Betrieb einer Solaranlage: Personengesellschaft notwendig?

  • Hallo,


    eine schnelle Suche im Forum hat nicht viel fuer mich erleuchtendes gebracht, daher nochmal die Frage ob eine Personengesellschaft zum Betrieb einer Solaranlage gruenden sollte oder nicht? Hintergrund ist, dass das Finanzamt Unterlagen ueber die Gruendung der Personengesellschaft haben mag aber ich mir nicht sicher bin, ob es vom Vor- oder Nachteil ist. Wir haben uns fuer eine Solaranlage auf unseren Hausdach entschieden welches beiden Ehergatten gehoert (50/50). Nun stellt sich die Frage ob wir die Anlage zusammen betreiben sollten oder nur einer von beiden. Gibt es da steuerlich etwas zu beachten?


    Vielen Dank fuer etwaige Hinweise / Tips


    LG

  • Unser Haus gehört auch uns beiden.
    Die PV-Anlage nur mir. Rechnungen, Bestellungen, Konto alles nur auf meinen Namen sonst macht das Finanzamt Scherereien.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Haus gemeinsam
    Konto gemeinsam
    PV-Anlage : ICH
    Ust : ICH
    EkST gemeinsam incl. Gewinne aus Vermietung + PVA


    Bisher Null Problemo mit FA :wink:

    Sonnige Grüße
    Eigenbauanlage 2011; 8,58 kWp ; -45°+ 3°DN; String: A=18 Module + B=15 Module
    STP 8000TL-10 (Upd.10.04.18); SMA WebboxBT+Sensorbox; FB7490, Devolo-Dlan
    2017: Video-ÜW; 2018: Reinigungsanlage
    2012-860, 2013-776, 2014-777 2015-844 2016-845, 2017-820, 2018-894, 2019-893, 2020-899, 2021-778

  • Ich kann vor der Gründung einer Ehegatten GbR nur warnen!


    Meine Frau und ich haben uns vor der Anschaffung der PV-Anlage auch darauf verständigt, dass wir die Anlage gemeinsam betreiben. Also habe ich darauf geachtet, dass alle Rechnungen auf "Frau und Herr Mustermann" ausgestellt werden.


    Diesen Ansatz haben wir solange verfolgt, bis uns der VNB informell informiert hat, dass wir bei Firmierung als Ehegatten GbR mit Aussenwirkung auf unseren Eigenverbrauch EEG-Umlage zahlen müssen. Vermutlich wäre dann unser Hausanschluss nicht mehr als privat, sondern als gewerblich eingestuft worden und wir hätten vermutlich einen zusätzlichen Erzeugungszähler montieren lassen müssen, was einen Total-Umbau unseres Zählerschranks erfordert hätte.
    Außerdem wollte das Finanzamt, dass wir einen speziellen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" für die Gründung einer Personengesellschaft ausfüllen und einen Gesellschaftervertrag vorlegen. Auch die Einkommensteuer-Erklärung wird deutlich komplexer, wenn sowohl Du als auch Deine Frau Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarieren müssen.


    An diesem Punkt habe ich die Reißleine gezogen und mich bei der BNetzA als alleiniger Betreiber umregistrieren lassen. Den BNetzA Bescheid habe ich dann dem VNB und dem FA vorgelegt und mitgeteilt, dass nur ich der Betreiber der PV-Anlage bin.
    Für die Rückerstattung der Vorsteuer auf die Anschaffungskosten der PV-Anlage musste ich dann noch meinen Solateur und den VNB um eine Neuausstellung der Rechnungen bitten, da das FA die Rechnungen mit dem Namen meiner Frau natürlich nicht akzeptiert hat.


    Also Finger weg von der Ehegatten GbR! Leider fehlt diese Warnung in den allgemeinen Ratschlägen dieses Forums zur Anlagenplanung. Eine solche Warnung hätte mir diverse graue Haare erspart.

  • Wir sparen uns mal bitte alle Panikmache.


    Am Vortrag von Diva4 ist viel richtiges - aber im falschen Licht.
    Und auch viel halbgares.


    EEG-Umlage. Ob dies so ist kann ich nicht beurteilen. Da gibts berufenere Geister hier im Forum.
    Wenn es so ist - dann ist es halt eine Rechtsfolge. Tatsächlich wäre das ein guter Grund von einer Personengesellschaft abzuraten. (Man beachte die Konjunktive). Für alles weitere (Zählerschrankumbau) kann nun wirklich das Finanzamt nichts; und das scheint auch eine höchst individuelle Problematik.


    Wenn das Finanzamt etwas haben will... nun, dann ist das oftmals auch ein abarbeiten irgendwelcher Idealvorstellungen.
    Ich zitiere da meine - Gott hab sie selig - Mutter, für den Spruch den ich mir als Kind vermutlich 1 Mio Mal anhören musste:
    "Die Ziege wollte auch einen langen Schwanz haben. Und? Was hat sie gekriegt? - Ein Stümmelchenh"
    So ähnlich ist das, wenn das FA sich einen Gesellschaftervertrag wünscht: Wo keiner ist (und keiner sein muss), da gibts auch keinen.
    So ein Sachbearbeiter ist ein Spezialist für Aktendreikampf: Falten - lochen - heften. Das sog. "Ablochen".
    Ein Stück Papier im Vorgang erfreut das Sachbearbeiterherz - weil er nicht weiter denken muss.
    Ein Sachverhalt, der sich nicht ablochen lässt hingegen - lässt die Beamtenseele nicht mehr zur Ruhe kommen.


    Der Witz ist, dass was Diva4 hinsichtlich der Neuausstellung der Rechnungen schreibt, so kann man nur den Hut ziehen und voller Ehrfurcht und Respekt bekunden: Das Glück war mit den Doofen.
    (Sorry. Das ist in dem Fall wirklich so gemeint. Und zwar mit allen Beteiligten).
    Bei der beschriebenen Vorgehensweise hätte der Solarteur die Steuer aus dem Auftrag gegenüber den Ehegatten geschuldet.
    Darüber hinaus die falsch ausgewiesene Steuer aus dem Gefälligkeitsbeleg an die Diva4 nach §14c UStG. Die sog. "Straf- und Doofen-Steuer" - basierend auf dem Leitgedanken "Papier mit Steuer schwärzen kostet Geld".
    Diva4 hätte keinen Vorteuerabzug gehabt - da sie nicht Empfänger einer Leitung war.
    Und die Ehegatten hätten zwar einen Vorsteuererstattungsanspruch im Zeitpunkt des Erwerbs / der Inbetriebnahme gehabt;
    allerdings wäre dieser - möglicherweise (!) - nach §15a UStG zu korrigieren gewesen. oder rückwirkend erloschen oder (mein Favorit) es wäre eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der Ehegatten-GbR umsatz- und ertragsteuerlich zu erfassen gewesen.


    Die Warnung von Diva4 ist überzogen und falsch. Auch die Kritik am Inhalt des Forum ist unberechtigt.
    Natürlich... wenn ich in der Obst-und Gemüseabteilung suche - werde ich selten ein Steak finden.
    Im Forum gibt es genug Beiträge, die darauf hinweisen, dass für den Laien die GbR nochmal - gefühlte - gesteigerte Anforderungen an die Deklaration setzt. (Die Erklärung sieht nur umfangreicher aus. Wer kapiert, wofür sie eigentlich gemacht ist - dem ist die Angst sofort genommen; und merkt, dass auch hier das Beherrschen der deutschen Sprache völlig ausreichend ist)
    Es gibt auch Hinweise in Hülle und Fülle, dass die GbR - grundsätzlich - nicht erforderlich ist und keinerlei Vorteile bietet.
    Vor dem Hintergrund ist auch der noch so geringste Nachteil nicht hinzunehmen.
    Allerdings "grundsätzlich" heißt, es gibt auch Ausnahmen. Z..B. wenn die Unternehmeridentität aufgebrochen werden muss (meist im Zusammenhang mit weiteren Unternehmen und der separaten Ausübung des Wahlrechts nach §19 UStG)
    In diesen Fällen wiederum besteht überhaupt kein Grund, vor einer Personengesellschaft zurückzuschrecken.


    Das die Erstellung einer GuE-Erklärung zur Graufärbung von Haaren führt, ist wissenschaftlich nicht erwiesen.
    Mir ist auch in der Praxis kein Fall bekannt. Für meinen spärlichen Haarwuchs mache ich weniger die Hunderte von GuE-Erklärungen verantwortlich, als eher den Sendemast in weniger als 20 m Luftlinie von meinem Schreibtisch.




    Zum Sachverhalt des TO:
    Hier ist die Sachverhaltsbeschreibung und die Fragestellung dermaßen sumpfig, dass jeder Versuch der Stellungnahme oder gar Beantwortung einem Glücksspiel gleicht.


    Da hilft es überhaupt nichts, die Gardinen zurecht zu rücken, wenn das Haus versehentlich auf dem falschen Grundstück gebaut wurde.
    Aufklärung, Aufarbeitung und Beseitigung fängt hier ganz ganz unten im Sachverhalt an.


    1. Das Finanzamt prüft / beurteilt realisierte Sachverhalte und wendet die einschlägigen steuerlichen Gesetze an.
    Die Frage ob man noch eine PersGes gründet, kann daher niemals im Zusammenhang mit einer Steuererklärung bzw. deren Veranlagung stehen. Das ist, wie man darüber nachdenkt, ein eingeschultes Kind abzutreiben. Sorry... es geht nicht. Da passt was nicht.


    2. Was es nicht gibt - gibt es nicht.
    Natürlich kann sich beim Sachbearbeiter das Bild ergeben, dass eine Personengesellschaft in Form einer Ehegatten-GbR vorliegt. Das hat er dann halt zu prüfen. Und dann stellt er halt mal eine Frage. Das ist nicht sein Recht - dazu ist er da.
    Wenn keine PersGes gegründet wurde -. dann teilt man das mit. Und Thema aus.
    Und wenn eine gegründet wurde, und ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend ist.... wie z.B. in den Fällen der Personengesellschaften, dann muss er das halt akzeptieren. Aber bevor er nichts zum ablochen hat, findet seine Seele keine Ruhe. Also muss man ihm was zum ablochen geben: Die Eheleute xy-GbR unterliegt ausschließlich den gesetzlichen Bestimmungen. Amen. Auch damit ist das Thema erledigt.


    3. Eine Rückfrage beantwortet der TO damit, dass
    er die Anlage betreibt.
    er die Umsatzsteuer.. ja was.. "macht"... "zur USt veranlagt wird", "umsatzsteuerlicher Unternehmer ist".. man weiß es nicht so genau.
    Bis hierhin klingt das alles noch irgendwie "rund".


    Wie man dann aber gemeinsame Einkünfte bzw. Beteiligungseinkünfte aus einer gemeinsam betriebenen PV haben will, erschließt sich mir nicht.
    Auch hier erspare ich uns die Zote nicht: Wenn Herr Müller sich den Staub von der Palme wedelt - kann Frau Müller davon kaum schwanger werden.
    Hier ist doch irgendwas im Busch.,


    Und so wiederholt sich das Fazit aus dem ganzen Vortrag: Da wird ein Kind eingekleidet.... und die Eltern denken über die Verhütungsmethode nach. Der zeitliche Ablauf im Sachverhalt.... das passt einfach nicht.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Danke Euch allen, das macht das ganze Bild klarer. Ich hatte, aus Unwissenheit, beim FA angegeben dass die Anlage von beiden Eheleuten betrieben werden soll. Noch ist sie nicht fertig installiert, ich dachte dass man die Steuer-nummer schon braucht um die Anlage beim Netzbetreiber anzumelden um die Auszahlung der Einspeiseverguetung zu beantragen...Vielleicht ein wenig zu vorreilig.
    Nun werde ich die Personengesellschaft lassen und die Anlage auf meinen Namen ueberall laufen lassen, das sollte dann der einfachste Weg wohl sein.


    Vielen Dank