Frage zu Herstellungskosten / geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage an die (Steuer)profis zu den Herstellungskosten und welche davon nach AfA bzw. sofort abzugsfähig sind.


    Unsere kleine Anlage kostete mit Installation um die 4000,- netto, hierzu habe ich eine Abschlag- und eine Schlussrechnung.
    Vor der Installation benötigte ich noch ein paar Kleinteile 23,- netto auf extra Rechnung eines anderen Lieferanten.
    Nun läuft das Ding seit Ende April und ich habe mich entschlossen noch einen Modbuszähler nachzurüsten (bitte nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren), der soll ca. 270,- netto kosten.


    Die USt. der Rechnungen gebe ich bei den UStVA als Vorsteuer an - für die Anlagenkosten und die Kleinteile bereits geschehen und vom FA erstattet.
    Wie verhält es sich nun mit den Nettokosten? Meine Denke wäre, dass ich die Anlagen/Installationskosten nach AfA als Anlagenneuwert ansetze/abschreibe und die beiden kleinen Rechnungen als übrige Ausgaben dieses Jahr mit in die Betriebsausgaben nehme.
    Liege ich damit richtig, oder muss ich Alles zusammen nach AfA berücksichtigen?


    Danke Euch im Voraus!


    Gruß Jörg


    EDIT: Die Rechnungen lege ich alle bei den UStVA mit vor, wollte das FA so.

    seit 08/2022 WP Jeisha 5 kW (DIY)

  • Ich hatte beim Anlagenkauf auch allerhand Krams dabei was durchaus einige hunderter ausgemacht hatte


    Ich habe die "Anlagenkosten", also alles was vom Solarteur kommt auf die Afa gelegt und alles Kleinkrams, wie Werkzeuge, Material wie Dachlatten und Schrauben, Selbst Zwischenzähler etc. pp. direkt abgerechnet (Jedes Teil für sich lag deutlich unter den GWG)


    Das wurde (bei mir) so anerkannt

    7,28 kWp, 6000TL20, Ost mit 28 x ReneSola JC260M-24/Bb (02/2013)
    2,65 kWp, 2500TL21, West mit 10 x SolarWorld AG SW 265 mono (EU)
    6,48 kWp, SB5.0, W/NW mit 22 x SolarWorld AG SW 270 mono (EU)
    Altspeicher 14,8 kWh Hoppecke Batterie mit SI 6H-11

    10 kWh TitanSolar, weiterhin am SI 6H-11

  • Die beiden entscheidenden Worte waren "bei mir".


    Werkzeuge sind eigenständige Wirtschaftsgüter und gehören nicht zu den HK. Das stimmt schon.
    Alle Materialien die der Herstellung des Wirtschaftsguts dienen sind jedoch Herstellungskosten (oder Anschaffungskosten).



    Es hat halt keiner hingeschaut. Und die Wahrscheinlichkeit, dass keiner hinschaut, die ist in dem Moment sehr hoch, wo ein erfahrener Mitarbeiter eines Teilbezirks die Sache bearbeitet. Der kennt es nicht anders. In jedem anderen Fall hat der Mitarbeiter beim FA keinen Einblick in die Zusammensetzung des Scheiterhaufens "sonstige betriebliche Aufwendungen" (da hilft auch die Aufsplittung im Rahmen der Anlage EÜR nicht viel weiter). Noch dazu ist es nicht seine Aufgabe.
    Also gut nachvollziehbar, warum es funktioniert - wenn es funktioniert.


    Mit der GWG-Grenze hat das wenig zu tun. Außer vielleicht der Argumentation: "Weil es unter der GWG-Grenze war, hab ich es fälschlich in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gepackt - wäre es über der GWG-Grenze gewesen, hätte ich es als GWG deklariert."
    Dann wiederum wäre die Gefahr des Aufgriffs enorm hoch gewesen - weil so ziemlich das einzige was der Innendienst versucht auf Plausibilität zu prüfen, ist die Verbindung zwischen Abschreibung und Anlagenspiegel.


    Ich weiß nun nicht was ein Modbuszähler ist. Hier wäre zu prüfen, ob das Wirtschaftsgut der Sachgesamtheit der Anlage zuzuordnen ist, oder ob der Grundsatz der Einzelbewertung vorrangig anzuwenden ist.
    Wenn es ein eigenständiges WG ist - dann wären es zwar AHK, aber eben nicht AHK der PV-Anlage sondern des Geräts an sich.
    Beispiel: SolarLog.... ist so ein Klassiker der als eigenständiges WG zu behandeln ist, da nicht in einem einheitlichen Funktions- und Nutzenzusammenhang mit der Anlage stehend.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Der Modbus Zähler ist m.M. nach selbständig nutzbar, der zählt ja nur den Stromverbrauch. Und das auch ohne PV. Ergo GWG für mich.


    Die Kleinbetragsrechnung würde ich evtl. unter Reperaturen bzw Werkzeuge/Kleingeräte buchen je nach dem was draufsteht. Wegen einmalig 20 Euro wird keiner ein Fass aufmachen und im Zweifel kann man das bestimmt auch so auslegen.

  • Zitat von ndorphin

    Der Modbus Zähler ist m.M. nach selbständig nutzbar, der zählt ja nur den Stromverbrauch. Und das auch ohne PV. Ergo GWG für mich.
    ...


    Ja, im Prinzip schon - aber ich setze ihn zusammen mit einem SolarEdge Wechselrichter ein, der dann statt 70% hart 70% weich regelt. Das ganze Zähler- und Logginggedöns ist dabei mehr ein schöner Nebeneffekt.


    Wie Zwei_Gehirne schon schrieb, werde ich das Ding wohl mit in die Herstellungskosten nehmen, das ist sicher am einfachsten zu erklären.
    Bei der kleinen Anlage brauche ich eh keine Angst haben, dass sie meine Steuerschuld erhöht.


    Gruß Jörg

    seit 08/2022 WP Jeisha 5 kW (DIY)

  • Und obacht, wenn er nur für Dich ist zum Stromverbrauch messen. Denn dann ist er doch privat und nicht dem gewerblichen Umfeld zuzurechnen und somit nicht steuerlich wirksam (weder USt noch gewinnmindernd)
    Dann würde ich den wohl eher zum 70% weich Regeln in der Anlage verbauen ;)


    erstellt mit taschentelfon