EÜR Verkauf des Direktverbrauch-Strom

  • Guten Mittag,


    ich habe eine Frage zum Ausfüllen der EÜR und dazu vorweg kurz die Info:

    Es handelt sich um eine PV-Anlage, die sich auf einem gemieteten Dach befindet und der Eigenverbrauch wird an den Vermieter verkauft.
    Nun erstelle ich jedes Jahr eine Rechnung (über den Direktverbrauch) und eine Gutschrift (Miete) an den Verkäufer.
    Soweit so gut :D

    -> Meine Frage nun: [Der Direktverbrauch, der mir der Netzbetreiber in Rechnung stellt, muss ich in der EÜR geltend machen]; als (Betriebs)-ausgaben.
    Mein befreundeter, im Ruhestand sich befindender Steuerberater hat dies 2013++ in die Zeile 39 (Sonstige Aufwendungen für betriebliche genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA) gelistet.
    ->>> Ist dies bzw. war dies so korrekt und habe ich dort eben den Direktverbrauch (der in dem Vermieter von mir in Rechnung gestellt wird) + Zählergebühr (netto natürlich) wirklich einzufügen?


    Vielen Dank für Eure kurze Hilfe, bzw. falls nicht korrekt (so meine Vermutung, da es doch eigentlich ganz un gar nichts mit Raumkosten zu tun hat), wo das dann passender wäre


    Viele Grüße

  • Da passt was nicht.
    Wann ging die Anlage ans Netz? Vor dem 1.4.12?
    Falls ja: Erhältst Du eine DV-Vergütung vom VNB
    Falls ja: Frage an die EEG-Experten hier: ist das koscher?


    Bevor wir hier ein Problem lösen - sollten wir es kennen.
    (Wenn das mal geklärt ist, ist der Rest ausgesprochen easy.)

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Danke für Deine Antwort

    Zitat von kpr

    Da passt was nicht.
    Wann ging die Anlage ans Netz? Vor dem 1.4.12?

    Ja


    Zitat von kpr

    Falls ja: Erhältst Du eine DV-Vergütung vom VNB

    Ja eine Rechnung oder Gutschrift (pro Jahr) vom VNB.


    Diese Beinhaltet die vom vorherigen Jahr angefallenen "EEG-Gutschrift" (also Einspeisevergütung zu 100% des produzierten "Stroms" und in einer Zeile weiter unten wird der DV-Strom wieder als + abgezogen). Die Summe wird mit den monatlichen Abschlägen verrechnet.


    Der aufgelistete DV stelle ich dem Vermieter zu 100% in Rechnung (betragsgleich aber ohne Zählergebühr), da er diesen nutzt.


    Nun muss ich diesen Betrag in der EÜR als Ausgabe deklarieren, da ich den Strom ja nicht selber nutze, wie die meisten bei einer DV, korrekt? (So wurde mir es jedenfalls damals erklärt, vom meinem ehemaligen Kollegen/Steuerberater). Dies ist ja auch nachvollziehbar, da der DV-Anteil zu +/- 0€ in der EÜR verrechnet werden muss (kein Nutzen und kein Verlust).



    Zitat von kpr

    Falls ja: Frage an die EEG-Experten hier: ist das koscher?

    Das Frage ich mich auch :lol:


    vielen Dank für Eure Hilfe

  • Zitat von kpr


    Falls ja: Frage an die EEG-Experten hier: ist das koscher?


    Jein. Die verringerte Vergütung (die Rücklieferung ist ja nur eine Fiktion) gibt es unabhängig davon, wer den Strom (in unmittelbar räumlicher Nähe) nutzt, das ist so ok. Im Sprachgebrauch hat sich dafür zwar Selbstverbruachsvergütung durchgesetzt, aber im EEG stand klar, daß auch Dritte den Strom nutzen können.
    Aber, es fehlt da noch die EEG-Umlage. Für den Betreiber ist das aber auch nur ein durchlaufender Posten, weil er sie ja hoffentlich vom Nutzer des Stroms einfordern wird und an den VNB/ÜNB abführt.


    Zur Frage: das Formular ist da recht unflexibel, normalerweise gehören Stromkosten dort hin wo sie der StB gepackt hat. Bei einem Unternehmen dessen Unternehmenszweck die Stromerzeugung ist, könnten es auch "Waren ..." (Zeile 25) sein. Wenn du es in die "Übrigen ... Betriebsausgaben" (Zeile 52) packst, könnte das zu einer (überflüssigen) Nachfrage führen.
    Pragmatisch also so lassen, wenn das bisher ok war.


    Bei den Umsätzen nur die tatsächlich vereinnahmten Beträge anzugeben, da es hier ja beides ganz normale Lieferungen an Dritte sind, klingt für mich als Laie auch nicht ganz verkehrt, dann gibt es diese Ausgabe erst gar nicht. edit: und so steht es ja auch im EEG, da eine Rücklieferung draus zu machen, war ja die Idee der Finanzverwaltung, womit sie aber dann möglicherweise auch bei denen, die den Strom verkaufen, zu beachten ist.

  • o.k. - schon alles etwas klarer.
    (Und mittlerweile meine ich: Ja. Das ist koscher.)
    Der Direktverbrauch ist - nach meinem Halbwissen - der Verbrauch in unmittelbarer Nähe der Erzeugungseinheit. (Unsauber. I know.). Das ist gegeben,. Und dann wüsste ich nicht was einer Vergütung des DV im Wege stünde.
    (Amen, Die steuerliche Seite ist eine völlig andere.)


    Die Pacht gehört in die besagte Zeile "Pachten für betrieblich genutzte Grundstücke"


    Die (fikten) Kosten des (umsatzsteuerlich fiktiv) zurückgelieferten Stroms haben dort nichts zu suchen.
    Ich kann den Berater aber verstehen,. Wenn er wirklich Berufsträger ist und die Familie mit dem Job ernähren muss, bleibt angesichts des geringen Honorarpotentials einfach keine Zeit, sich hier lange Gedanken um Peanuts zu machen.
    Eckt man mit der schiefen Lösung an - beherrscht der Berater ja auch weiterhin die Situation.


    "Korrekt" gibts hier nicht. Das Formular ist einfach nicht auf Fälle ausgerichtet, bei denen umsatzsteuerlich ein Sachverhalt fiktiert wird, den es ertragsteuerlich nicht gibt. Mehr noch... das Formular ist eher darauf ausgelegt, mal mit einem einzigen schiefen Blick die Angaben in der USt mit den Werten der ESt zu verproben.
    (Das macht ja auch bei jedem andern Unternehmen absolut Sinn weil es flott geht.)


    Zahlenbeispiel:


    1.000 Euro für Volleinspeisung netto, 1.190 brutto
    -100 Euro für Rücklieferung netto, 119 Euro brutto
    100 Euro vom Kunden für die Lieferung des DV; 119 brutto


    Eine "vernünftige" Darstellung kann wie folgt aussehen:


    Erlöse, steuerpflichtig: 1.100
    USt auf Erlöse: 209
    nicht steuerbare Umsätze: - 119
    Summe Betriebseinnahmen: 1.190


    Die Summe stimmt. Denn ertragsteuerlich hast Du nunmal 1.190 in Summe vereinnahmt.
    Die Rücklieferung wird nicht zur Betriebsausgabe; der Vorgang existiert ertragsteuerlich gar nicht
    Die Steuer ist auch korrekt. Die Verprobung zur USt-Erklärung gelingt.
    Nur die "nicht steuerbaren Umsätze" sind begrifflich eine Notlösung. Passt aber.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • [/quote]

    Zitat von alterego


    Aber, es fehlt da noch die EEG-Umlage.


    Ich bekomme die EEG -Umlage nicht berechnet, oder? Und daher darf ich diese auch nicht weiterberechnen??? Diese ist doch nur bei DV zu beachten, bzw. mein Vermieter muss diese in dessen EkSt beachten, oder liege ich hier auch falsch?


    Zitat von alterego


    Zur Frage: das Formular ist da recht unflexibel, normalerweise gehören Stromkosten dort hin wo sie der StB gepackt hat. ...
    Pragmatisch also so lassen, wenn das bisher ok war.


    Bisher hatte niemand nachgefragt :lol: Bzw. ich habe zum Glück keine "böse" Nachricht vom FA erhalten.


    Aber kann das stimmen mit "Zeile 39 (Sonstige Aufwendungen für betriebliche genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA) gelistet." ? [btw. es könne noch ein ganz anderer Fehler vorliegen, ich bin mal alle EÜR zurückgegangen und komischerweise sind alle Zeileneinträge in der Nummerierung teils von Jahr zu Jahr verrutscht. Wieso ich das erwähne meine ehemaliger Steuerberater hat das alles noch mit den gedruckten Dokumente von 2009(glaube ich, werde ich gleich mal prüfen) gemacht und ich sollte dann die Werte übernehmen. Zum Glück stimmen alle Werte mit der Textierung/Bezeichnung überein. Diese Zeile kam aber erst im Folgejahr hinzu und daher rügt der Fehler gar nicht bei ihm sondern evtl. bei mir (ich werde mal versuchen zu sehen was in 2009 (oder aus dem Jahr, aus dem ausdrucke waren) Zeile 39 war)]




    Zitat von kpr

    Die (fikten) Kosten des (umsatzsteuerlich fiktiv) zurückgelieferten Stroms haben dort nichts zu suchen.


    Genau das ist eben auch mein Gedanke gewesen aber nun was tun? Ändern sei schlecht, aber was passiert im Falle einer Steuerprüfung; dann kann ich evtl. noch den ganzen Dv rückbezahlten ??? :( (da falsch angegeben)


    Zitat von kpr


    Ich kann den Berater aber verstehen,. Wenn er wirklich Berufsträger ist und die Familie mit dem Job ernähren muss, bleibt angesichts des geringen Honorarpotentials einfach keine Zeit, sich hier lange Gedanken um Peanuts zu machen.
    Eckt man mit der schiefen Lösung an - beherrscht der Berater ja auch weiterhin die Situation.


    Das verstehe ich leider nicht, welchen Berater meinst Du, der vom FA? Diesbezüglich habe ich beim FA nicht nachgefragt; würde es aber gerne tun; jedoch mein obiges Bedenken ("ja wie haben Sie dies bisher gelöst" .> Rückzahlung, da falsche Angabe,... ? Oder falls Du mein ehemaliger Steuerberater meinst, er war bereits einige Jahre im Ruhestand und hat für seine Hilfestellung auch nichts verlangt.


    Zitat von kpr


    Zahlenbeispiel:


    .


    EÜR:
    [13] Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen: 2505,88 (sind die Abschläge vom VNB und eigentlich auch die Abschlussrechnung, dieses Jahr jedoch ein Soll/Rechnung) + die gestellte Rechnung an den Vermieter mit DV
    [i][16] Vereinnahmte Umsatzsteuer: 476,12
    [17] Vom Finanzamt erstattet: 77


    [30] AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
    [37] Miete/ Pacht 239,5
    [39] Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und Afa) 379 (das ist auch gleichzeitig die Summe die in der RE vom VNB enthalten ist, für die Dv (also zuerst 100% 28 cent und dann in Rechnung x% mit 16 cent)
    [49] Gezahlte Vorsteuerbeträge 77
    [50] An das Fa gezahlte Umsatzst: 475,87

    [52] Übrige Betriebsausgaben = PV-Versicherung



    Entspricht dies dem obigen Zahlenbeispiel?


    Danke und Grüße

  • Zitat von photo_1


    Ich bekomme die EEG -Umlage nicht berechnet, oder?


    Wenn du es ordentlich gemeldet hast (ich meine beim ÜNB), solltest du die aber berechnet bekommen. Rein theoretisch könnte auch dein Kunde das direkt zahlen, wäre aber untypisch. Auf jeden Fall fällt sie in deinem Fall seit mindestens 1.8.2014 (bzw. nach "Amnestie" auch später) zu 100% an.


    Deine eigentliche Frage überlasse ich den Fachmenschen, bin aber dankbar, daß kpr es ähnlich sieht wie ich - dafür ist das Formular nicht gemacht, aber wenn man nichts mehr anderes darf, muß man das passend machen...

  • Der kleine Ausweisfehler in einer EÜR juckt.. ich sags jetzt mal auf Deutsch... keinen Arsch.
    Ich meinte Deinen Berater. Und die Rückfrage wundert mich nicht. Ich mach mir ja auch nicht die Hose mit der Rohrzange zu ;)


    Es gibt keine Stetigkeitsvorschriften im Einkommensteuergesetz; im Gegenteil.. es gilt die Periodiziät der Steuerfestsetzung.
    Jede Periode wird isoliert für sich betrachtet (grundsätzlich). Nur weil Du im Vorjahr "Fonanzomt"geschrieben hast, darfst Du es dieses Jahr ruhig richtig machen.


    Wenn Du die Situation auch bei falscher Deklaration verstehst, und einem sachverständigem Dritten in angemessener Zeit erklären kannst, kannst Du auch ruhig weiterhin falsch deklarieren.
    Und selbst wenn Du es nicht kannst... auch nicht dramatisch. Wenn Du auf einen Dolles beim FA stösst, der es auch nicht kapiert, bekommt ihr zwei halt schönen Spass miteinander.
    (Deswegen ist mein Rat immer: Warum falsch - wenns auch richtig geht?; oder "machs von Anfang an immer gleich richtig")


    Rückzahlung oder so....
    a) warum? Im Ergebnis stimmts doch. Da ist doch gar nichts zu zahlen.
    b) wie? vermutlich sind die Bescheide schon bestandskräftig.
    c) wen? wen interessierts?


    (Mit meinen Rückfragen wollte ich Dich nicht aufschrecken. Ich hatte für ne Sekunde nur ein ungutes Gefühl. Hatte sich - spätestens - mit Deinen Infos erledigt)

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