Neuanlage ohne Rechnung anmelden?

  • Hallo
    Habe vor ein paar monaten eine neuanlage von 2015gekauft. Preislich trotz keiner Garantie etc ein Schnäppchen. Nun wollte ich diese auf den neubau bauen aber mein bauunternehmer meint, das es da wegen der fehlenden rechnung etc probleme steuerlich sowie vergütungstechnisch geben könnte . Hatte bisher da die Komponenten alle neu sind gedacht das ich zumindest die knapp 12cent eeg Vergütung bekommen kann.


    Nun würde ich gern mal eure Meinung dazu hören.
    Vielen dank Julian

  • Hallo Neubau2,


    steuerlich hast Du als Erstes das Problem, das Du zunächst keine Vorsteuer zurückholen kannst da Du diese Ausgabe auch nicht nachweisen kannst.
    Das Zweite Steuerproblem sind die Abschreibungen. Auch hier kannst Du keine AfA geltend machen da Du keine Ausgaben hattest.
    Allen Gewinnen der Einnahmeüberschussrechnung (diese vermute ich bei Dir zunächst) der Anlage stehen also bis jetzt keine Kosten entgegen und Deine steuerlichen Abgaben werden höher sein.
    Zumindest solltest Du ab jetzt alle Belege (Elektrik, Elektriker, Datenlogger, Defekte,...) aufheben und entsprechend Deinem Steuerberater überstellen.
    Was die Vergütung hingegen anbetrifft ist es völlig egal, ob Du 1,-€ oder 10.000,-€ für die Anlage bezahlt hast. Es zählt der Tag der Inbetriebnahme für die Festlegung der Einspeisevergütung.

    Sonnige Grüße


    Das EVA-LOG Supportteam


    13,9 kWp PV / 7,8 kWh Speicher / Elektroauto / Wärmepumpe.


    Herstellerunabhängiges Datenlogging mit Speicherwirkungsgradanalyse: EVA-LOG flex (http://www.eva-log.de)

    Kein Support per Forum-PN. Wir haben eine Hotline.

  • Die Frage ist doch, warum Du keinen Kaufbeleg hast. Wollte der Verkäufer Dir keinen ausstellen? Dazu ist er nach BGB aber verpflichtet. Wenn Du nicht gut mit ihm befreundet bist, kann es Dir egal sein, warum er Dir keinen Beleg ausstellen möchte, er muß. Wenn die Anlage vom Lastwagen gefallen ist, könntest Du Probleme bekommen. So ein Kaufbeleg hat nicht nur steuerliche Relevanz.

    Gruß Thomas


    ST Vaillant Vacuum 2,5m² seit 2003
    19,68kWp, SO, 48 x Canadian Solar, Solax X1 20kW seit 7/2010
    15,8Kwp S/O/W, 52 X Heckert NeMo 2.0 305, Huawei SUN2000 10 KTL + Huawei SUN2000 2KTL L1

    10,5 kWp O/W, 28 x Canadian Solar 375, Huawei SUN2000 8KTL, Batteriespeicher LUNA2000 10kW

    MG5 50kWh, Zappi Wallbox

    Fast fertig: 43kWp, 105 X Canadian Solar CN3S, WR Huawei SUN2000 36KTL, warte auf Antwort NAB seit 22.06.2022, Clearingstelle eingeschaltet.

    In Arbeit: 11,5kWp, Inbetriebnahme 4/2023

  • Hilft aber nix, wenn es sich um Hehlerware handelt, was ja sein könnte. (Ich unterstelle es dem TE nicht!)

    Gruß Thomas


    ST Vaillant Vacuum 2,5m² seit 2003
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    Fast fertig: 43kWp, 105 X Canadian Solar CN3S, WR Huawei SUN2000 36KTL, warte auf Antwort NAB seit 22.06.2022, Clearingstelle eingeschaltet.

    In Arbeit: 11,5kWp, Inbetriebnahme 4/2023

  • Zitat von Neubau2

    Hallo
    Habe vor ein paar monaten eine neuanlage von 2015gekauft. Preislich trotz keiner Garantie etc ein Schnäppchen. Nun wollte ich diese auf den neubau bauen aber mein bauunternehmer meint, das es da wegen der fehlenden rechnung etc probleme steuerlich sowie vergütungstechnisch geben könnte . Hatte bisher da die Komponenten alle neu sind gedacht das ich zumindest die knapp 12cent eeg Vergütung bekommen kann.


    Nun würde ich gern mal eure Meinung dazu hören.
    Vielen dank Julian


    AUf dem neuen haus zu installieren geht natürlich problemlos.
    Was ich nicht verstehe: DU schreibst -> gekauft. Also musst ja eine Rechnung haben. Somit kannst AfA geltend machen zzgl. der Kosten auf dem Neubau für Installation und IB. Keine Garantien ist heutzutage kein Problem mehr - kostet ja nichts mehr :D

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Die Einwände der Vorredner sind ja alle letztlich richtig.
    Der Sachverhalt ist aufgrund der vorliegenden Informationen kaum zu beurteilen. Man müsste so viele Alternativen als Lösung anbieten - dass dies am Ende ohne jeden Nutzen bleibt.


    Die Frage ist doch: Was geschah wirklich?
    Da ist der TO nochmal gefragt.


    Wurde wirklich "gekauft" (Kaufvertrag) ?
    oder wurde nur Eigentum übertragen? (Und weiß der Veräußerer davon auch? ;)
    oder wurde nur Besitz übertragen?
    oder möchte der Verkäufer bewusst keinen Beleg ausstellen? Warum?


    Mit Augenzwinkern:
    Sollte es z.B. so sein, dass die Anlage "polnisch" erworben wurde, dann liegt da Fehlen eines Abrechnungsdokumentes in der Natur der Sache.
    Mangels Leistungswille läge auch kein Leistungsaustausch vor; und somit keine Leistung... und somit wäre auch mit Beleg keine Vorsteuer abzugsfähig.
    Die Zugangsbewertung würde ungeachtet des polnischen Erwerbs mit den AHK erfolgen. Da die Unentgeltlichkeit das primäre und unverzichtbare Wesensmerkmal des polnischen Erwerbs ist, sind diese in den Fällen halt = Null.
    (Es ist nicht so, dass sich derartige Fälle nicht lösen lassen.)

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung



  • Ich weiß nicht wieso aber ich muss grade daran denken dass der TS zum FA geht und sagt:


    "Ich hab hier ne Anlage geklaut, dementsprechend auch keine Rechnung.
    Aber die Anlage wäre wohl 20.000 € wert. Wie kriege ich jetzt die USt von 19% auf die 20.000€ wieder?"


    Das Gesicht des Mitarbeiters wäre wohl königlich :mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen:

  • Warum sollte man nicht sofort KUR machen, wenn es eh keine Vorsteuer zu holen gibt? In dem Punkt sehe ich das geringste Problem. Wurde seinerzeit die Mehrwertsteuer erstattet, müßte man die halt anteilig zurückzahlen.
    Seit wann berät der Bauunternehmer in Steuerfragen ;)


    Was mich etwas irritiert ist

    Zitat

    neuanlage von 2015


    War die nie montiert oder wie hat man das zu verstehen? Das wäre für die Vergütung wichtig.


    Rein technisch wäre noch zu prüfen, ob der WR die aktuellen Anforderungen erfüllt, sollte bei 2015 aber kein großes Problem sein, wenn der verkäufer nicht damals schon "Elektroschrott" gekauft hatte.


    Das "klassische" Problem wird es sein einen Elektriker zu finden, der das anschließt und anmeldet bzw. überhaupt jemanden zu finden, der es montiert. Die Solarteuere sind derzeit halt gut ausgelastet...

  • Wer sagt denn, dass es keine Vorsteuer zu holen gibt?

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