Hallo,
eine schnelle Suche im Forum hat nicht viel fuer mich erleuchtendes gebracht, daher nochmal die Frage ob eine Personengesellschaft zum Betrieb einer Solaranlage gruenden sollte oder nicht? Hintergrund ist, dass das Finanzamt Unterlagen ueber die Gruendung der Personengesellschaft haben mag aber ich mir nicht sicher bin, ob es vom Vor- oder Nachteil ist. Wir haben uns fuer eine Solaranlage auf unseren Hausdach entschieden welches beiden Ehergatten gehoert (50/50). Nun stellt sich die Frage ob wir die Anlage zusammen betreiben sollten oder nur einer von beiden. Gibt es da steuerlich etwas zu beachten?
Vielen Dank fuer etwaige Hinweise / Tips
LG