Anlage 100% Zuordnung zum Betriebsvermögen oder anteilig?

  • Hallo Forum,


    Ich habe seit kurzen eine PV Anlage auf dem Dach (7.8 kWp, 810 kWh/kWp, 12k EUR Brutto Anschaffungskosten, eigenfinanziert) und bin gerade dabei sie beim FA anzumelden. Soweit ich es verstanden habe, sollte man die Anlage zu 100% dem Firmenvermögen zuordnen um die komplette Vorsteuer zurück zu erhalten.


    Frage 1: :?:
    Oder macht es Sinn die Anlage z.b. nur 90% dem Unternehmen zuzuordnen um die Versteuerung des EV aus dem Weg zu gehen?


    Ich bin Angestellter, habe allerdings auch seit ca. 10 Jahren ein kleines Gewerbe (mit ca 100-500 EUR Gewinn pro Jahr). Die Vorsteuer aus diesem Gewerbe führe ich jährlich zusammen mit der normalen Einkommensteuererklärung (persönlicher Steuersatz ca 20%) ab.


    Frage 2: :?:
    Um die Vorsteuer der Anlage (anteilig, s.o.) zurück zu erhalten - muss ich die Vorsteueranmeldung dann ausnahmsweise noch dieses Jahr machen - oder kann ich die Vorsteuer dann auch nächstes Jahr zurückholen?


    Grüße
    NemoN

  • Moin,


    natürlich kannst Du die Vorsteuer auch erst mie Jahres UmSt zurückholen. Aber: Ausgaben hast dieses Jahr - die UmSt zählt dann erst nächstes Jahr als Einnahme. Musst dann evtl. mit der Sonder Afa kompensieren - so Du es so durchziehen möchtest.


    Ich würde auf jeden Fall 100 % wählen. Dann evtl. nach 5 Jahren zur KUR wechseln - unter Berücksichtigung der Fristen.


    Gruß
    Martin

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • zu 1)
    a) macht es Sinn, sich 20 Euro mit 30 Euro zu erkaufen? Falls Du das sinnvoll findest, ordnet die Anlage nur teilweise zu.
    b) Du solltest aber nochmal darüber nachdenken, die Unternehmeridentität zwischen Deinem bestehenden Gewerbebetrieb und der PV aufzubrechen. Ansonsten könnte das der Grund sein, tatsächlich mal mit ganz spitzer Feder zu rechnen.


    zu 2) Versteh ich nicht.
    Für jeden Voranmeldungszeitraum ist eine UStVA abzugeben. Die jeweils im VAZ angefallenen Vorsteuerbeträge werden darin geltend gemacht. Periodenverschiebungen innerhalb eines Jahres sind weniger interessant.
    Kommt es zu einer Periodenverschiebung über die Jahre hinweg, wird das alles schon sehr viel spannender. Da muss man dann das Risiko permanent im Auge behalten. Nix für den laien - und total überflüssig.


    Die evtl. folgenden Periodenverschiebungen in der ESt - wie vom Vorredner beschrieben - kommen auch noch dazu.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung


  • Ich möchte hier auch noch mal kurz nachhaken, da mir nicht 100% die Konsequenzen klar sind.
    Mal angenommen die Herstellkosten meiner neuen Anlage betragen 10.000,00 + MwSt.
    Was hätte es für Auswirkungen wenn ich jetzt die Anlage nur zu 10% dem Unternehmen zuordnen würde?
    Ich vermute, ich könnte dann auch nur 1.000,00 EUR auf 20 Jahre abschreiben.
    Ich vermute, ich müßte für den selbst verbrauchten Strom keine Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen.
    Ich vermute, ich würde nur 10% der Vorsteuer erstattet bekommen.
    Sind meine Vermutungen richtig?
    Was wäre wenn sich dann aber im Betrieb herausstellt, dass ich garnicht 90% der Energie selbst verbrauche, sondern vielleicht nur 60% ?


    Danke und sonnige Grüße
    Otto

  • Die Zuordnung zum Unternehmen ist ein umsatzsteuerlicher Vorgang. Mit ertragsteuerlichen Aspekten hat er gar nichts zu tun. Dementsprechend hat die anteilige Zuordnung zum Unternehmen keine Auswirkungen auf die Abschreibung (als rein ertragsteuerliche Größe).


    Wenn Du in Deinem Beispiel die Anlage nur zu 10% dem Unternehmen zuordnest, geschieht dies, indem Du nur 10% der Vorsteuer ziehst.


    Somit könnten 90% des erzeugten Stromes für private zwecke verbraten werden, ohne dass eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern wäre.



    Wenn sich dann herausstellt, dass Du nur 60% privat verbrauchst, lässt sich der Vorsteuerabzug nicht mehr nachholen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung


  • Danke kpr!!
    Gruß
    Otto

  • Wer jetzt besonders schlau sein möchte und z.B. 80% zum Betrieb zuordnet, weil er meint die Glaskugel zum Thema DV befragt zu haben und dann mehr als 20% DV het, muss dann dass was mehr als 20% DV ist als unentgeltl. WA versteuern.


    Ist es weniger, Geld verschenkt.
    Ist es mehr, hat man trotzdem die Arbeit, der man aus dem Weg gehen wollte.

  • 100% Zustimmung Donnermeister.
    Sind die wesentlichsten Gründe, die mich an der Sinnhaftigkeit einer solchen Gestaltung zweifeln lassen.
    (Vielleicht muss ich aber auch erst noch die Reife bekommen, dass ich täglich nach 4 Stunden Schlaf mit Ideen aufwache, wie ich in einem Konzern mit 5 Gesellschaften vier Umstrukturierungen vornehme; drei davon als shared und zwei als asset deal).

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung