücknehmen, ohne gleichzeitig mit dem Betrieb deiner PV-Anlage aufhören zu müssen; es gibt dort ein entsprechendes Formular, das du in 5 Minuten (längstens) ausgefüllt hast; habe ich selbst so i 2010 für die PV-Anlage gemacht, die sich auf meiner selbst bewohnten Immobilie befindet.


    Hat aber - um den Kreis zu schließen - mit der Elterngeldsache absolut nichts zu tun: Einkünfte daraus sind bei dessen Berechnung immer zu berücksichtigen.
    Diese Kuh müsstest du ggf. anderweitig vom Eis bekommen.

  • Gewerbeanmeldung ja oder nein ist fürs Elterngeld völlig egal.
    Der Gewinn wird auf jeden Fall mit angerechnet. Sollte es ein Verlust sein so wird dieser nicht angerechnet. Zu finden auf allen möglichen Seiten zum Thema Elterngeld:


    Zitat: Nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird dem Elterngeld zugrunde gelegt. Berücksichtigt wird die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit. Eine Verrechnung mit negativen Einkünften einer anderen Einkunftsart ist nicht möglich. So mindern beispielsweise weder Verluste aus selbstständiger Arbeit die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit noch etwa Verluste aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Hingegen werden negative Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb durchaus mit positiven Einkünften aus einem anderen Gewerbebetrieb derselben Person verrechnet.

    22x Aleo S24 180W + 13x Aleo S18 235W = 7,015kWp
    1x SMA SB4000TL-20 + 1x SMA SB3000TL-20
    in Betrieb seit 11.07.2011 - Standort 89081 - Ausrichtung 190° - Neigung 45°

  • Zitat von dg3scu

    Gewerbeanmeldung ja oder nein ist fürs Elterngeld völlig egal.
    Der Gewinn wird auf jeden Fall mit angerechnet.


    Jetzt hat er's damit schon drei mal gehört: vielleicht glaubt er's dann auch so langsam... :D

  • Na ich glaub Euch das schon. Ich sag hier nur, was mir die von der Elterngeldstelle gesagt haben. Dass die Einkünfte aus der Photovoltaik nur angerechnet werden, wenn dafür ein Gewerbe besteht.
    Auch wenn ich jetzt wieder ausgebuht werde :D , ich hab 2 Kollegen, bei denen es nicht angerechnet wurde, da kein Gewerbe dafür besteht.
    Wundern tut mich das auch, aber irgendwie ist es wohl so. Bei dem einen Kollegen kommen sogar noch monatliche Mieteinnahmen von gut 1000 Euro dazu, die auch nicht angerechnet werden. Ungerechte Welt sag ich da!


    @za-ass: hast du das Formular evtl. noch irgendwo?


    Vielen Dank für alle Antworten. Ich werd da die Tage gleich nochmal bei der Elterngeldstelle nachhacken!!!

  • Zitat von libertyshark

    @za-ass: hast du das Formular evtl. noch irgendwo?


    Nee, war damals auf'm Ordnungsamt; die haben das.

  • Also mir hat die SB des Ordnungsamts bei der Gewerbeanmeldung gesagt, dass ich das Gewerbe auch nach etwa 2 Monaten wieder abmelden kann.
    Warum auch nicht? Wenn mein Laden (Gewerbe) nicht läuft, kann mich doch keiner zwingen, mit diesem maroden Laden noch weitere 5 Jahre Schulden zu machen.
    Beim Ordnungsamt abmelden, Gebühr bezahlen und fertig isses.


    Sonnige Grüße

    Photonensammler13


    1. 13,12 kWp 64 Kyocera 205, 2 SB 5000TL+SB 3300; 180° S 11°+ 30°
    2. 32,40 kWp 144 Trina 225, 3 SMC 11000TL 191°S 30°
    3. 34,075 kWp 145 Trina 235, 1 STP 17000TL+1 STP 15000TL; 191°S 30°
    4. 21,6 kWp 90 Trina 240, 3 SMC 7000TL 191°S 30°

  • Das man ein Gewerbe abmelden kann... keine Frage.
    Das man dadurch einen Effekt auf das Elterngeld erhält - ziemlich ausgeschlossen.
    (Es sei denn, man hat wirklich keine PV mehr)



    Wir kommen hier glaub ich nicht weiter.
    Vielleicht arbeitet die örtliche Elterngeldstelle nach bayrischem Landrecht ("alles was sich lochen lässt - wird per Vorsteuer weggebucht").
    §2 I BEEG ist ziemlich eindeutig: Grundlage sind die POSITIVEN Einkünfte aus
    - LuF
    - Gewerbebetrieb
    - selbständige Arbeit
    - nichtselbständige Arbeit.


    Die PV ist definitiv zu erfassen. Aber nur positive Einkünfte. In Verlustjahren wird 0 angesetzt.


    Das die Einkünfte aus §21 Vermietung und Verpachtung bei Deinem Kollegen nicht erfasst werden, ergibt sich somit unmittelbar aus dem Gesetz. (Und ist auch schlüssig!!)


    Der Nachweis der Einkünfte erfolgt meines Wissens über den ESt-Bescheid.
    Das da etwas übersehen wird... das halte ich für extrem unwahrscheinlich.


    Du wirst hier nicht "ausgebuht". Sonder bekommst lediglich von allen zu hören, dass die Anrechnung aufs Elterngeld völlig in Ordnung ist;
    das die Nichtanrechnung der Mieteinkünfte bei dem einen Bekannten ebenfalls völlig in Ordnung ist;
    das es hier niemand nachvollziehen kann, wie bei anderen Kollegen POSITIVE Einkünfte aus einer PV nicht angerechnet worden sind;
    das jeder es völlig ausschliesst, dass die deklaratorische Wirkung einer Gewerbeanmeldung hier irgendeine Bedeutung hätte.


    Viel mehr glaube ich, daß hier ein kapitales Missverständnis vorliegt. (Vielleicht haben Deine Bekannten ja auch noch Verlustjahre).
    Oder gefährliches Halbwissen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung