PV-Reinigungsset als Sammelposten abschreiben?

  • Hallo zusammen,


    könnte ich ein PV-Reinigungsset (bestehend aus Teleskopstange, Bürste, Schlauch, Filter etc.) prinzipiell als GWG Sammelposten abschreiben? Es läge preislich über 250 Euro netto und wird direkt im Set mit dementsprechend einem Preis angeboten. Es stehen somit keine Einzelpreise für die einzelnen Komponenten auf der Rechnung.
    Das Set wäre ja quasi selbstständig nutzbar. :)
    Oder bin ich damit auf dem Holzweg?


    Danke im voraus für eure Antworten.


    Viele Grüße


    Daniel

    9,68 kWp Heckert NeMo P 220 + STP 7000TL-20, DN 45°: +125° (W) 3,96 kWp; -55° (O) 5,72 kWp seit 10/2013

    10,26 kWp Trina TSM-380DE.08M (ll) + STP6.0-3AV-40, DN 45°: +125° (W) 5,70 kWp; -55° (O) 4,56 kWp seit 03/2022

  • Du verwendest mit "Sammelposten" einen Begriff aus der steuerlichen Abschreibung. Sammelposten werden über 5 Jahre hinweg abgeschrieben. Mit Sammelposten werden in der Regel Wirtschaftsgüter abgeschrieben, die ansonsten eine längere Laufzeit hätten.


    Ich glaube aber, dass du das gar nicht gemeint hast, sondern den Begriff nur zur Beschreibung unterschiedlicher Bestandteile gewählt hast.


    Die Reinigungsanlage würde ich als Geringwertiges Wirtschaftsgut in vollem Umfang in dem Steuerjahr anzusetzen, in dem ich sie kaufe Ich sehe sie auch als selbständig nutzbares WG.


    mfg
    Paulchen


    Einmal editiert, zuletzt von Paulchen ()

  • Ich möchte meinen Gewinn etwas drücken, da ich dieses Jahr erstmals über die 410 Euro rutsche (die weiteren dann auch).
    Da käme mir der Sammelposten sehr gelegen, da ich dieses und vier weitere Jahre etwas davon hätte. Und ich müsste dieses Jahr nicht anteilig abschreiben. Wenn ich das Reinigungsgerät jetzt voll ansetze habe ich da aus meiner Sicht nicht viel von.

    9,68 kWp Heckert NeMo P 220 + STP 7000TL-20, DN 45°: +125° (W) 3,96 kWp; -55° (O) 5,72 kWp seit 10/2013

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  • Dem steht nichts im Wege, wenn die Nettokosten des Reinigungssets mehr als 250 € netto betragen.

    Dass du dann alle Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € in diesen Sammelposten aufnehmen musst, ist wahrscheinlich eine Information, die dich nicht betrifft ;) .


    mfg
    Paulchen

  • Willst Du jetzt ernsthaft für eine 9KWp Anlage ein Reinigungsset im Wert von 250,- kaufen, damit Du weniger Gewinne hast und damit weniger Steuern zahlen musst?
    Ich persönlich zahle sehr gerne hohe Steuern auf meine Gewinne ... ich denke das geht vielen so.
    Du wählst einen anderen Weg ... am besten kaufst Du gleich 2 Sets, falls das erste mal kaputt geht.

  • Zitat von Paulchen

    Dass du dann alle Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € in diesen Sammelposten aufnehmen musst, ist wahrscheinlich eine Information, die dich nicht betrifft ;) .


    Da hast du recht, habe ja keinen Anlagenpark. :)


    Zitat von seppelpeter

    Willst Du jetzt ernsthaft für eine 9KWp Anlage ein Reinigungsset im Wert von 250,- kaufen, damit Du weniger Gewinne hast und damit weniger Steuern zahlen musst?
    Ich persönlich zahle sehr gerne hohe Steuern auf meine Gewinne ... ich denke das geht vielen so.
    Du wählst einen anderen Weg ... am besten kaufst Du gleich 2 Sets, falls das erste mal kaputt geht.


    Doch, in dem Fall möchte ich das Set über ersparte Steuern zum Teil finanzieren. Und ich finde es nicht verwerflich, da es für mich eine legale Möglichkeit darstellt. Anders sehe ich es bei Hinweisen die ich über die Suche gefunden habe, wie man an einen Beleg kommt um etwas abzusetzen ohne hinterher die Leistung wirklich erhalten zu haben. Es werden genug Steuergelder verschwendet und ich halte halt einen Teil zurück. Investiere aber in ein Wirtschaftsgut, wovon ein Händler und der Hersteller samt wahrscheinlich einiger Zulieferer auch noch einen Teil hat, bzw. deren Mitarbeiter. :)
    Der Tipp mit den zwei Sets ist gut, aber wiederum nicht mein Ding. Wenn das Set verlustig geht, wird es im Sammelposten nämlich fleißig weiter abgeschrieben und dazu noch ein neues gekauft. Wo das verlustige bloß geblieben ist!?
    So habe ich es zumindest bei Anwendung eines Sammelpostens verstanden, aber wie geschrieben nicht mein Ding.

    9,68 kWp Heckert NeMo P 220 + STP 7000TL-20, DN 45°: +125° (W) 3,96 kWp; -55° (O) 5,72 kWp seit 10/2013

    10,26 kWp Trina TSM-380DE.08M (ll) + STP6.0-3AV-40, DN 45°: +125° (W) 5,70 kWp; -55° (O) 4,56 kWp seit 03/2022

  • Du hast mich nicht verstanden.
    Ich mache gerne Gewinne und zahle total gerne Gewinne auf Steuern.
    Du scheinbar nicht.


    Ist ja Deine Rendite.
    Kauf Dir noch eine Drohne zur monatlichen Inspektion und einen Laptop für die Steuer.... :roll:

  • Die Bildung des Sammelpostens ist in dem Fall zulässig. Bindet aber für alle GWG's eines Jahres.
    Profis sagen hier: Viel Lärm um Nichts.


    Nur am Rande: Du zwingst Deinen Sachbearbeiter natürlich dazu, hier mal etwas genauer hinzuschauen. Der Sammelposten war nie beliebt.. nee quatsch.. der war verhasst - und alle Buchhalter und Bilanzersteller haben die Korken knallen lassen, als man den Rotz wieder los war.
    Entsprechend hat man es mit zeitlichen Anwendungsvorschriften und ungeliebten Vorschriften zu tun (nicht bei Dir - aber in der breiten Masse). Entsprechend schaut da jeder zweimal hin und liest einmal nach.
    Hat man die Zeit erst einmal investiert - hängt man bei den Durchlaufzeiten schon hinten dran; bleibt zur Rettung der eigenen Arbeit nur noch die Generierung von Steuermehr. Auch der Sachbearbeiter beim FA muss sich alle zwei Jahre an den beiden Kriterien messen lassen.


    Man sollte diese höchst menschlichen Aspekte sowie die Führungsinstrumente der Finanzverwaltung bei seinen Schritten nicht völlig außer Acht lassen.
    Wie man sich dann entscheidet - ist jedem sein eigenes Bier.
    Wichtig: Wenn' schief geht.. nicht jammern. Lächeln. einfach weglächeln. War ja so geplant.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Um eines mal vorweg zu nehmen – der Sachbearbeiter wird nicht daran gemessen ob er Steuermehr erzeugt. Die Finanzverwaltung arbeitet bis heute nach dem Konzept der Feststellung der sachliche richtigen Einkommenssteuer - nicht mehr & nicht weniger. Im übrigen ist das mit der personenbezogenen Leistungskontrolle anhand von harten Fakten ohnehin so eine Sache, die im öffentlichen Dienst kaum vorstellbar ist. Aber Lust uns an dieser Stelle jetzt keine Diskussion aufmachen, die den Personalräten viel Freude bereitet.


    Solch ein Reinigungs Set - naja so etwas in der Art – habe ich seinerzeit auch angeschafft und erfolgreich abgesetzt. Tatsächlich habe ich bereits dreimal die Anlage Abends gereinigt im Sommer – ich glaube das ist aber mehr ein Hobby als ein wirtschaftlicher nutzen. Wobei sie im Sommer schon ein halbes Kilo Wattstündchen mehr am Tag zu produzieren scheint, wenn sie blitzblank sauber ist. Scheint weil man ja so richtig auch nicht weiß ob es was mit der Temperatur die Schleierwolken zu tun hat. Meine Frau wollte die gleiche Reinigungs Bürste auch einst kaufen zur Autowäsche. So kam ich überhaupt an dieses tolle Produkt. Jetzt hat sie die Bürste doch nicht gekauft.


    Jedenfalls benutzt meine Frau jetzt MEIN Reinigungsset manchmal leider auch dazu um unser Auto zu reinigen. Genau genommen also Diebstahl aus unserem gemeinsam genutzten Keller. Das war so natürlich nicht vorgesehen und ich habe auch gesagt das können wir nicht machen da ich mich sonst steuerlich damit befassen müsste. Nun benutzt sie diese PferdehaarBürste mit Teleskopstange aber trotzdem einfach weiter glaube ich.
    Regelmäßig. Ich habe natürlich bereits überlegt einen Anwalt einzuschalten um dies zu unterbinden. Oder wenigstens eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Allerdings befürchte ich, dass dies den jährlichen Frieden massiv stören könnte.


    Da weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Jetzt habe ich dieses Wirtschafts gut extra fürs Unternehmen gekauft und jemand entwendet es regelmäßig ohne meinen Willen. Vermutlich merke ich es meistens nicht einmal. Es ist haarsträubend!


    Meine Strategie ist eigentlich ganz einfach – sobald die Anlage sich amortisiert hat spare ich aus den Gewinn das Geld für einen Detektiv, der die genaue Anzahl der Nutzungen feststellt und einen Anwalt und dann kläre ich das Thema.


    Bis dahin lass ich das ganze erst mal laufen, da der Betrieb einfach nicht die Mittel hat um diesen Missbrauch zu verfolgen. Und ja, SepplPeter – aus unternehmerischer Sicht hat sich die Anschaffung dieser Teleskopstange irgendwie nicht gelohnt rückblickend. Sie treibt die Erträge nicht ausreichend nach oben und dann noch der ganze Ärger.


    Aber mit der Drohne bringst Du mich ja auf Ideen. Sollte wirklich mal die Anschlüsse optisch kontrollieren und das geht natürlich am besten mit einer Drohne. Logisch. Bin mal im Amazonas shoppen.


    P.S.: Allerlei Humbug (PC, Handy & was weiss ich) , den man vielleicht auch privat kaufen würde in die Solaranlage zu stecken halte ich für völlig menschlich und normal. Vielleicht als kleiner Hinweis – wenn der Sachbearbeiter seinen Job gut macht, dann hat er schon im Auge ab wann und mit welcher Anschaffungen das ganze in die Liebhaberei gibt. Das sollte man selbst auch im Auge behalten – es kann nämlich durchaus sein dass man diesen Punkt mit Absicht Voß ihren will nachdem die Abschreibung and durch sind, genauso gut ist aber auch vorstellbar dass man es vermeiden möchte in Liebhaberei zu kippen. Wir in diese Richtung arbeitet sollte auch unbedingt zusehen, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht unter VDN gestellt wird. Das versuchen sie ja scheinbar bei sehr vielen Anlagen – ich halte davon nichts, wenn bei Anschaffung eine Gewinnerzielungsabsicht vor liegt, dann ist diese da. Ob man dann irgendwann sagen muss, dass diese Gewinnerzielungsabsicht realistischerweise nicht mehr zu halten ist ist ein ganz anderes Thema.
    Mein Wunsch ist ja mit Ende der Anlagenabschreibungen endlich mal einen richtigen Computer für das Unternehmen anzuschaffen...würde dann aber wohl steuerlich leider in die Liebhaberei kippen :juggle: dann natürlich nicht. Aber ich erweitere ja auch demnächst meine anlage was mehr in die Kassen spült.

    5,04 kwp / 16xLG315er Neon2 m.SolarEdgeSE4000, 2 Himmelsrichtungen (-25/65) & 3 Neigungen (60, 42, 20) bei teilw. Wandmontage.


    Soll PVGIS Clim.SAF = 912 kwh/kwp
    Soll SE Prognose = 992 kwh/kwp