GbR und Eigenverbrauch

  • Hallo zusammen,


    ich habe für eine weit entfernt liegende Einspeiseanlage aus dem Jahr 2008 eine GbR mit meiner Frau. Nun möchte ich gerne auf meinem selbst bewohnten Haus eine PV-Anlage errichten. Da ist jetzt der Eigenverbrauch wichtig. Gerne würde ich diese neue Anlage auch mit meiner GbR errichten und betreiben. Ist das möglich und empfehlenswert? Mir ist nicht klar ob die GbR dann den Status eines Energieversorgunsunternehmens braucht und was für Implikationen das hat. Muss/kann ich mir eigengenutzten Strom dann selbst verkaufen? Mit der GbR könnte ich die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen, bei privater Investition wäre das wohl nicht möglich...?


    Vielen Dank für Eure Ratschläge, Hendrik

  • Moin Hendrik,


    willkommen im PV-Forum :D .


    Meiner Meinung nach geht das problemlos. Wir machen es auch so. Allerdings ist nicht die GbR Abnehmer auf unserem Haus, sondern meine Frau und ich. Absolut wichtig ist eben die Personengleichheit Stromabnehmer und GbR.
    Es gibt mit Sicherheit andere Meinungen - meine ist eben die Praxis. Wir machen das exakt so ohne Probleme.


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Aus steuerlicher Sicht ist das völlig problemlos.


    Problematisch könnte es hinsichtlich der EEG-Umlage bei ner GbR werden haben wir gerade erst die Tage hier im Forum diskutiert.
    Da solltest Du ggf. vorab mit Deinem VNB Kontakt aufnehmen, wie der das sieht.
    Andernfalls lieber als Einzelunternehmen die neue Anlage bauen.

    15x IBC Solar Monosol 265EX
    Kostal Piko 4.2
    Buderus WPT 270/2 A

  • Zitat von Dease

    Aus steuerlicher Sicht ist das völlig problemlos.


    Problematisch könnte es hinsichtlich der EEG-Umlage bei ner GbR werden haben wir gerade erst die Tage hier im Forum diskutiert.
    Da solltest Du ggf. vorab mit Deinem VNB Kontakt aufnehmen, wie der das sieht.
    Andernfalls lieber als Einzelunternehmen die neue Anlage bauen.


    Das steht doch im Normalfall in keinem Verhältnis zum Aufwand. Erstens glaube ich nicht, dass bei Personengleichheit EEG Umlage verlangt werden kann. Ich kenne den Thread.
    Zum andern: Selbst bei 1000 kWh EV reden wir von 25 € im Jahr. Die würde ich riskieren :D
    Allein der Mehraufwand von nochmal 2 Jahren monatl. Umst Meldung. Zus. EÜR fürs Einzelunternehmen......


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Zitat von MBIKER_SURFER

    Zum andern: Selbst bei 1000 kWh EV reden wir von 25 € im Jahr.


    Ich würde sagen, wir reden z.Zt. über 63,54 €/a, wenn die Anlage nicht größer als 10 kWp wird und anderenfalls über 41,30 €/a.
    Aber auch die könnte man "riskieren", muss man aber nicht.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Ich wollte den TE nur auf die Problematik hinweisen!


    Auch bei 60€/ Anno kommt auf 20-30 Jahre auch nen netter Betrag zusammen. Das muss jeder für sich entscheiden, ob er dafür lieber ein paar monatliche Voranmeldungen in den ersten 2 Jahren einreicht.

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  • Zitat von Dease

    Ich wollte den TE nur auf die Problematik hinweisen!


    Fakt ist doch, dass Ihr alle spekuliert, dass es so sein könnte. Ich berichte hier auch mal aus der Praxis. Wir machen EV, wir haben eine GbR - exakt wie der TS - und nichts passiert. Und das FA hat diese Konstellation geprüft und so abgesegnet. Warum sollte ein VNB zu anderen Ergebnissen kommen?


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Zitat von MBIKER_SURFER

    Und das FA hat diese Konstellation geprüft und so abgesegnet. Warum sollte ein VNB zu anderen Ergebnissen kommen?


    Vielleicht, weil ein VNB eher auf die BNA hören könnte als auf das FA?


    Den Finanzämtern ist es wurscht egal, ob ein PV-Betreiber EEG-Umlage zahlt oder nicht. Alles, was die bei einer GbR prüfen, geschieht nur in steuerlicher Hinsicht und wenn sie keine Einwände gegen die GbR haben, heisst das noch lange nicht, dass keine EEG-Umlage gezahlt werden muss (aber auch nicht, dass EEG-Umlage fällig wird).
    Wieviele GmbHs betreiben PV-Anlagen zur Zufriedenheit des Finanzamtes. Wird dort dann automatisch keine EEG-Umlage bei EV fällig?


    Ich gebe dir insofern Recht, als dass der Entwurf der BNA bisher nur ein Entwurf ist und damit "relativ unverbindlich".
    Allerdings wurde die BNA über den § 10 AusglMechV gesetzlich legitimiert, nähere Bestimmungen zur Zahlung der EEG-Umlage zu regeln und wenn der Entwurf in diesem Punkt tatsächlich nicht geändert werden sollte, dann zahlen die GbR-Gesellschafter demnächst EEG-Umlage, leider.


    Zitat von MBIKER_SURFER

    Fakt ist doch, dass Ihr alle spekuliert, dass es so sein könnte. Ich berichte hier auch mal aus der Praxis. Wir machen EV, wir haben eine GbR - exakt wie der TS - und nichts passiert.


    Ein schwaches Argument.
    Einerseits wurde bisher m.W. noch keine EEG-Umlage nach § 61 EEG 2014 eingezogen und andererseits dürfte die Antwort der VNBs, würde man sie hierzu befragen, höchst unterschiedlich ausfallen, bestimmt aber nicht einheitlich.


    Im hohen Norden gibt es ein oder mehrere VNB, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, zu überprüfen, ob tatsächlich betreiberseitig die BNA-Meldungen erfolgten. Und dabei fallen jetzt einige Betreiber auf die Nase. Ich bin davon überzeugt, dass es diese "schwarzen Schafe" auch bei einigen anderen VNBs gibt, nämlich bei denen, die es nicht zeitgleich bei der VNB-Formalienabwicklung überprüft haben. Kann man als Betreiber jetzt daraus schließen, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht kein Problem darstellt, weil der eigene Betreiber bisher immer fleißig die EEG-Umlage gezahlt hat?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Danke für die vielen Antworten. Ich fasse meine Erkenntnisse zusammen (Bei Fehlern bitte ich um Korrektur):
    - Diskutiert wurde der Aufwand der MWSt-Erklärung und Gewinnermittlung (EÜR). Das ist für mich kein Problem, da ich das sowieso für die alte bestehende Anlage machen muss. Einmal oder zweimal ist egal, Erfahrung vorhanden.


    - EEG-Umlage ist immer fällig, wenn man als Gesellschaft Strom an dritte verkauft.
    - EEG-Umlage ist nicht fällig, wenn man als privater Eigentümer Teile des Stromes selbst verbraucht
    - Wenn man für sich selbst eine GbR hat und Strom selbst verbraucht ist die Sache mit der EEG-Umlage nicht ganz klar, bzw. wird von Behörden vielleicht unterschiedlich gesehen in folgenden Varianten:
    a) GbR-Eigentümer sind identisch mit Stromverbrauchern, deshalb ist keine EEG-Umlage zu zahlen
    b) Eine GbR ist eine juristisch eigene Gesellschaft und auch wenn die Eigentümer identisch mit den Stromverbrauchern sind muss EEG-Umlage gezahlt werden.
    --> Das heißt die Sache mit der EEG-Umlage ist bei meiner GbR mit Risiken behaftet. Allerdings gibt es auch Vorteile wie Mehrwertsteuerabzug beim Anlagenkauf sowie Verluste, die aus der Investition und Abschreibung in der bestehenden GbR geltend gemacht werden können.
    Unterm Strich scheint es mir am Günstigsten, die Anlage über die bestehende GbR und nicht privat zu bauen.


    Gruß, Hendrik

  • Zitat von edfauer

    ... Allerdings gibt es auch Vorteile wie Mehrwertsteuerabzug beim Anlagenkauf sowie Verluste, die aus der Investition und Abschreibung in der bestehenden GbR geltend gemacht werden können.
    Unterm Strich scheint es mir am Günstigsten, die Anlage über die bestehende GbR und nicht privat zu bauen.
    ...


    Das hängt nicht davon ab, ob man Einzelunternehmer oder GbR ist.