Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die (Steuer)profis zu den Herstellungskosten und welche davon nach AfA bzw. sofort abzugsfähig sind.
Unsere kleine Anlage kostete mit Installation um die 4000,- netto, hierzu habe ich eine Abschlag- und eine Schlussrechnung.
Vor der Installation benötigte ich noch ein paar Kleinteile 23,- netto auf extra Rechnung eines anderen Lieferanten.
Nun läuft das Ding seit Ende April und ich habe mich entschlossen noch einen Modbuszähler nachzurüsten (bitte nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren), der soll ca. 270,- netto kosten.
Die USt. der Rechnungen gebe ich bei den UStVA als Vorsteuer an - für die Anlagenkosten und die Kleinteile bereits geschehen und vom FA erstattet.
Wie verhält es sich nun mit den Nettokosten? Meine Denke wäre, dass ich die Anlagen/Installationskosten nach AfA als Anlagenneuwert ansetze/abschreibe und die beiden kleinen Rechnungen als übrige Ausgaben dieses Jahr mit in die Betriebsausgaben nehme.
Liege ich damit richtig, oder muss ich Alles zusammen nach AfA berücksichtigen?
Danke Euch im Voraus!
Gruß Jörg
EDIT: Die Rechnungen lege ich alle bei den UStVA mit vor, wollte das FA so.