Ich habe letztes Jahr eine PV Anlage in Betrieb genommen.
Alle USt-Voranmeldungen mtl. gemacht (per Elsterformular).
Anfang des Jahres 2018 USt-Jahreserklärung gemacht.(per Elsterformular)
Als PV Software setze ich das Tool von PV Steuer.com ein.
Für meine normale Einkommensteuererklärung aus nicht selbstständiger Arbeit verwende ich seit Jahren die Software Steuersparerklärung.
Leider ist das Zusatzmodul für die Steuersparerklärung unbrauchbar für PV Anlagen....(Ich verstehe das Teil nicht...)
Ist es daher möglich, dass ich die Daten aus Paulchens Super Tool in das EÜR Formular von ELSTER FORMULAR eintrage und ans FA hochlade. Und die normale Einkommensteuererklärung lade ich dagegen per Steuersparerklärung elektronisch hoch.
Ist das erlaubt? Oder muss alles über ein System hochgeladen werden?
Und können beide Schritte zeitlich auseinanderfallen? D.h. EÜR hochladen z.B. am 10.05.18, ESt hochladen z.B. am 20.05.18.
Frist ist ja noch bis 31.5.