HowTo: MwSt von Anlagenkauf zurückerstattet bekommen

  • Hallo,
    ich habe eine absolute Anfängerfrage und erhoffe mir eine sachliche Lösung in diesem Thread.
    Ich bekomme aktuell seit Mai meine Anlage (Einspeisung mit Eigenverbrauch) installiert und womöglich ist diese übernächste Woche am Netz falls es Ende der Woche mit dem Zählerwechsel klappen sollte.


    Meine Frage wäre nun:
    Wie und vor allem wann bekommt man die MwSt der Anlage zurück?


    Leider verstehe ich irgendwie immer weniger als mehr je mehr ich hier im Forum lese.


    Ich habe eben mal just 4 fun ein wenig in meinem Einkommenssteuerprogramm von 2017 in dem ich für mich und meine Ehefrau die Steuererklärung gemacht habe ein paar Zahlen eingetippert. Wir sind beide ganz normale Angestellte. Ich habe versucht zu simulieren wenn ich die Anlage letztes Jahr zu dieser Zeit gekauft hätte was dann an Rückerstattung raus kommen würde.
    Leider kamen bei mir nur rund 1100 Euro mehr Erstattung heraus. Ich ging von das das ich die vollen ca 2700€ zurück erstattet bekomme (Kaufpreis ca 17500€ inkl MwSt.). Daher meine Frage wie man das macht um an die gesamten MwSt. zu gelangen und wann man das macht bzw zurück bekommt.
    Das ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten muss ist mir bewusst. ;)

    Messung meiner Verbraucher:
    5 x Edimax SP-2101W V2
    SAE mit 8 Zählern im Zählerschrank -> Volle Kontrolle über jedes verbrauchte Elektron im Haus 8)

    KFZ: Hyundai IONIQ electric und Hyundai Ioniq 5 hängen (leider) am SMA EV Charger 22

  • Du musst beim Finanzamt melden, dass Du eine PV-Anlage in Betrieb nimmst und kannst dann eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und darüber den Kauf der Anlage angeben. Damit bekommst Du dann die gezahlte Umsatzsteuer voll erstattet.


    Stefan

  • Ahh.. sehr gut. Also mache ich das gar nicht über meine normale Steuererklärung.


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde ich die MwSt dann dieses Jahr, sprich im Juli oder August wieder zurück bekommen.
    Das wäre echt toll. :danke:

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  • Es ist eigentlich ganz einfach.


    1. Fragebogen steuerliche Erfassung vom FA runter laden, ausfüllen
    2. Umsatzsteuervoranmeldung runter laden, ausfüllen
    3. beides plus Rechnungskopie der PV zum FA senden


    Wie 1. und 2. richtig ausgefüllt werden, ist gefühlt eine Million Mal im Forum erklärt.


    Ja, die Vorsteuer gibt es zeitnah zurück.

  • und daran denken, dass die zurückerstattete MwSt. wiederum deine ersten Einnahmen sind. Finanzamttechnisch :wink:

    Gruß PV-Express



    46 x Sunowe 195Wp Mono, SMA STP8000TL10, Ausrichtung - 40°Az, Dachneigung 35°, IBN 5/2012

  • die Umsatzsteuer ( Vorsteuer ) ist kein Geschenk vom Finanzamt. Für die erzeugten Kwh wird dann die Umsatzsteuer wieder ans Finanzamt zurückgezahlt. :wink:

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • So nun ist es bei mir soweit. Die Anlage läuft seit dem 5.7.2018 und ich möchte nun die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung machen.
    Im Elster Online bin ich schon mal und das ich meine bisherige Steuernummer nehmen muss weiß ich auch. Soweit habe ich alles drum herum ausgefüllt (Adresse usw.).
    Für den Juli habe ich nur die Rechnung der Anlage (17350,20€ inkl MwSt), welche ich bereits dem Finanzamt mit den anderen Formularen geschickt habe.
    Nun frage ich mich was muss ich in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Wenn ich das hier richtig gelesen habe muss ich lediglich auf Seite 8 die Nummer 55 ausfüllen (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG))
    Wenn dem so ist, muss ich hier die 17350,20€ eintragen oder die darin enthaltene MwSt von 2770,20€ eintragen? Ich vermute letzteres.


    Im Feld 66 würde dann bei mir -2770,20€ geben, was soviel bedeutet wie das ich das Geld zurück erstatte bekomme, so hoffe ich :)


    Sonst gibt es nichts was ich ausfüllen muss oder? Ggf den Eigenverbrauch, dieser liegt bei mir bei ca 365kWh im Juli? Wenn ja wo und wie?


    Erst Mitte August erhalte ich die erste Zahlung von den Stadtwerken. Hier müsste ich ja die 38 Euro bzw 6 Euro steuern an der selben Stelle angeben, stimmt´s?


    Sorry für meine blöden Fragen aber ich will es richtig machen und denke hier sind genug Profis dabei die das mir hier beantworten können.

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  • Zitat von BiTurbo195


    Nun frage ich mich was muss ich in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Wenn ich das hier richtig gelesen habe muss ich lediglich auf Seite 8 die Nummer 55 ausfüllen (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG))
    Wenn dem so ist, muss ich hier die 17350,20€ eintragen oder die darin enthaltene MwSt von 2770,20€ eintragen? Ich vermute letzteres.


    Im Feld 66 würde dann bei mir -2770,20€ geben, was soviel bedeutet wie das ich das Geld zurück erstatte bekomme, so hoffe ich :)


    Feld stimmt, eingetragen wird der Vorsteuerbetrag, also in deine Fall die 2.770,20€ (also positive Zahl!)


    Zitat von BiTurbo195


    Sonst gibt es nichts was ich ausfüllen muss oder? Ggf den Eigenverbrauch, dieser liegt bei mir bei ca 380kWh im Juli? Wenn ja wo und wie?


    Kann man so machen. Der entsprechende Nettoumsatz ("Bemessungsgrundlage OHNE Umsatzsteuer") kommt in die Nummer 26, die daraus resultierende Steuer steht dann im Feld 81.


    Zitat von BiTurbo195


    Erst Mitte August erhalte ich die erste Zahlung von den Stadtwerken. Hier müsste ich ja die 38 Euro bzw 6 Euro steuern an der selben Stelle angeben, stimmt´s?


    Fast, eingetragen wird der Umsatz OHNE die Umsatzsteuer, dürften in deinem Fall dann etwa 32 Euro sein. Ist ebenfalls Feld 26 (wie beim Eigenverbauch). Dort wird also die Summe aus Eigenverbrauch und und Einspeisevergütung eingetragen.


    In Kennzahl 83 siehst Du dann das Ergebnis. Ist die Zahl dort negativ, so bekommst du Geld erstattet.

    63 x Heckert NeMo 300-60M an Fronius SYMO 17.5-3-M seit 04/2018 - Ausrichtung SSW, DN 28°

  • Super, vielen dank Kaneu für die Bestätigung / Erklärung.


    Dann würde ich sagen wäre ich ja fertig, abgesehen von dem Eigenverbrauch.
    Hierzu habe ich natürlich noch eine Frage.


    Bei meinem aktuellem Stromtarif kostet eine kWh 24,45 Cent inkl. MwSt.
    Wenn ich das nun mit meinen 363kWh Eigenverbrauch vom Juli hochrechne wären das Kosten von 88,75€.
    Heist das nun das ich in Feld 26 satte 74 Euro eintragen muss? (74,58€ wäre der Preis ohne Mwst. und dann abgerundet)


    Richtig so oder habe ich ein Denkfehler?


    Mein Strombezugszähler vom Netzbetreiber hat für den Juli grade mal 1kW angezeigt welchen ich vom Stromanbieter kaufen musste. Der Spielt ja hier aber keine Rolle :)

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  • Zitat von BiTurbo195


    Bei meinem aktuellem Stromtarif kostet eine kWh 24,45 Cent inkl. MwSt.
    Wenn ich das nun mit meinen 363kWh Eigenverbrauch vom Juli hochrechne wären das Kosten von 88,75€.
    Heist das nun das ich in Feld 26 satte 74 Euro eintragen muss? (74,58€ wäre der Preis ohne Mwst. und dann abgerundet)


    Richtig so oder habe ich ein Denkfehler?


    Da ist für mich kein Denkfehler erkennbar.


    Evtl. passt hierzu aber auch noch folgendes: Meine PV habe ich ja auch erst im Frühjahr 2018 angemeldet. Vom Finanzamt (ist in BW) bekam ich daraufhin einige Unterlagen. Dabei war u.a. auch ein "Muster für die Ermittlung der Eintragungen in die USt-Jahreserklärung". Bzgl. der unentgeltlichen Wertabgabe zeigen sie dort folgende Option:
    Einkaufspreis ("Preis für den Strom, der zusätzlich zum selbst produzierten Strom von Ihrem Stromversorger bezogen wird, lt. Nachweis) ODER aus Vereinfachungsgründen Ansatz mit 0,20€


    Natürlich wird das dann noch multipliziert mit dem Anteil Eigenverbrauch in kWh.


    Jetzt vereinfache ich aber natürlich bei einem Einkaufspreis von über 0,20€/kWh (netto) dem Finanzamt und mir die Arbeit sehr gerne und verzichte auf die Übermittlung eines Nachweises. Du liegst aber nur knapp über dieser Grenze. Evtl. ist das ja trotzdem auch etwas für Dich?


    Zitat von BiTurbo195


    Mein Strombezugszähler vom Netzbetreiber hat für den Juli grade mal 1kW angezeigt welchen ich vom Stromanbieter kaufen musste. Der Spielt ja hier aber keine Rolle :)


    Wenigstens ist da bzgl. Eigenversorgungsgrad noch Luft nach oben :)

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