Hallo zusammen
Insere Anlage wird nächste Woche wohl fertig sein
und offiziell vom Solateur in Betrieb genommen.
Wann muss die Anlage beim FA gemeldet werden ?
Schon bevor Netzbetreiber
Zähler eingebaut hat. Reicht danach und gibt es Fristen ?
Anmeldung Anlage Finanzamt
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Fülle jetzt einfach die Unterlagen aus und schick diese auf den Weg, mein FA hat dann drei Monate gebraucht.
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vor drei Monaten (bei Entscheidung eine Anlage zu bauen) wäre klug gewesen.
(Beginn der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft = Mit Beginn der ersten Vorbereitungshandlungen)Jetzt den Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen Tätgigkeit schnellstmöglich ausfüllen -. und ab ans FA.
Das wird beim FA ein paar Tage dauern... ob drei Monate oder länger (oder auch kürzer) kann keiner vorhersagen. kommt komplett auf die AUslastung des jeweiligen Teilbezirks an. Urlaub. Krankheit. Schwangerschaft. Elternzeit. Kur... in Kombination mit Halbtagskräften - da wird jede Prognose unseriös.Du bekommst dann schon direkt das erste problem, was nicht hätte sein müssen:
Am 10. September steht die Voranmeldung für August an; die ist elektronisch zu übermitteln - aber dank fehlendem USt-kennzeichen im Steuerkonto wrid das nix werden. Also auf Papier ausweichen. -
Hallo
Okay, also einfach beim FA anrufen, PV-Anlage telefonisch melden und dann bekomme ich den Fragebogen und mir wird eine
Steuernummer zugeteilt. Richtig?
Das heisst, die UST-Verrechnung wo ich auch die Vorsteuer wieder zurückbekomme geht erst wenn das FA alles fertig hat.
Ja gut, Anlage wurde zwar im August angefangen zu bauen aber wird erst ab September Strom einspeisen.
Hoffe, der Netzbetreiber wechselt schnell den Zählerr aus damit auch wirklich was reingeht ins Netz.
Dann muss ich ja denke ich die UST-Voranmeldung für September erst bis zum 10. Oktober eingereicht haben. -
Meine IBN war am 20.08.2018
Ich hab mir vor drei Wochen das Online Tool von Elster freigeschaltet. Ebenfalls vor drei Wochen den Fragebogen beim FA abgegeben.
Für August hab ich die USt Voranmeldung schon letzte Woche übermittelt und die Nachweise für die Rechnung der PV Anlage in Papier als auch per Email eingereicht, da ich noch keine Einspeisung habe und somit "nur" die Rückzahlung erwarte.Bisher hab ich noch gar nichts vom Amt gehört, weder auf das erste Schreiben noch die USt-Voranmeldung. Beamte halt... Die würden in der freien Wirtschaft nicht überleben...
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Anrufen beim FA? Wozu? Den Fragebogen bekommt man zum Download.
Zuteilung neue Steuernummer: Vielleicht. Vermutlich. Ist für Dich aber zweitrangig. Wenn Amazon Dir intern eine neue Kundennummer zuweist, juckt Dich das ja auch - zuerst - mal nicht.
Abgabe der UStVA
Der Unternehmer hat für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben.
Damit ist alles gesagt.
Unternehmer i S. §2 UStG bist Du allerallerspätestens ab dem Tag, wo die PV beauftragt wurde.
Wenn im August schon gebaut wurde, ist eher die Frage ob schon für Juni oder Juli hätte abgegeben werden müssen - für August aber auf jeden Fall. Im Zweifel halt Nullmeldungen.Sicher: Wo kein Kläger - da kein Richter. Du hast die EDV (vorläufig) auf Deiner Seite. Solange das USt-Kennzeichen im Steuerkonto nicht gesetzt ist, treibt der Großrechner von Dir keine Voranmeldungen bei - und vermisst auch keine. In der Folge werden auch keine Sanktionen angedroht / festgesetzt / vollstreckt.
Es kommt aber durchaus regelmäßig vor, dass der Beginn der Unternehmereigenschaft objektiv korrekt erfasst wird - und dann der Rechner sehr wohl die Abgabe nachträglich einfordert. (Jetzt kommt es auf die Kompetenz und Motivation des Mitarbeiters beim FA an... ob der die Fälligkeiten anpasst..... oder der Amtsschimmel seinen gewohnten Trott einlegt)Wie kriegt man a) Abgabepflicht und b) fehlendes Steuerkennzeichen unter einen Hut?
==> Fristwahrende Abgabe auf Papier. August bis 10.09.18.
Wenn Du im Fragebogen den Beginn der Unternehmereigenschaft auf den 1.8. setzt ... stehen die Chancen ganz gut, dass das keiner hinterfragt und blind übernimmt. Dann wiederum wären auch keine rückwirkenden Nullmeldungen fällig.
und wo keine Anmeldungen fällig sind - werden auch keine Beitreibungsmaßnahmen gestartet.