Wie verbuche ich die "Rücklagen" im Rahmen der EÜR

  • Ich bin ein "Neuer" in diesem Forum und möchte mich u. a. auf einige Fragen für das Finanzamt vorbereiten. Deshalb zwei Fragen an dieses Forum:


    1.) Es geht um die steuerliche Einordnung von Rücklagen, die als "Reparatur- und Wartungsreserve" (z.B. Austausch eines Wechselrichters) üblicherweise gebildet werden sollten (ca. 1 Prozent des Anlagevermögens).
    Sind diese Rücklagen:
    a) "Entnahmen" (und wie sind diese dann einzuordnen?)
    b) "Übrige Betriebsausgaben"
    oder etwas ganz anderes?


    Was ist mit den Zinseinnahmen, die sich im Laufe der Jahre durch die Rücklagen ansammeln?


    2.) Wie setzt sich die Gesamtsumme der abschreibungsfähigen PV-Anlage zusammen? Können hier nur die per Rechnung nachgewiesenen Kosten für Beschaffung und Montage angesetzt werden oder zählen hierzu auch die bei Eigenleistung entstandenen Arbeitsstunden sowie Transportkosten (z.B. bei geliehenem Anhänger und eigenem PKW)? Oder sind diese als "Fahrtkosten" und damit konkret als "Betriebsausgaben einzuordnen?


    Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt!


    Gruß
    FriedrichJun

  • Guten Abend FriedrichJun,


    die Trennung von privat und Geschäft ist auch bei PV sinnvoll, aber nur im steuerechtlichen Sinne notwendig. Ich gehe davon aus, dass du ausschließlich PV-Unternehmer bist.
    Da du EÜR machst, interessiert das Finanzamt überhaupt nicht, an welcher Stelle du irgendwelche „Reserven“ anlegst, solange sie nicht steuerlich relevant sind. Der Ausgleich und die Zinsversteuerung erfolgt am Ende über die Einkommensteuererklärung.


    Machs so einfach wie möglich. Verzichte lieber auf ein paar Cent Steuererstattung, wenn der Aufwand insgesamt zu groß wird. Und mach nur dass, wozu dich das Finanzamt oder das Gesetz dich zwingt.
    Zum richtig reich werden ist PV nicht so sehr geeignet. Und über das Finanzamt schaffst du das schon garnicht!


    Gebildete Barreserven sind normaler Weise immer Ausgaben, deren Auflösung immer Einnahmen ohne Steuerwirkung.
    Daran erkennst du schon, dass Barreserven gar nicht so gut ist. Du müsstest auch etwas wie eine Kasse haben, mit dem ganzen Schwanz hinten dran. Als Kleinunternehmer PV mit EÜR brauchst du das aber nicht, weil du für jeden Geschäftsvorgang einen Beleg hast und aus Sicht FA kein Kassenbuch und kein extra Konto brauchst.


    Zur Sicherheit für Reparaturen kannst du ja immer mal etwas zurücklegen, Sparbuch, Bausparvertrag usw. oder du nimmst das Geld gegebenenfalls aus der Urlaubskasse. Vom Wirtschaftsgeld würde ich das aber nicht abziehen. Das garantiert dann anderweitigen Ärger.
    Die Rücklage ist eigentlich nur eine kalkulatorische Größe für die Totalgewinnermittlung und hat mit der EÜR nichts zu tun.


    Wo du das Geld zum bezahlen her nimmst, interessiert das FA nicht. Genauso kannst du die Einspeisevergütung, wenn sie kommt, gleich aufn Kopp haun oder deiner Frau ein Schmuckstück schenken. Wo das Geld geblieben ist, interessiert das FA auch nicht. Nur die Rechnung muss als Einnahme plus Umsatzsteuer verbucht werden, wenn sich Geld lt. Kontoauszug bewegt hat.


    Zum zweiten Punkt habe ich schon mal einen Link hier eingebracht. Musste mal ein bisschen blättern. Mache eine Position PV-Anlage und vermerke aus welchen Rechnungen du die Abschreibungsgröße zusammengesetzt hast. Diese Rechnungen musst du über die Abschreibungsdauer aufheben.


    Eigenleistungen sind nicht steuerrelevant und interessieren das FA nicht, weil du damit weder Steuern sparen noch erzeugen kannst. Für die Totalgewinnermittlung spielt das aber eine Rolle, weil du damit natürlich weniger Ausgaben pro kWp hast und eher in die Gewinnzone kommst.


    Transportkosten (mit Beleg und MWSt.) sind BA. Für eigenen Pkw Eigenbeleg schreiben mit km-Pauschale für Privat-Pkw und ohne MWSt. Das sind ebenfalls BA. Genauso verfahren, wenn du zur Messe fährst oder zum EVU, FA usw. Dafür gibt es Formblätter im Papierhandel (Dienstreise).
    Fahrtenbuch ist wichtig. Dort brauchst du aber nur die Geschäftsfahrten eintragen. 10 Jahre aufheben, selbst wenn dein Auto schon lange in Königsberg oder Vilnjus fährt.


    Nochmal der Hinweis: Ich bin kein Steuerberater. Was ich hier geschrieben habe, kann so stimmen oder auch nicht. Dafür stehe ich aber nicht gerade. Ich schließe Irrtümer meinerseits nicht aus. Klar?


    editiert am 22. Juli 2005, 08:20


    Sonnige Grüße
    von Doris

    Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht, das Negative zur Kenntnis zu nehmen. Er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen. (Norman-Vincent Peale 1898-1993)

  • Hallo Doris,


    schön, dass es so engagierte Menschen (auch in diesem Forum) gibt und ich möchte mich recht herzlich für die sehr umfassende Antwort bedanken. Ich bin auf jeden Fall schlauer geworden und werde nun den entsprechenden Beitrag zur Ermittlung der Abschreibungssumme suchen.


    Einen angenehmen Tag noch und freundliche Grüße


    FriedrichJun


  • Ja dem stimme ich zu, zu Not immer mit einem vernünftig ausgesetllten Eigenbeleg arbeiten. Ich nutz immer diese Excel Vorlage hier, wenn mal wieder brennt ;)


    Achte aber drauf dass du eigenbelege nur bis zu einer Höhe von 150 Euro erstellen kannst, wenn ich mich da noch recht entsinne. Ihr könnt mich aber gerne auch eines bessere belehren.


    Gibt hier im Forum eine Vorstellungsecke?

    Einmal editiert, zuletzt von Elektron () aus folgendem Grund: Werbelink gelöscht.