KUR. Richtiger Wechseltermin?

  • Ich habe eine reine Einspeiseanlage von 2008 (8,4 kWp). Wegen Minderleistung erhielt ich vom Modulhersteller einen Schadenersatz, den ich etwas aufgestockt habe und damit im Mai 2014 eine 5,1 kWp Anlage zusätzlich für Eigenverbrauch plus Einspeisung errichtet habe. Mein damaliger Steuerberater hat den ganzen Vorgang als eine Art Reparatur der ursprünglichen Anlage behandelt, die Abschreibungen etc entsprechend angepasst. Das alles hat beim Finanzamt problemlos funktioniert. Jetzt möchte ich aber möglichst bald in die KUR wechseln, da gilt ja eine 5-Jahresfrist. Frage: Wann kann ich da wechseln: 1.1.19? 1.6.19? 1.1.20? Muss ich das Finanzamt darüber informieren?

  • Zitat von fourier48

    Frage: Wann kann ich da wechseln: 1.1.19? 1.6.19? 1.1.20? Muss ich das Finanzamt darüber informieren?


    einfach mal zum Finanzamt gehen und nachfragen....
    ansonsten wechselst du zum 1.1. des siebenten Jahres, also 1.1.20

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!