Flachdach - Baugenehmigung in Brandenburg ?!

  • Hallo,


    ich bin immer noch bei der Planung meiner PV-Anlage. (Brandenburg)


    Es sollen 60 Module a. 300 Watt O-W auf einem Flachdach (Industriegebäude ca. 3,5m hoch) installiert werden.
    Im Angebot des günstigsten Anbieters steht:


    BayWa r.e. Novotegra Unterkonstruktion für Flachdach
    Aufständerungswinkel: 10°
    Belegbarkeit: Doppelseitig für alle Ausrichtungen
    Auflage: Mit Ballastierung
    Dachdurchdringung: Keine
    Komponenten: Dome, Schienen, Bautenschutzmatten,
    Ballastierung und Zubehör (Mittel- & Abschlussklemmen mit
    Schrauben)
    Statischer Nachweis: Projekt-individuell durch Hersteller
    Produktgarantie: 10 Jahre


    Ist dafür eine Baugenehmigung notwendig ?


    Angegeben sind in der brandb.Bauordnung :
    Baugenehmigungsfrei sind folgende Anlagen: " Fotovoltaikanlagen, die mit einem Abstand von nicht mehr als 0,20 m an Dach- oder Außenwandfflächen angebracht oder mit einer Gesamtfläche von nicht mehr als 10 m2 und einer Bauhöhe von nicht mehr als 0,60 m auf Flachdächern aufgestellt werden"

  • Mathe ist nicht Deine Stärke, oder?

    Zitat von mesh

    Baugenehmigungsfrei sind folgende Anlagen: " Fotovoltaikanlagen, die mit einem Abstand von nicht mehr als 0,20 m an Dach- oder Außenwandfflächen angebracht ...


    1/(sin(10°)/0,2m)=1,15m max. Modulkantenlänge, könnte also quer gehen.

    Zitat von mesh

    ... oder mit einer Gesamtfläche von nicht mehr als 10 m2 und einer Bauhöhe von nicht mehr als 0,60 m auf Flachdächern aufgestellt werden"


    Ein 300 W LG-Modul hat z.B. die Abmessungen von 1,6mx1m, macht 1,6 m2. Folglich wären ganzezahl(10m2/1,6m2) = 6 Module genehmigungsfrei. Du schreibst was von 60 Modulen, also 96 m2. Das ist also etwa die 10-fache genehmigungsfreie Fläche.
    Die Antwort auf Deine Frage kannst Du Dir jetzt hoffentlich selbst geben.


    Ciao


    Retrerni


  • Hast du das aus der alten BbgBO?
    Die neue, seit 2016, sieht da m.E. keine Einschränkungen mehr:


    Paragraph 61 Abs. 3 BbgBO
    Baugenehmigungsfrei sind:
    folgende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
    Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,
    gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge bis zu 9 Meter,
    Windenergieanlagen bis zu 10 Meter Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche und einem Rotordurchmesser bis zu 3 Meter außer in reinen Wohngebieten,

  • Danke für die vernünftige Antwort !


    Mich wundert dass verschiedene Anbieter auf eine max. Aufständerungshöhe hingewiesen haben und andere haben kein Wort darüber verloren. Auch alle Internetportale weisen noch auf die Vorschrift hin. Daher bin ich mir unsicher was nun gilt.


    Also sind die 6 cm Höhe nicht mehr gültig ?

  • Lies am besten selbst nach, § 61 Abs. 3 BbgBO. Rechtsberatung darf ich nicht leisten.
    Im Zweifel ruf in deinem Landkreis bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde an.


    Früher war das viel komplizierter, da stand auch „an Dächern“ ist genehmigungsfrei, hieß aber auch „nur wenn nicht aufgeständer“. Das ist alles vereinfacht worden.

  • das zuständige Bauamt des Landkreises hat mir geantwortet dass keine Baugenehmigung notwendig ist.


    Jetzt hat der aber wieder die Statik ins Spiel gebracht. Aber das sollte bei Stahlbeton hoffentlich keine Rolle spielen.

  • Zitat von mesh

    das zuständige Bauamt des Landkreises hat mir geantwortet dass keine Baugenehmigung notwendig ist.


    Dann würde ich hochkant bauen.


    Zitat

    Jetzt hat der aber wieder die Statik ins Spiel gebracht. Aber das sollte bei Stahlbeton hoffentlich keine Rolle spielen.


    Statik und hoffen, hat sich wiederholt bewiesen, ist kein guter Ansatz.

  • Hallo

    Meine Gemeinde hat meine eingereichte Bauanzeige nach Auskunftseinholung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde bemängelt bzw. mir gesagt, dass ich meine aufgeständerte PV-Analge nicht installieren/bauen darf.


    Zu den Gegebenheiten:

    Einfamilienhaus mit direkt angrenzendem Carport+Anbau. Der Carport mit Anbau (Schuppen) ist ein Flachdach mit einer Höhe von 2,20m und 8,70 Länge. Zwischen Carport + Anbau und denn Nachbarn ist noch ein Blumenbeet mit einer Breite von 1,20m - also keine direkte Grenzbebauung. Den Carport mit Anbau haben wir auch bei der Gemeinde mit Bauanzeige eingereicht und natürlich war diesem nichts entgegenzusetzen (§6 (8) Nr. 1 BbgBO).


    Jetzt wollte ich auf dem Flachdachcarport+Anbau eine kleine, für uns ausreichende, PV Anlage mit 11 Modulen (aufgeständert 13 cm) errichten lassen.


    Als Antwort erhielt ich von der unteren Bauaufsichtsbehörde, dass ich §6 (7) und (8) BbgBO beachten muss. Da dies bei mir nicht gegeben ist kann ich keine PV Anlage bauen.


    Kann mir jemand weiterhelfen :( eine gebäudeunabhängige PV kann ich mit 3 m Höhe und 9 m Länge direkt unten auf dem Boden beim Nachbarn an Zaun stellen aber aufs Carport soll es nicht möglich sein?! Wie beschrieben würde ich bei einer Höhe von ungefähr 2,35m liegen und an der Länge von 8,70m ändert sich auch nichts.


    Wie ist der Aufbau einer PV Anlage im Baurecht auszulegen oder hat jemand Erfahrungen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Patrick

  • Warum solltest du keine gebäudeunabhänhige PV bauen können. Du interpretierst hier etwas falsch.


    Meine gebäudeunabhänhige PV kann ich heute bei mir abbauen und morgen bei dir aufbauen wenn du mich lässt.;)

    Was bedeutet "gebäudeunabhängig"?

    Mit der Formulierung "gebäudeunabhängig" soll die Installation von Solaranlagen auf Freiflächen, also nicht Solaranlagen in oder an Dach- und Außenwandflächen, beschrieben werden...............

    ...... auch Solaranlagen, die unabhängig von der sonstigen Gebäudeinstallation betrieben werden (z.B. vollständige Netzeinspeisung) oder auf dem Dach aufgeständert sind, könnten als "gebäudeunabhängig" gelten.

    Sonnige Grüße
    Eigenbauanlage 2011; 8,58 kWp ; -45°+ 3°DN; String: A=18 Module + B=15 Module
    STP 8000TL-10 (Upd.10.04.18); SMA WebboxBT+Sensorbox; FB7490, Devolo-Dlan
    2017: Video-ÜW; 2018: Reinigungsanlage
    2012-860, 2013-776, 2014-777 2015-844 2016-845, 2017-820, 2018-894, 2019-893, 2020-899, 2021-778