GbR beantragen ?

  • Hallo,
    folgendes kleines Problem !
    Habe bei meinen Solateur meinen Vertrag für eine 5,5 kWp Photovoltaikanlage unterschrieben. Zu dem Antrag bei dem Stromversorger ( EON) hat er mich gefragt, ob er uns dort als GbR anmelden soll ?
    Wäre es für uns von Vorteil, wenn wir eine GbR besitzen ?
    Habe bei meinen Steuerberater erst Freitag einen Termin, Antrag soll aber so schnell wie möglich raus gehen, damit wir vom Stromversorger die Zusage/Genehmigung bekommen, ein PV auf unser Dach zu installieren.
    Ein paar Eckdaten ...
    Eigenes Haus, gehört meiner Frau und mir
    PV-Anlage wird von mir und meiner Frau bezahlt,
    Grundstück, wo das Haus drauf steht, steht nur auf meinen Namen
    Ich bin Arbeitnehmer


    Kann uns jemand weiter helfen ?
    Danke schon einmal

  • Wenn die Anlage auf deinen Namen läuft, gehört sie dir, im Falle einer Trennung von deiner Liebsten (20 Jahre, läuft die Anlage ja mindestens) wird es kompliziert. Läuft die Anlage für euch als GbR, seid ihr beide automatisch mit drin; USt wird eh separat aufgeführt, und ihr macht als GbR eine Gewinnfeststellung und verteilt Gewinn und Verlust auf euch beide und tragt sie in der pers. Steuererklärung ein. Etwas mehr Aufwand, aber klar.
    Martin

    Lasst die Sonne strahlen und den Wind blasen!

  • Super, danke für die schnelle Antwort !
    Dann nehmen wir die Anlage mit GbR. Ich geh mal davon aus, daß nichts dazwischen kommt, aber sicher ist sicher.
    DANKE !

  • ACHTUNG!!!!


    Es wird im Zweifelsfall mit GbR noch komplizierter! Da gibt es hier schon einige Threads zu, die alle darauf hinauslaufen: "Finger weg"


    Im Fall der Trennung und der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung ist bei den beschriebenen Verhältnissen die PV-Anlage das kleinste Problem. Die Zugewinngemeinschaft wird ja für die PV nicht aufgehoben. Mit der GbR verschiebt ihr die Vermögensauseinandersetzung für einen Teil der Vermögens bereits auf heute. Oder habt ihr schon eine Streitfalllösung für die Trennung der Eigentumsverhältnisse Grundstück/Gebäude?


    Die formlose mündliche Verabredung einer GbR ist zwar im Prinzip zulässig, löst aber genau den von maguwa angesprochenen Streitfall nicht.


    Ich würde also mal die Suchfunktion des Forums bemühen. Ich kann mich an keinen Thread erinnern, an dem sich tatsächlich mal jemand FÜR eine GbR entschieden hat...

    24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp
    www.sonnenertrag.eu

  • Sehe ich auch so.


    Außerdem sollte man sich den Rat in rechtlichen Fragen nicht von Solarteuren holen. Du kaufst ja das Brot auch nicht beim Schuster.


    Meine Empfehlung: Lass die Anlage nur auf einen Ehegatten laufen. Die GbR kann dazu führen, dass das Finanzamt die Abgabe einer gesonderten und einheitlichen Feststellung verlangt. Und eine GbR ohne Gesellschaftsvertrag ist ein Baby ohne Windeln.


    Viele Grüße



    Stevie

    <p>Dr. Stefan Rode</p>
    <p>Rechtsanwalt und Steuerberater</p>