Ich habe eine reine Einspeiseanlage von 2008 (8,4 kWp). Wegen Minderleistung erhielt ich vom Modulhersteller einen Schadenersatz, den ich etwas aufgestockt habe und damit im Mai 2014 eine 5,1 kWp Anlage zusätzlich für Eigenverbrauch plus Einspeisung errichtet habe. Mein damaliger Steuerberater hat den ganzen Vorgang als eine Art Reparatur der ursprünglichen Anlage behandelt, die Abschreibungen etc entsprechend angepasst. Das alles hat beim Finanzamt problemlos funktioniert. Jetzt möchte ich aber möglichst bald in die KUR wechseln, da gilt ja eine 5-Jahresfrist. Frage: Wann kann ich da wechseln: 1.1.19? 1.6.19? 1.1.20? Muss ich das Finanzamt darüber informieren?
KUR. Richtiger Wechseltermin?
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Wen willst Du sonst informieren? Natürlich das FA. Aber wenn Du einen Steuerberater hast, wird der das doch machen
Meines Wissens erst zum 1.1.20. Zum 1.1.19 müsstest 4/60 der gezogenen Umst. zurückzahlen.
Bin aber kein Steuerfuzzi -
Nicht nur das FA. Wenn du die Abrechnungslast auf deinen Kunden übertragen hast, dann solltest du den auch informieren.
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