Frage zur USt-Voranmeldung nach monatelanger Laufzeit

  • Hallo an alle,


    ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt.
    Seit Ende Januar 2018 läuft auf meinem Neubau (noch nicht bezogen) eine 6KWp PV-Anlage. Die Anmeldung an die Bundesnetzagentur habe ich auf Ansage meines Monteurs durchgeführt (diese Ansage kam aber erst irgendwann im Juni/Juli).
    Die Bestätigung zur Anmeldung/Errichtung seitens Netze-BW soll laut meinem Monteur diese Woche abgeschickt werden.
    Nun habe ich schon überall über die USt-Voranmeldung gelesen, die monatlich getätigt werden muss, sowie der Absendung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung".
    Davon hatte ich zuvor noch nie etwas gehört und auch von meinem Monteur gab es dazu keine Infos.
    Den Fragebogen konnte ich nun durch Anleitungen hier im Forum ausfüllen, bei dem ich auch auf die KUR verzichtet habe. Diesen Fragebogen würde ich dann abschicken.
    Hat jemand Erfahrung damit, was "passiert" wenn das Prozedere monatelang nicht durchgeführt wurde, einfach weil man es nicht wusste? Die Anlage läuft ja nun schon seit Januar.


    Habt ihr Tipps für mich, wie ich damit umgehen soll?
    Danke schon mal an alle.


    LG
    Andi

  • Hallo Andi,
    als "Unternehmer" bist du für alles selbstverantwortlich. :cry:


    Aber beim FA dürfte das keine Probleme geben. Solange Du von deinem VNB nichts bekommst machst du Null-Meldungen ans FA, Wenn es dann vom VNB Nachzahlungen gibt meldest du den Betrag in dem Monat in dem das Geld auf deinem Konto ankommt. UST für die Anlage meldest du mit deiner ersten Monatsmeldung.


    Die Überschusseinspeisung ins Netz für die ersten Monate musst du in den Wind schreiben.
    Ist der Zweirichtungszähler gesetzt?

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Hallo didimaus,


    danke für die schnelle Rückinfo. Ja dazu müsste man erst mal wissen, dass man Unternehmer ist................ :-?
    Also bisher habe ich kein Geld bekommen, Ende September habe ich den Zählerstand übermittelt.
    Der Zweirichtungszähler ist seit Anfang an gesetzt, also seit Ende November 2017.
    Kannst du mir erklären, was es mit der "Überschusseinspeisung ins Netz", die ich in den Wind schreiben kann, gemeint ist?

  • Hallo Bigbuh,
    soweit ist weis bekommst du erst was vom VNB vergütet wenn Du bei der Bundesnetzagentur gemeldet bist.
    Auf deinem Zweirichtungszähler könnte man ablesen was du bisher insgesamt ins Netz eingespeist hast aber der Netzbetreiber wird dich jetzt bei der Anmeldung nach den Zählerständen fragen und das ist dann die Grundlage für die Abrechnung.


    Was Du nicht selbst verbraucht hast ist ins Netz gegangen als "Überschusseinspeisung". Bei mir sind das ca. 75% der Produktion übers Jahr gesehen.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

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  • Hallo Didi,
    mhh, bei der Bundesnetzagentur musste ich angeben, seit wann die Anlage im Betrieb ist, also das "Inbetriebnahme-Datum".
    Ja ich hab fast 6000 KW seitdem eingespeist. Abgesehen von der Estrichheizphase habe ich ja kaum was von gebraucht, d.h der Großteil wird eingespeist bisher. Da der Netzbetreiber der PV-Anlage und mein Stromanbieter der gleiche ist und ich im September ja beide Zählerstände übermittelt habe, hat er ja quasi schon meine Zählerstände.

  • Hallo Bigbuh,
    das was der Monteur abschickt ist nur die techn. Fertigstellungsmeldung das alles vorschriftsmäßig montiert ist.
    Nun kommt vermutlich ein Formular vom Netzbetreiber wo du noch weitere Angaben wie deine Kontonummer machst und eine Schätzung was du im Jahr Einspeisen wirst. Das ist die Basis für die mtl. Zahlungen solange noch keine Jahresabrechung vorliegt.


    Frag doch mal tel. beim Netzbetreiber ab wann er was vergüten würde. Nachdem im Nov. und Dez. die Ausbeute gering ist wäre ggf. zu überlegen ob Du mit der offiziellen Einspeisung erst im Jan starten solltest. Damit hättest du 10 Monate länger eine gesicherte Vergütung.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

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  • Am besten machst du das mMn folgendermaßen:


    1. Du meldest dein Unternehmen an zu dem Datum, an dem du die Anlage aufgebaut hast, also VOR Rechnungsstellungsdatum.


    2. du machst jetzt naträglich alle monatlichen USTVA Anmeldungen "auf einmal" und reichst diese ein. Die Einnahmen sind natürlich mit 0 anzugeben wenn du noch keine hattest. Alelrdings kannst du alle Ausgaben (also alle Rechnungen etc. die du schon bezahlt hast) in den jeweiligen Monaten angeben um deine USt zurück zu bekommen.


    3. Sobald du einnahmen erzielst, werden diese natürlich auch direkt mit angegeben.



    Wichtig ist, dass all deine USTVA am Ende des Jahres mit deiner USTerklärung zusammenpassen uns sich keine Abweochung ergibt, die nicht im Rundingsfehler liegt. Sonst gibts Rückfragen und Erklärungen ;)

  • Sehe ich auch so.
    Theoretisch könnte die FinVerw Säumniszuschläge festsetzen - aber damit ist hier in der Praxis nicht ernstlich zu rechnen.
    Selbst wenn, bekäme man das wohl mit einem Erlassantrag und Gang nach Canossa wieder vom Tisch.


    Steuerverkürzung auf Zeit liegt hier glücklicherweise auch bei rein formaler Betrachtung nicht vor, da mangels Einnahmen noch keine Steuer entstanden ist.


    Für die Zukunft: Der Unternehmer ist immer selbst verantwortlich. All Deine Begründungen "der Solarteur hat / hat nicht", oder "woher soll ich wissen?" taugen im Ernstfall als Entschuldigung nicht, weil sie gerade der Beweis von Leichtfertigkeit, Fahrlässigkeit und im Wiederholungsfall auch bedingtem Vorsatz sind. Bewirken also gerade das Gegenteil / stehen einem Erlass von Sanktionen im Wege statt ihn zu rechtfertigen.
    Da solltest Du Deine Arbeitstechnik ein wenig anpassen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Ich bin nur Laie, auf das was KPR erläutert kannst man sich eher verlassen. Asche auf mein Haupt. :(


    Offen bleibt aber was wird der Netzbetreiber vergüten von den 6000kWh? :roll:

    Grüße
    Didi


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    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Guten Abend an alle,


    danke schon mal für die zahlreichen Antworten.


    Serin
    1. Was mache ich, wenn das Rechnungsdatum vor der Aufbau und Inbetriebnahme liegt, da Vorkasse gewählt wurde?


    2. Ok, da muss ich nun erst mal durchforsten wie das geht, ich vermute da wird es hier auch schon die ein oder andere Anleitung geben. Hat da jemand zufällig gerade einen aktuellen Link für mich? Das wird aber wohl auch erst gehen, wenn ich vom Finanzamt dann die Unterlagen meines "Unternehmens" habe. Bisher gab es natürlich auch keine Einnahmen, d.h in dem Monat, in dem ich dann evtl. die "große Nachzahlung" bekomme, muss ich das dann eben auf einmal angeben.


    kpr
    ja ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht etc.....
    Dennoch, wenn ich eine PV-Anlage kaufe, dann rechne ich auf keinen Fall damit, dass ich dadurch zum Unternehmer werde und mich da anmelden muss, vor allem wenn mich davor niemand drauf hinweist.. das ist halt irgendwie typisch deutsch.


    Mein Monteur hat gestern noch einmal mit Netze BW telefoniert und die wollen Anfang kommender Woche die Unterlagen fertig machen (natürlich liegen alle Unterlagen schon seit 2-3 Monaten bei denen parat) und rausschicken. Da bin ich ja mal gespannt.