ESt-Erklärung + EÜR getrennt übermitteln?

  • Ich habe letztes Jahr eine PV Anlage in Betrieb genommen.
    Alle USt-Voranmeldungen mtl. gemacht (per Elsterformular).
    Anfang des Jahres 2018 USt-Jahreserklärung gemacht.(per Elsterformular)


    Als PV Software setze ich das Tool von PV Steuer.com ein.


    Für meine normale Einkommensteuererklärung aus nicht selbstständiger Arbeit verwende ich seit Jahren die Software Steuersparerklärung.
    Leider ist das Zusatzmodul für die Steuersparerklärung unbrauchbar für PV Anlagen....(Ich verstehe das Teil nicht...) :ironie:


    Ist es daher möglich, dass ich die Daten aus Paulchens Super Tool in das EÜR Formular von ELSTER FORMULAR eintrage und ans FA hochlade. Und die normale Einkommensteuererklärung lade ich dagegen per Steuersparerklärung elektronisch hoch.


    Ist das erlaubt? Oder muss alles über ein System hochgeladen werden?
    Und können beide Schritte zeitlich auseinanderfallen? D.h. EÜR hochladen z.B. am 10.05.18, ESt hochladen z.B. am 20.05.18.
    Frist ist ja noch bis 31.5.

    - PV-Module: Winaico 300Wp Full Black + Winaico 275Wp => Gesamt 9,85kWp

    - PV-Module: Winaico 375Wp Full Black => Gesamt 4,875kWp

    - Wechselrichter: Fronius Symo 8.2 + Symo 5

    - Heizung: Panasonic Heisha Luft-WP + HeishaMon

    - Stromzähler: commetering Zähler (Discovergy)

    - smarten Stromanbieter: keinen mehr ;(

  • Die SteuerSparErklärung ist vermutlich von Steuertipps. Die benutzt für die Übermittlung an das FA auch ELSTER, wie der HP https://www.steuertipps.de/sho…re/steuer-spar-erklaerung zu entnehmen ist. Die EUER ist in ELSTER ein eingenständiges Formular und keine Anlage der ESt-Erklärung. Sie muss bei Nutzung von ELSTER auch eingenständig hochgeladen werden. Das handhabe ich schon seit Jahren so und gehe deshalb davon aus, dass Du so vorgehen kannst.

    Gruß


    MrOsprey

  • Zitat von MrOsprey

    Die SteuerSparErklärung ist vermutlich von Steuertipps. Die benutzt für die Übermittlung an das FA auch ELSTER, wie der HP https://www.steuertipps.de/sho…re/steuer-spar-erklaerung zu entnehmen ist. Die EUER ist in ELSTER ein eingenständiges Formular und keine Anlage der ESt-Erklärung. Sie muss bei Nutzung von ELSTER auch eingenständig hochgeladen werden. Das handhabe ich schon seit Jahren so und gehe deshalb davon aus, dass Du so vorgehen kannst.

    Super. Danke. Ja die Software ist von Steuertipps.


    Bis ich die EÜR Daten in die Steuertipps Software eingegeben habe, fallen mir die Haare aus :)
    Das Tool von Paulchen liefert mir die eür Daten ja mit einem Knopfdruck... Man muss nur noch die passenden Zeilen im EÜR Formular finden ;)


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  • Was (aus unerfindlichen) Gründen funktioniert, wie es richtig und wie es üblich ist - sind oftmals verschiedene Paar Schuhe.


    Richtig:
    Die EÜR ist ein Pflichtbestandteil der Einkommensteuererklärung.
    En detail: Es ist eine Anlage zur Anlage G.
    Entsprechend gehört zumindest die EÜR zusammen mit allen anderen Dingen zeitlich zusammenhängend übermittelt.
    (Du würdest Dich auch wundern, wenn Du ein neues Auto erstmal nur mit drei Rädern bekommst - letztlich also komplett unbrauchbar).


    Üblich wiederum ist es, alle Jahressteuererklärungen in einem Abwasch zu liefern.
    Noch vor ein paar Jahren hätte kein Sachbearbeiter einen unvollständigen Erklärungssatz mit der Kneifzange angefasst - sofern es nicht objektiv zwingende Gründe für ein Auseinanderfallen gegeben hätte.
    Moderne Veranlagungstechniken haben das etwas aufgeweicht. Die Finanzämter können technisch jede Steuerart für sich genommen veranlagen. Und leider tun sie es auch.
    Das Problem hat hinterher der Steuerpflichtige: Wenn aus der EÜR heraus Sachverhalte aufgegriffen werden, die zu Änderungen in der USt führen, flattert ein geänderter Bescheid hinaus. Regelmäßig erwachsensaus der Einarbeitung der Bescheidänderungen in der USt dann wieder neuerliche Änderungen in der ESt. Ein lustiges A####gef#cke beginnt dann.
    Der Steuerpflichtige ist meist fachlich nicht in der Lage den kompletten Sachverhalt zu überblicken oder er verliert den Faden... und das FA hat man ja förmlich dazu eingeladen es nicht zu tun.


    ==> Die Profis sind nicht alle doof. Die wissen schon, warum immer komplette Jahre beim FA eingereicht werden. Nur weil der Rechenknecht Einzug in die Arbeitswelt hält, sind die guten, alten und bewährten Arbeitstechniken immer noch die Besten.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Zeitlich Zusammenhängend übermitteln bedeutet, dass es erlaubt ist :
    Per Software z.b. steuer-Spar-Erklärung die Einkommensteuererklärung per Elster Schnittstelle hochzuladen.
    Und wenigen Minuten später die EÜR per Elsterformular hochzuladen?


    Oder muss der "Datensatz" in einem Vorgang hochgeladen werden?


    Wie gesagt ist die Steuer-Spar-Erklärung für die normale Einkommenssteuer aus nicht selbständiger Arbeit super.... Das Zusatzmodul für Gewerbe ist aber eher ein umständliches No-Go.


    Durch das Tool von pv-steuer.com habe ich die Daten ja schon super vorliegen fürs passende Elsterformular.... Ich muss die Zahlen nur noch abschreiben - fertig.


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  • "wie" "mit was" ist völlig egal.
    Nahelliegend ist natürlich irgendwie "alles aus einem Guss".
    Grundsätzlich werden Daten die beim FA noch in der Schnittstelle liegen, von neu übermittelten Datensätzen überschrieben.
    Ich weiß nun nicht, ob die separat übertragene EÜR als "neuerliche ESt-Erklärung" gilt - und die bereits übermittelte ESt-Erklärung überschreibt. (Ausprobieren; anrufen... abchecken).
    Grundsätzlich spricht nichts dagegen zwei Instrumente einzusetzen - solange das Ergebnis stimmt.


    (Die ELSTER-Beauftragten bei den FA im Vorfeld zu fragen, bringt nach meinen persönlichen Erfahrungen mit wenigen Finanzämtern wenig .. um nicht zu sagen gar nichts. Die zeichnen sich m.E. dadurch aus, dass sie ELSTER fehlerfrei buchstabieren können (in zwei Anläufen).)

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  • Danke für den Hinweis.
    Dann probiere ich das aus und telefoniere dann hinterher... Bin schon gespannt wer zuständig ist :) das könnte schon die erste Hürde werden....

    Zitat von kpr

    "wie" "mit was" ist völlig egal.
    Nahelliegend ist natürlich irgendwie "alles aus einem Guss".
    Grundsätzlich werden Daten die beim FA noch in der Schnittstelle liegen, von neu übermittelten Datensätzen überschrieben.
    Ich weiß nun nicht, ob die separat übertragene EÜR als "neuerliche ESt-Erklärung" gilt - und die bereits übermittelte ESt-Erklärung überschreibt. (Ausprobieren; anrufen... abchecken).
    Grundsätzlich spricht nichts dagegen zwei Instrumente einzusetzen - solange das Ergebnis stimmt.


    (Die ELSTER-Beauftragten bei den FA im Vorfeld zu fragen, bringt nach meinen persönlichen Erfahrungen mit wenigen Finanzämtern wenig .. um nicht zu sagen gar nichts. Die zeichnen sich m.E. dadurch aus, dass sie ELSTER fehlerfrei buchstabieren können (in zwei Anläufen).)


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  • Gestern habe ich die mit dem WISO Steuersparbuch erstellten Steuererklärungen in einem Abwasch via Elster abgeben.
    Also ESt-Erklärung, EÜR und Umsatzsteuerjahreserklärung. Ich finde das praktisch, gut und einfach zu bearbeiten.

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • Ja, das Programm nutze ich auch.


    Keine Probleme damit bisher. Alles verständlich und sinnvoll umgesetzt.


    Lg
    Carsten

    28879 Grasberg - 9,975 kWp - 35 * 285W LG -SE9K - 26 SW und 9 NO - IBN 3/17 - id.3 Pro 58 kWh seit 11/23

    TS SARAH2 0.63,1.29,2.25,3.53,3.91,4.05,3.90,3.39,2.69,1.68,0.85,0.53
    MS SARAH2 19,59 36,00 69,74 105,82 121,06 121,61 121,00 105,02 80,73 52,12 25,44 16,42

  • kpr schrieb:

    Zitat

    Entsprechend gehört zumindest die EÜR zusammen mit allen anderen Dingen zeitlich zusammenhängend übermittelt.
    (Du würdest Dich auch wundern, wenn Du ein neues Auto erstmal nur mit drei Rädern bekommst - letztlich also komplett unbrauchbar).


    Zitat

    Grundsätzlich werden Daten die beim FA noch in der Schnittstelle liegen, von neu übermittelten Datensätzen überschrieben.
    Ich weiß nun nicht, ob die separat übertragene EÜR als "neuerliche ESt-Erklärung" gilt - und die bereits übermittelte ESt-Erklärung überschreibt. (Ausprobieren; anrufen... abchecken).


    Kein Problem! :) Ich hab mal versehentlich vergessen die EÜR zu übermitteln. :oops::oops::oops:
    Daraufhin kam ein netter Brief vom FA mit der Bitte um Nachreichung...

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II