Hallo Forum,
Ich habe seit kurzen eine PV Anlage auf dem Dach (7.8 kWp, 810 kWh/kWp, 12k EUR Brutto Anschaffungskosten, eigenfinanziert) und bin gerade dabei sie beim FA anzumelden. Soweit ich es verstanden habe, sollte man die Anlage zu 100% dem Firmenvermögen zuordnen um die komplette Vorsteuer zurück zu erhalten.
Frage 1:
Oder macht es Sinn die Anlage z.b. nur 90% dem Unternehmen zuzuordnen um die Versteuerung des EV aus dem Weg zu gehen?
Ich bin Angestellter, habe allerdings auch seit ca. 10 Jahren ein kleines Gewerbe (mit ca 100-500 EUR Gewinn pro Jahr). Die Vorsteuer aus diesem Gewerbe führe ich jährlich zusammen mit der normalen Einkommensteuererklärung (persönlicher Steuersatz ca 20%) ab.
Frage 2:
Um die Vorsteuer der Anlage (anteilig, s.o.) zurück zu erhalten - muss ich die Vorsteueranmeldung dann ausnahmsweise noch dieses Jahr machen - oder kann ich die Vorsteuer dann auch nächstes Jahr zurückholen?
Grüße
NemoN