First Solar: 10-jährige Leistungsgarantie

  • Zitat von mwanton

    ...Frage: Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Abbau, Flashen und Wiederaufbau von First Solar Modulen der 2er Serie? Insbesondere interessiert mich, ob die ersetzten Module "leistungsstabiler" sind als diejenigen, die zunächst montiert worden sind (da sind insbesondere in den ersten 2 -3 Betriebsjahren starke Ertragsrückgänge zu verzeichnen).


    Meine getauschte Anlage lief die letzten 3 Jahre relativ stabil, d.h. sie schafft etwa 95% des Ertrags der kristallinen Nachbaranlage, die etwas besser ausgerichtet ist. Errichtet ~Mitte 2009, weitgehend getauscht ~Frühling 2011.
    Degradation im Vergleich zur Neuanlage wohl um die 2,5%.


    mwanton: Schau mal in deine PMs :)

  • Zitat von bauer stefan

    Ich habe vier FS Anlagen zwischen 30 und 50kw aus 2009 und 2010.
    Eine 2009er Anlage ist in 2011 als LPM anerkannt und getauscht worden. Es wurden dann die 277er Module montiert.
    In 2017, also dem 6. Betriebsjahr der neuen Module, brachte diese Anlage 6% weniger als die Poly-Anlage mit gleicher Ausrichtung aus 2012 . Von den 6% geht aber die Hälfte aufs Konto der Trafowechselrichter.
    Bei der 2010er Süd- Anlage wurde zwar kein LPM-Schaden bescheinigt, aber ich habe die Anlage Ende 2014 komplett flashen lassen und gut zwei Drittel der Module neu bekommen (allerdigs schwarze 280er, also Anlagenerweiterung angemeldet). Die neuen Module bringen jetzt sehr gute Erträge, die beiden WR mit den remontierten ca. 15% weniger.
    Jetzt habe ich noch die anderen zwei 2009er Anlagen , die meiner Meinung auch mindestens 10% mehr bringen könnten. Da weiß ich auch nicht, was richtig ist. Ich würde aber keine "abgelehnten" Module wieder aufs Dach schrauben.
    Grüße, Stefan


    Danke für Deine Rückmeldung Stefan. Klingt mutmachend was Du über die ersetzten Module schreibst, möglich dass FS mit den Jahren die Leistungsstabilität der 2er Serie verbessern konnte.


    Den Ansatz, keine "abgelehnten" Module wieder zu remontieren hatte ich zunächst auch. Ist aber schwierig was die EEG Vergütung angeht da diese Module im Sinne des EEG und der Clearingstelle nicht als defekt anzusehen sind und somit auch nicht ausgetauscht werden dürfen. Klar, was der Netzbetreiber nicht weiß ..., aber das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.

    Gruß mwanton

  • Zitat von rudis

    Meine getauschte Anlage lief die letzten 3 Jahre relativ stabil, d.h. sie schafft etwa 95% des Ertrags der kristallinen Nachbaranlage, die etwas besser ausgerichtet ist. Errichtet ~Mitte 2009, weitgehend getauscht ~Frühling 2011.
    Degradation im Vergleich zur Neuanlage wohl um die 2,5%.


    Danke Rudis, auch Deine Zahlen deuten darauf hin, dass FS die Degradation mit den späten Typen der 2er Serie (277er und 280er) besser in den Griff bekommen hat.

    Gruß mwanton

  • Zitat von mwanton

    Den Ansatz, keine "abgelehnten" Module wieder zu remontieren hatte ich zunächst auch. Ist aber schwierig was die EEG Vergütung angeht da diese Module im Sinne des EEG und der Clearingstelle nicht als defekt anzusehen sind und somit auch nicht ausgetauscht werden dürfen. Klar, was der Netzbetreiber nicht weiß ..., aber das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.


    würde mich wundern wenn der Netzbetreiber bei einem sachmangelbedingten Generatortausch auf Flashprotokolle von FS als Beweis bestehen kann.
    Einen Sachmangel kannst du doch auch mit deinen eigenen Ertragsauswertungen nachweisen.
    Oder steht irgendwo festgelegt, wieviele Prozent die Module nachgelassen haben müssen um sie austauschen zu dürfen :?:
    Das wäre mein Ansatz für so eine Überlegung...

  • Zitat von jodl

    würde mich wundern wenn der Netzbetreiber bei einem sachmangelbedingten Generatortausch auf Flashprotokolle von FS als Beweis bestehen kann.
    Einen Sachmangel kannst du doch auch mit deinen eigenen Ertragsauswertungen nachweisen.
    Oder steht irgendwo festgelegt, wieviele Prozent die Module nachgelassen haben müssen um sie austauschen zu dürfen :?:
    Das wäre mein Ansatz für so eine Überlegung...


    Das steht natürlich nirgends explizit, aber den Versuch, mit eigenen Ertragsauswertungen weiter zu kommen, hat die EWE und die WestNetz mit Verweis auf die angehängte PDF Datei der Clearingstelle verweigert. Es muss entweder der modulscharfe Nachweis eines Defekts geführt werden (z.B. Flashliste von FS oder eines anderen Labors - letzteres ist wegen der Kosten natürlich Unfug) oder es muss eine repräsentative Stichprobe nach DIN genommen werden und in dieser Probe müssen dann 100% defekt sein - also eine Leistung unter der in der Leistungsgarantie zugesagten haben.


    Klar könnte man argumentieren, die Leistungsgarantie ist das unterste Niveau und seitens der Hersteller bewußt so gewählt, dass möglichst wenig Ansprüche durchkommen. Aber ggf. vor Gericht im Zweifel durchzusetzen, dass z.B. bereits 5% Minderleistung eines Moduls gegenüber der Nominalleistung bei gleichzeitig 5% Leistungstoleranz laut Datenblatt zu einem Sachmangel führen und zum Austausch des Moduls berechtigen halte ich für ein risikoreiches Unterfangen.

  • Seitens FS bin ich jetzt darüber informiert worden, dass eine Anerkennungsquote von 1/3 nicht akzeptabel sei und ich bitte nur solche Module einschicken soll, die "höchstwahrscheinlich" als Garantiefall anerkannt werden. Wenn ich das nicht machen würde und bei den noch einzuschickenden Modulen auch eine Anerkennungsquote von nur 1/3 erreicht wird, dann behält FS sich das Recht vor, mir die Abholungs- und Prüfkosten der nicht anerkannten Garantiefälle in Rechnung zu stellen.


    Auf meine Frage, was denn eine akzeptabele Quote sei, hieß es dann "in etwa 2/3" und auf meine weitere Frage, was die Basis für diese Quote sei, die sich aus den Garantiebedingungen jedenfalls nicht herleiten läßt, habe ich bislang keine Antwort bekommen.


    In diesem Zusammenhang meine ich, vor einiger Zeit mal über ein Urteil des LG Mainz gestolpert zu sein, nachdem FS von einem Betreiber ebenfalls eine Vorsortierung von Modulen im Rahmen der 10-jährigen Leistungsgarantie verlangt hat. Dies haben die Richter verneint und FS müsse durch geeignete Verfahren (Flashen) den Nachweis erbringen, dass die Module entweder unter die Garantie fallen oder eben nicht.


    Leider kann ich dieses Urteil im Netz nicht mehr finden, ich kann überhaupt kein Urteil zum Thema FS finden (enden die alle mit Vergleich?). Auch das in diesem Thread https://www.photovoltaikforum.…r-gegen-first-solar-1654/ genannte Aktenzeichen III ZR 444/13 beim BGH führt nicht weiter.


    Falls jemand ein Aktenzeichen, einen Link oder eine PDF Datei zu einem Urteil in Sachen FS hat oder weiß, wie man an so etwas heran kommt, freue ich mich über eine Rückmeldung.

    Gruß mwanton