Vorteile / Nachteile Gewerbeanmeldung

  • Guten Morgen,


    ich habe ja verschiedene Möglichkeiten die PV zu betreiben ( KUR, Regel, Gewerbeanmeldung ).
    Die einzigen Punkte die ich gefunden habe als Vorteil / Nachteil wären folgende:


    Vorteil Gewerbeanmeldung
    - Großhändler , viele wollen eine Gewerbeanmeldung als Nachweiß
    - Online in 5 Minuten erledigt


    Nachteil Gewerbeanmeldung
    - 20 Euro Gewerbeanmeldung
    - Viel Post


    Ich habe schon einiges hier über Großhändler gelesen das es auch ohne Gewerbeanmeldung funktioniert, aber mich würde eher interessieren ob es Steuerlich / Finanziell / persönlich Nachteile / Vorteile gibt ein Gewerbe anzumelden.
    Weitere kosten durch die Anmeldung dürften ja nicht enstehen , da der Betrag für Gewerbesteuer / IHK usw. nicht erreicht werden dürfte bei einer Anlage <10kwp.


    Danke
    Basti

    31x Q.PEAK DUO-G5 320W, Solaredge 10K-E, 31x P370-P5 Leistungsoptimierer, SolarEdge Modbus-Zähler SE-WND-3Y400-MB-K1, Überspannungsschutz, mit Metalldachpfannen

  • Die Gewerbeanmeldung ist reines Ordnungsrecht und hat auf das Steuerrecht als auch den (aus der (gewerbe)steuerlichen Gewinnermittlung abgeleiteten) IHK-Beitrag keinerlei Auswirkung. Es besteht keinerlei Zusammenhang.


    Den Rest hast Du schon erkannt. die 20 Euro sind weg - und kommen nicht wieder.
    Irgendwie erfahren irgendwelche Adressbuchverlage dann doch von der Existenz des Gewerbes - und mit etwas Zeitverzögerung brauchst Du einen größeren Briefkasten.
    Großhändler die generell bereit sind an Dich abzugeben, werden sich immer auch mit Steuerbescheiden zufrieden geben.
    Großhändler die nur an ihre branchenzugehörigen Großabnehmer verkaufen wollen, werden sich auch mit einer PV-Gewerbeanmeldung nicht umstimmen lassen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Wisst ihr, ob eine Gewerbeanmeldung der Photovoltaikanlage reicht, um bei WÜRTH einkaufen zu können?

    IBN: 05.02.2018. Zwei Ausrichtungen mit 9,45 kWp.
    35 Heckert PV-Module: 6,21 kWp an STP 5000 und 3,24 kWp an SB 2.5.

  • Zitat von KaFaBe

    Wisst ihr, ob eine Gewerbeanmeldung der Photovoltaikanlage reicht, um bei WÜRTH einkaufen zu können?


    Prüfen die das überhaupt? Man muss doch bei der Anmeldung lediglich einen Firmennamen angeben.


    Ich frage mich ja eher, warum man überhaupt dieses "nur Gewerbetreibende" Großhändlermodell überhaupt noch unterstützen sollte. Es gibt doch am freien Markt mittlerweile ausreichend gleichwertige, wenn nicht sogar bessere, Produkte zu niedrigeren Preisen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei RS-Components hab ich damals einfach eine Kopie des Finanzamt-"Willkommensbriefs" mit der USt-Nr. hingeschickt, haben die klaglos akzeptiert.


    Bei vielen Großhändlern (Gienger, oder im KFZ-Bereich) ist der einzige Vorteil, dass man das Zeug sofort geliefert bekommt. Dafür kostets halt auch das doppelte bis dreifache im Vergleich zu Onlineshops.

  • Wir können das hier für 500 Anbieter durchexerzieren - und haben kein klares Bild gewonnen.


    Viele Anbieter wollen gerne verkaufen - und lassen sich schon vom "Willkommensbrief" des FA gerne überzeugen.
    Andere sehen es etwas enger - und bestehen auf der Gewerbeanmeldung.
    Das ganze dreht nochmal von "was lt. Unternehmensführung gemacht werden soll" und "was der Mann / die Frau an der Front macht". Speziell wenn die Leitlinie eher restriktiv ist - und die realisierenden Ebenen eher "umsatzgetrieben" denken.
    Das wiederum kann von Markt zu Markt unterschiedlich sein. Und von Zeitraum zu Zeitraum.


    Es hilft nur eines: Nachfragen.
    Aber qualifziert nachfragen. Immer unterstellen, dass der Klappstuhl an der Telefonzentrale meist nur von Tuten ODER Blasen Antwort hat..


    Die beste Argumentation bei ablehnender Antwort ist:
    "Wie halten Sie es denn mit Architekten, Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern?"
    Antwort: Die kommen hier auch nicht rein. Die haben ja keine Gewerbeanmeldung = Du hast verloren
    Antwort: Klar kommen die hier rein......= Reaktion: Naja.. das sind ja tatsächlich keine Gewerbetreibenden (sondern Freiberufler) die können auch keine Gewerbeanmeldung haben. Wie machen Sie das denn bei denen?"


    Und dann dämmerts den meisten.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Hi,


    ich habe 2018 eine PV-Anlage gebaut (noch nicht in Betrieb), für die ich 2017 ein Angebot bekommen habe. Die KUR habe ich ausgeschlagen um mir die Umsatzsteuer zurück zu holen. Jetzt (vor vielen Wochen) habe ich die Steuererklärung für 2017 gemacht und Verluste (siehe Angebot) aus dem Investitionsabzugsbetrag für die PV geltend gemacht.


    Das FA hat mir folgendes geantwortet:
    "Dem FA liegt aber keine Gewerbesteuererklärung für 2017 vor. Dies wäre aber nötig, um den daraus resultierenden vortragsfähigen Gewerbeverlust nach § 10a GewStG festzustellen. Sollten Sie die Feststellung wünschen, reichen Sie uns bitte noch eine Gewerbesteuererklärung nach."


    Das kann ich natürlich nicht für 2017...habt ihr eine Idee für mich, wie ich das Argumentieren kann?


    Der Fehler liegt sicher bei mir da ich den Verlust aus "Anlage zur Anlage EÜR 2017 PV (IAB §7g EStG)" in Anlage G (Zeile 4) bei Gewinn/Verlust Einzelunternehmer deklariert habe und nicht wusste wo sonst.


    Danke und Grüße im Vorraus!
    Z0P0


    p.s. Anlage zur Anlage EÜR 2017 PV (IAB §7g EStG)

  • Zur Info:
    Personenunternehmen können gemäß § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro in Anspruch nehmen. Wenn Ihr jährlicher Gewerbeertrag unter dieser Grenze liegt, müssen Sie zwar keine Gewerbesteuer zahlen, aber dennoch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Es handelt sich dann um eine sogenannte Nullmeldung.
    Genaugenommen muss lt. § 25 Abs. 1 GewStDV nur dann eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden, wenn der Freibetrag von 24.500 € überschritten wird, wenn das Finanzamt aus anderen Gründen dazu auffordert oder ein anderer Grund lt. obiger Quelle dazu verpflichtet.


    Nachfragen, was ist der Grund, warum ich eine Gew. - StErkl. einreichen muss. Begründung in Schriftform.
    Oder bist Du "über" den Freibetrag? :lol:

    Inbetriebnahme: 29.09.06
    Meine Anlage: 6,90 Kwp mit 30 Stk. Total Energie TE 2200 230Wp poly mit WR 1 x Fronius IG 15 und 1 x Fronius IG 40

  • Danke Solarfarmer!


    Nein ich werde den Freibetrag von 24.500€ nicht erreichen, habe weniger als 9kWp.


    Aus deiner Anwort lese ich das ich mit Anlage G Zeile 4 + der EÜR doch richtig lag, oder?
    Also werde ich versuche den Grund vom Finanzamt zu erfahren...