Brauche Hilfe - 1. ESt Erklärung

  • Hallo Zusammen,


    ich sitze gerade an den Steuern. Umsatzsteuer / EÜR und auch an meiner normalen ESt als Arbeitnehmer. Wir haben letztes Jahr unsere PV Anlage installiert. Umsatzsteuervoranmeldung immer pünktlich abgegeben und jetzt möchte ich alles einreichen.
    Ich nutze auch die Excel Datei zur PV Steuer. Hier ist für die EÜR und Umsatzsteuer alles super erklärt. Aber für die Anlage G blicke ich nicht so ganz durch......kann ich hier einfach den steuerpflichtigen Verlust aus der EÜR übernehmen? oder muss dies ein anderer Wert sein?
    Desweiteren gehört die PV Anlage meinem Mann und mir zusammen, es müssen aber beide Arbeitnehmer eine eigene Anlage G einreichen. Wie mach ich das dann? Teile ich den Verlust einfach 50/50 auf uns auf? In welcher Zeile trage ich das bei der Anlage G ein? Zeile 4 (Einzelunternehmer) oder 8 (Mitunternehmer). Muss ich auf der Anlage G noch mehrere Zeilen ausfüllen?


    :danke:
    Sandra

  • ;)


    Du musst Deine Einkünfte (aus Gewerbebetrieb) in der Anlage G deklarieren.
    Die Einkünfte sind der steuerliche Gewinn des Betriebes.
    Und in der EÜR ermittelst Du den steuerlichen Gewinn.


    Somit "Gewinn lt. EÜR" = "steuerlicher GEwinn" = "Einkünfte" = Eintrag in der Anlage G


    Nun die nummer hinsichtlich "mit meinem Mann zusammen":
    Formal korrekt handelt es sich hier um eine BGB-Gesellschaft.
    entsprechend wäre die BGB-Gesellschaft ein eigenständiges Steuersubjekt (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Feststellungen)
    Die GbR hätte die USt-Erklärungen abzugeben; aber auch eine GuE-.Erklärung in der die Gewinne einheitlich für die Gesellschaft und gesondert für jeden Gesellschafter festgestellt werden.


    Das ist ein höchst praktisches Verfahren, wenn eine Personengesellschaft über eine Vielzahl von Gesellschaftern verfügt, die auf verschiedenen Teilbezirken, verschiedener Finanzämter, in verschiedenen Bundesländern und in verschiedenen Staaten veranlagt werden.


    Bei einer Ehegatten-GbR ist es unnötiger Hokuspokus. Auch der Sachbearbeiter beim FA muss schon an Schizophrenie im Endstadium leiden, wenn Bock drauf hat, erst eine GuE zu veranlagen, und sich selbst dann eine Mitteilung zu schreiben, was er jeweils für Euch beide an Einkünften in der ESt-Veranlagung zu berücksichtigen hat.


    Folge: Rede mal mit dem FA. Üblicherweise macht man das dann so, dass die Einkünfte jeweils hälftig eingetragen werden.
    Praktikerlösung. Macht jeder erfahrene Hase mit. Die Jungspunde kacken sich da leider vor Angst in die Hose.


    (Wie es deklariert werden soll.. .spricht man dann ab. Du musst ja dem SB den Teppich ausrollen, dass er zwar einen Fehler macht - aber bei seinem SGL nicht doof aufläuft)

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier an. Meine PV-Anlage ging Anfang Januar ans Netz, bezahlt hatte ich die im Oktober 2017. Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit war am 1.12.2017. Ich hatte also keine Einnahmen in 2017. In der EÜR habe ich die Abschreibung für einen Monat und die Mehrwertsteuer der PV Anlage eingetragen. Das waren zusammen dann -3252€. Jetzt sitze ich an der Einkommenssteuererklärung für 2017. Alles was die PV-Anlage betrifft ist nur die eine Zeile 4 in Anlage G, wo dieser negative Wert reinkommt, oder?


    Sorry, ist vielleicht ne dumme Frage, aber ich blicke da nur schwer durch.


    MfG
    René

  • Du hast das schon richtig erkannt. Da käme aber auch jeder andere, in der EÜR ermittelte steuerliche Gewinn rein. Egal ob Gewinn oder Verlust ;)


    Der Abschreibungsbeginn im Dezember 2017......... zumindest aus dem beschriebenen Sachverhalt heraus ist er nicht plausibel.
    Das nur am Rande.

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  • Abschreibungsbeginn erst bei Inbetriebnahme, ok, das wäre logisch. Hab die EÜR schon abgegeben, mal sehen ob das bemängelt wird. Wie lange dauert es denn ungefähr, bis das bearbeitet wird? Solange würde ich mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung noch warten.


    MfG
    René

  • Abschreibungsbeginn bei angeschafften Wirtschaftsgütern = Eigentumsübergang; wirtschaftliches Eigentum
    Abschreibungsbeginn bei hergestellten Wirtschaftsgütern = Herstellung der Betriebsbereitschaft


    "Hergestellte" Anlagen sind eher selten. "Inbetriebnahme" als AfA-Beginn erscheint mir nicht wirklichlich plausibel / wahrscheinlich.


    EÜR schon abgegeben und die ESt-Erklärung nicht???????????????
    Schreib denen "Sorry... war ein Büroversehen".


    Zur ESt-Erklärung gehört die Anlage G. Dort werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklariert.
    Primärer Bestandteil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist der in der EÜR ermittelte steuerliche Gewinn.
    Das gehört untrennbar zusammen.
    Üblicherweise gibt man alle Jahressteuererklärungen (ESt, USt, ggf. GewSt) im Bundle ab. Auseinanderziehen eigentlich nur in Absprache mit dem FA um irgendwelche besonderen Umständen / Fristen gerecht zu werden; oder aber um anzuzeigen, dass man verärgert ist - und jetzt mal zurückgeärgert wird. Die nächste Stufe war im Zeitalter der Erklärungen auf Papier, indem man die Bögen einmal rundherum 100 mal getackert hat).

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