Ich bin ein "Neuer" in diesem Forum und möchte mich u. a. auf einige Fragen für das Finanzamt vorbereiten. Deshalb zwei Fragen an dieses Forum:
1.) Es geht um die steuerliche Einordnung von Rücklagen, die als "Reparatur- und Wartungsreserve" (z.B. Austausch eines Wechselrichters) üblicherweise gebildet werden sollten (ca. 1 Prozent des Anlagevermögens).
Sind diese Rücklagen:
a) "Entnahmen" (und wie sind diese dann einzuordnen?)
b) "Übrige Betriebsausgaben"
oder etwas ganz anderes?
Was ist mit den Zinseinnahmen, die sich im Laufe der Jahre durch die Rücklagen ansammeln?
2.) Wie setzt sich die Gesamtsumme der abschreibungsfähigen PV-Anlage zusammen? Können hier nur die per Rechnung nachgewiesenen Kosten für Beschaffung und Montage angesetzt werden oder zählen hierzu auch die bei Eigenleistung entstandenen Arbeitsstunden sowie Transportkosten (z.B. bei geliehenem Anhänger und eigenem PKW)? Oder sind diese als "Fahrtkosten" und damit konkret als "Betriebsausgaben einzuordnen?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt!
Gruß
FriedrichJun