Bemessungsgrundlage UST für Eigenverbrauch

  • Hallo
    Für den Eigenverbrauch ist ja die Bemessungsgrundlage
    für die UST der Bezugspreis. Soweit hab ich das Verstanden.
    Nur: Ist das dann der Arbeitspreis ( bei mir 0,24*0,19 ) pro kWh Eigenverbrauch
    oder muss man dafür noch die Steuern und Grundgebühr dazurechnen pro kWh und dann davon 19 Prozent rechnen ?
    Ergibt ja schon einen Grössen Unterschied

    9,92 kwp. Solar Edge WR SE8k. 32 ModuleWinaico 310 Watt peak


  • Vergisst Du eigentlich immer deine Beiträge und die Antworten darauf?
    Zitat:
    "Hallo
    Okay, das heisst jeden Monat selbstgenutzter Strom in kwh ermitteln.
    Welcher Betrag dafür ist denn dann die Bemessungsgrundlage ?
    Die Einspeisevergütung 0,12/ kwh?
    Gruss
    Chris"


    Zitat Antwort:
    "Nein, die Einspeisevergütung gilt nur für die Sachentnahme in der Einkommensteuer.
    Für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe gilt, wie ich schon weiter oben schrieb, der Netto-Bezugsstrompreis plus anteilige Netto-Grundgebuehr (bezogen auf den Gesamtverbrauch)!"


    Du haust wirklich unnötig ein neues Thema nach dem anderen raus.

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • Zitat von donnermeister1

    Ja, Arbeits- und Grundpreis gehören da rein. Aber Netto. Bei Paulchen gibt es eine Exceltabelle.


    Das ist zwar rechtlich so, würde m.E. jedoch einer Klage vermutlich nicht standhalten, da es völlig unlogisch ist. Der Grundpreis wird ja bereits vollständig mit USt belastet, und auf diese Weise zahlt man auf den Grundpreis zwei mal die USt. Leider bin ich kein Jurist, und die Beträge sind mir zu klein und der Aufwand zu groß. Aber vielleicht will sich ja jemand mit mir zusammen drüber aufregen, dann bin ich nicht alleine :evil:

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Vor allen Dingen: Mit welchem Recht verlangt der Staat Steuern für die Leistung der Sonne ?
    Völlig in Ordnung wäre noch als Bemessungsrundlage der Vergütungssbetrag/ kwh.


    So doppelt sind die Themen auch nicht. Wusste ja noch Bezugspreis als Bemessungsgrundlage aber nicht mehr das mit der
    Grundgebühr.
    Find ich aber auch nicht so dramatisch. Wenn man keine Frage mehr stellen darf die eventuell schon mal beantwortet wurde darf hier keiner mehr was beitragen oder reinschreiben. Gerade für Leute die nicht alle Beiträge von vor 6 Monaten lesen oder noch länger und nicht gleich selber hier Beiträge reinstellen möchten, ist es doch nicht schlecht, wenn manche Themen oder Fragen auch wieder auftauchen. Ob es bei mir jetzt vielleicht noch nicht lange genug her war, kann man jetzt darüber streiten.
    Aber ein bischen mehr Gelassenheit würde sicher nicht schaden :wink:

    9,92 kwp. Solar Edge WR SE8k. 32 ModuleWinaico 310 Watt peak

  • Zitat von Monsmusik

    ...
    Der Grundpreis wird ja bereits vollständig mit USt belastet, und auf diese Weise zahlt man auf den Grundpreis zwei mal die USt.
    ...


    Hä? Hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?

  • Zitat von Chris1977

    Vor allen Dingen: Mit welchem Recht verlangt der Staat Steuern für die Leistung der Sonne ?
    Völlig in Ordnung wäre noch als Bemessungsrundlage der Vergütungssbetrag/ kwh.


    mit dem gleichem Recht wie die Vorsteuer von der Anlage zurückerstattet wurde. Es steht doch jedem frei, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden oder sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen ( Kleinunternehmer Regelung )
    Du kannst aber auch eine zweite Anlage für den Eigenverbrauch betreiben, welche steuerlich nicht berücksichtigt wird. (keine Abschreibung und keine Vorsteuer ) dann bleibt die erzeutge Strommenge der zweiten Anlage steuerfrei.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!