Hallo zusammen,
nachdem unsere Planungen für den Neubau endlich weiter gehen habe ich eine Frage, welche ich schon versucht habe hier zu recherchieren. Leider habe ich keine 100%ige Aussage gefunden, welche mir das genau beantwortet.
Wir wollen in Richtung Ende des Jahres PV auf alle Dächer verbauen (der Rohbau mit Dach wird ca. September fertig), wir versuchen hier an die 30 kWp-Grenze zu kommen, der Platz müsste da sein. Wir würden natürlich in diesem Jahr alle Anschaffungen für die PV tätigen, die Anlage selbst wollen wir aber dann erst ab Anfang Januar anmelden um die wichtigen Sommermonate im aller letzten Jahr der festen Vergütung nicht zu verschenken. Nun habe ich nicht ganz verstanden bzw. auch nicht wirklich gefunden, was das für die Regelbesteuerung bedeutet?
1. Kann ich dann ab Anfang 2019 ganz normal mit der Abschreibung beginnen und auch dann die Steuer auf die Anlage ziehen obwohl die Rechnungen verteilt im letzten Jahr schon gestellt und bezahlt sind? Ich meine hier gelesen zu haben, dass somit die erste Abschreibung flöten geht.
2. Kann ich in diesem Jahr schon die Steuer ziehen und die erste Abschreibung vornehmen inkl. EÜR, auch wenn ich die Anlage erst ab z.B. dem 02.01.2019 anmelde und in Betrieb nehme? Sozusagen schon beim Finanzamt gemeldet und als Unternehmer behandelt obwohl noch kein Euro Gewinn verzeichnet wird im Jahr 2018?
Wir möchten logischerweise nichts verschenken und die für uns beste Option wählen. Ich kann kaum verlangen, dass man mir die Rechnungen erst im Januar stellt, da es hier um ca. 30.000 Euro geht die schon ab Bau des Daches mit den Dachziegeln mit eingebauter Halterung beginnen. Sollten wir die Anlage erst 2019 bauen, dann haben wir wieder das Problem mit dem Gerüst, dass dann wieder aufgebaut oder eben länger stehen gelassen werden müsste.
Gruß und Danke
Martin