Gunten Morgen,
ich brauche dringend Hilfe. Trotz lesen hier im Forum bin ich total verwirrt.
Meine Einkommensteuererklärung erstelle ich gerade mit tax2018 - die professional Variante, mit dem man auch die Umsatzsteuerjahreserklärung erstellt kann.
Bei der Einkommensteuererklärungt wird der "Wert der Entnahme von Strom auf Basis der Selbskosten (ohne Umsatzsteuer)" wie folgt berechnet:
Selbst verbauchter Strom / Insgesamt erzeugter Strom x Netto-Betriebsausgaben = 94,12 €
Das sind günstige 7,7 Cent pro kWh.
Die "Berechnung der Umsatzsteuer auf die unentgeldliche Wertabgabe" ist in der Programmauswahl nach dem "fiktiven Einkaufspreis" oder "anteiligen Selbstkosten" möglich.
Anteilige Selbstkosten wären von o.g. 94,12€ die 19 % Umsatzsteuer also 17,88 €. Ist das OK als Wert bei der EÜR?
Der andere Ansatz nach dem "fiktiven Einkaufspreis" errechnet die Umsatzsteuer so wie ich es bisher auch bei der Umsatzjahresteuererklärung gemacht habe also:
Strompreis vom Stromanbieter mit USt (0,2457€) x eigener Gesamt-Strombedarf (3055 kWh) = 750 €
zzgl. Grundpreis (8,33€) x Betriebsmonate der Anlage im Jahr 2017 (12) = 750€ + 99 € = 850 €
850 € / eigener Strombedarf (3.055 kWh) / 1,19 x selbst verbrauchter Strom (1.222 kWh) = 285,00 €
davon 19 % Umsatzsteuer = 54,15 €
Der fiiktive Einkaufspreis wäre für mich in der Einkommensteuererklärung also deutlich schlechter. Was mich wundert, dass die Softwäre bei der Umsatzsteuererklärung immer den errechneten Wert übernimmt auch bei dem Ansatz nach den "anteiligen Selbstkosten". Was ist richtig?
Sorry, wenn das schon oft hier durchgekaut wurde. Aber ich blicks nicht