Umsatzsteuer und Einkommensteuererklärung 2016

  • Hallo,


    bin seit August Betreiber einer PV-Anlage. Habe auf die Anwendung der KUR verzichtet und monatlich immer brav meine USt-Voranmeldung eingereicht...


    Was steht für mich nun zum erfolgten Jahreswechsel an?
    Ich muss irgendwie noch eine Umsatzsteuererklärung fürs ganze Jahr machen?
    Und was änder sich an meiner normalen Jahresteuererklärung aus nichtselbstständiger Arbeit?


    Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe...


    Viele Grüße

  • Hallo,
    du musst nicht nur eine Umsatzsteuererklärung machen, sondern auch eine Einnahmenüberschussrechung zur Ermittlung deines Gewinns oder deines Verlustes.


    Dieser Gewinn/Verlust kommt in die Anlage G (Gewerbliche Einkünfte) und wird dann zu deinen Einkünften an nichtselbständiger Arbeit gezählt. Aus dem Gesamteinkommen wird dann die endgültige Einkommensteuer berechnet.


    Für die Abgabe von UStE und EÜR hast du bis 31.05.2017 Zeit. Beide Abgaben sollten möglichst gleichzeitig erfolgen.


    Freundliche Grüße
    Paulchen

  • Die Frist für die Einkommensteuer ist natürlich ebenfalls der 31.05. :wink: . Also am besten alle 3 gemeinsam übermitteln! Zumindest die Umsatzsteuererklärung muss elektronisch an das Finanzamt geschickt werden! Und wenn man den Aufwand schon einmal betrieben hat, können die anderen natürlich auch mit Zertifikat über den Äther geschickt werden.