Seit Jahren keine Einspeisung abgerechnet - was jetzt tun?

  • Hallo, ich bin neu hier weil ich die Verwaltung und Abrechnung einer PV-Anlage machen soll und sehe, dass dies hier wohl das aktivste und kompetenteste Forum zum Thema Photovoltaik ist.


    Wenn ich es richtig sehe, müssen ja jetzt bis Ende Februar Daten und Abrechnungen für's vergangene Jahr an den Netzbetreiber geschickt werden. Darum soll ich mich jetzt erstmalig kümmern. Vielleicht kann ich ja hier Hilfe bekommen.
    Da mein Problem etwas komplizierter ist, habe ich über die Suche nicht besonders viel gefunden. Also:


    Wie es aussieht, hat der Eigentümer der Anlage sich bisher seit Jahren überhaupt nicht um die Abrechnung der Einspeisung gekümmert.


    Es handelt sich um eine kleine Anlage mit unter 10 kWp, die wohl im ersten Halbjahr 2011 errichtet wurde und damals auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde - diese Anmeldebestätigung ist das Einzige was mir vorliegt. Eigenverbrauch gibt es keinen. Es ist damals kein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen worden vielmehr wurde nach § 4 Abs. 1 EEG ohne Vertrag eingespeist Da mir nur Teile der Papiere vorliegen ist insgesamt alles recht verworren und nicht ganz klar, ob bzw. was dem Netzbetreiber seinerzeit und seither alles gemeldet worden ist. Es ist auch nicht klar, ob dem Netzbetreiber seither überhaupt irgendeine Einspeisung in Rechnung gestellt worden ist. Sicher ist aber, dass der Netzbetreiber bisher noch keinen Cent Einspeisevergütung bezahlt hat.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus?
    Mit welchen Zahlungen kann noch gerechnet werden?
    Was ist jetzt alles zu tun, damit noch möglichst viel erstattet wird?


    Irgendwo habe ich gelesen, dass das Verpassen des jährlichen Termins Ende Februar nicht mit dem kompletten Verlust der Vergütung gleichzusetzen ist. Was gilt denn da jetzt in unserem Fall?


    Ich würde mich über jede sachdienliche Antwort - gerne auch als PN - freuen.


    Viele Grüße


    ich1234567

  • Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe (ich bin mir fast sicher es FALSCH verstanden zu haben):


    Hat der Netzbetreiber noch NIE Geld an den Betreiber gezahlt? und das fällt jetzt nach 5 Jahren auf?!?

  • Zitat von Serin

    Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe (ich bin mir fast sicher es FALSCH verstanden zu haben):


    Hat der Netzbetreiber noch NIE Geld an den Betreiber gezahlt? und das fällt jetzt nach 5 Jahren auf?!?


    Wenn die zu erwartende Einspeisevergütung beim Betreiber der Anlage im Bereich der sprichwörtlichen Erdnüsse liegt, kann ich mir das leider schon ganz gut vorstellen. Es wirft allerdings die Frage nach dem Grund der Investition auf und läßt einen Rückschluß auf seine Geschäftsfähigkeit zu …

    Anlage: 26 Aleo S 18 215 W Module mit 5,6 kWp,
    SMA SB 5000 TL-20; -50°(fast SO), DN 25°
    seit 14.9.09 am Netz Nähe Cuxhaven

    Einmal editiert, zuletzt von Reinheit ()

  • dann soll der Besitzer erst mal alles was er hart dir übergeben.
    Vertrag mit Netzbetreiber ist nicht notwendig.
    Da du ja nicht der Betreiber der Anlage bist, muß sich der Betreiber um die Angelegenheit kümmern.
    Bei Rechtsschutzversicherung am besten an einen Anwalt wenden der sich damit auskennt.

  • Sind denn überhaupt seitens VNB die Voraussetzungen geschaffen worden, dass eingespeist werden kann? Was nützt eine Meldung bei der BNA, wenn der VNB von nichts weiß?

  • Moin und willkommen im Forum. Weißt du, wer die Anlage erstellt hat und gibt es die Firma noch? Wurde vom VNB ein Einspeisezähler gesetzt? Wenn ja, dann muss die Anlage ja gemeldet worden sein und der VNB müsste Unterlagen darüber haben.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann (Francis Picabia)

  • Hallo an alle,
    Vielen Dank erst mal für die schnellen und zahlreichen Antworten.


    Serin , ja du hast das schon richtig verstanden,
    Reinheit , ja sehr viel ist es nicht jedes Jahr, aber das läppert sich auch.
    Rinzelmann , der Betreiber hat mich ja jetzt bevollmächtigt, die Sache in vernünftige Bahnen zu bringen, leider gibt es aber keine rechtschutzversicherung - und ob die dafür aufkommen würde bezweifle ich auch erst mal.
    @haugse , die Voraussetzungen seitens des Netzbetreibers bestanden und der Solateur hatte die Errichtung der Anlage dort auch beantragt. Leider betreibt der Solateur aber sein Geschäft nicht mehr. Nur den konzessionierte Elektromeister der die Anlage angeschlossen hat gibt es noch. Der VNB weiß irgendwie auch was von der Anlage. Allerdings soll es damals Streit gegeben haben, als der Netzbetreiber den Anlagenbetreiber dazu bringen wollte einen bestimmten Einspeisevertrag zu unterschreiben.
    jdhenning , Zwei_Gehirne , einen geeichten Zähler und ein Einbauprotokoll gibt es, aber der Zähler wurde nicht vom VNB sondern von einem konzessionierten E-Meister gesetzt, der damals vom Solateur beauftragt worden ist. Der VNB hat den Zähler allerdings nie abgelesen.


    Ihr seht, das sieht alles recht kompliziert aus.
    Die Ansprüche aus 2015 sehe ich unstreitig - aber wie sieht es mit den Jahren davor aus? Wie sieht das da mit Verjährung aus? Es gibt da wohl auch keinne genauen Daten, was da wann eingespeist worden ist - nur halt den jetzigen Zählerstand. Vielleicht haben die Wechselrichter noch irgendwelche Logdaten gespeichert.


    Ich hoffe auf weitere gute Tips und Fragen.


    Grüße


    ich

  • Ok, eine Zähler gibt es also. Hört sich nach einem privaten Zähler an. Nun solltest du noch in Erfahrung bringen, ob die Anlage als Voll- oder Überschußeinspeisung betrieben wird.


    Verjährung ist 3 Jahre vom Ende das Jahres gerechnet. Also, Ansprüche aus 2011 sind am 31.12.2014, aus 2012 am 31.12.2015 verjährt. Kann man also für 2013, 2014 und 2015 Einspeisevergütung verlangen. Gibt es Zählerstände zum 31.12. jeden Jahres? Wenn ja, einfach jetzt Rechnungen für 2013, 2014 und 2015 schreiben.

  • Versuch macht kluch! Oder so. In Verlängerung des Vorschlags von Zwei_Gehirne würde ich folgendes machen: Aktuellen Zählerstand durch 5 teilen und für die Teile drei, vier und fünf jeweils eine Rechnung schreiben mit Vergütungssatz aus 2011. Dann hast du den geringsten Aufwand und der VNB erzählt dir, was seiner Meinung nach Sache ist. Dann hast du zumindest ein paar Fakten und kannst weiter sehen.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann (Francis Picabia)