Altenheimkosten bei Landwirtschaft

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zu den Altenheimkosten für einen Altenteiler der Landwirtschaft.
    Bei uns wurde der landwirtschaftliche Betrieb 1990 übergeben mit einem Leibgeding für den Übergeber.
    Er kann also kostenlos bei mir wohnen und bekommt auch das Essen.
    Jetzt ist er ins Altenheim umgezogen.
    Wenn ich nun die Altenheimsrechnung bezahle, sind das beim mir Betriebsausgaben in der Landwirtschaft?
    Eigentlich ist der Paragraph 323 im Vertrag. Er endet aber bei Auszug aus der Altenteilwohnung.


    Ich habe schon 2 Bauern gefragt und die meinen das kann man nicht bei Betriebsausgaben ansetzen.
    Vielleicht versuche ich es mit dem halben Betrag der Rechnung.


    http://www.helms-kollegen.de/a…-hofuebergabevertrag.html


    Nach diesem Beitrag wären es vermutlich dauernde Lasten.


    Ich gebe ja bereits bei der Steuer einen Pauschalbetrag von um 3000,- für den Altenteiler unter dauernden Lasten an.
    Aber die Heimkosten sind wesentlich höher.

    Mit freundlichen Grüßen

  • http://www.finanzamt.bayern.de…eilsleistungen.php?f=lfst


    Zitat

    Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft


    Die Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert, der im einzelnen nachzuweisen ist, abzugsfähig.....


    Danach müsste ich die Kosten angeben können.
    Aber da geht es wohl mehr um Verpflegung und Heizung, Nebenkosten. Die Wohnungskosten werden wohl hier vorausgesetzt. Weis nicht wie das im Altenheim ist. Ich frag mal beim Bauernverband, denke ich.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich habe nochwas gefunden:



    http://www.steuerlinks.de/steu…-und-dauernde-lasten.html


    Danach wären es Betriebsausgaben.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich hab jetzt mal telefoniert:
    Es würde das anerkannt, was im Übergabevertrag steht.
    Ich könne es vielleicht versuchen.
    Das Finanzamt könne aber 4 Jahre rückwirkend zurückfordern, wenn es mal überprüft und da käme ein recht großer Betrag zustande.
    Das Sicherste wäre eine Anfrage beim Finanzamt.


    Ja, Jodl mein Vater hat da im Altersheim einen Kumpel, der einen kennt, der eine Photovoltaikanlage am Dach hat.
    Da liegt die Frage doch sehr nahe.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hmmmm...
    Es gibt da so eine Berufsgruppe, die fängt mit St an, und hört mit euerberater auf... :juggle:

    der LilaStrom ☼


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    JK: 23, D: 5, T:1

  • jodl - geht auch nicht - da ist keiner...
    Aber es gibt ja immer die Möglichkeit, sich den Steuerberater zu sparen wenn man in beliebigen Foren was reinsetzt....
    Heißt glaub ich Egotaktiker....

    Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
    Wer mehr zum DC Speicher wissen will erreicht mich per PN !

  • Ja, Ihr habt schon recht.
    Der vom Bauernverband war schon ein Steuerberater, denke ich.
    Ich muss mich sortieren, wo ich stehe und wie es gehen könnte und was Ihr meint.
    Das Forum hier hat mir schon häufig geholfen und dafür danke ich Euch auch recht herzlich.
    Ich denke, da das Leibgeding im Übergabevertrag steht, ist es im Zusammenhang mit meinen Einkünften aus der Landwirtschaft zu sehen. Die Modalitäten mit dem Umzug ins Altenheim haben sich halt etwas geändert. Vom Grundsatz her sind die Ausgaben dann meiner Meinung nach Betriebsausgaben.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    das ist hier ein schwieriger Sachverhalt.Um kein unnötiges Risiko einzugehen, würde ich auch das Finanzamt fragen. Sie werden mit Sicherheit dir hier weitere Informationen geben können.

  • Da ja das Leibgeding im Übergabevertrag steht, und der Herr vom Bauernverband sagte, es würde das anerkannt, was im Vertrag steht, stelle ich mich auf den Standpunkt, es sind Betriebsausgaben.
    Wenn dann das Finanzamt meint, durch den Umzug ins Altenheim wären es dann plötzlich keine Betriebsausgaben mehr, muss es mir die Ausgaben streichen.
    Aber erstmal versuche ichs so.
    Eine Anfrage will ich nicht machen, weil die wahrscheinlich erstmal alles ablehnen werden und ich dann nicht weis wie ich dem begegnen kann.

    Mit freundlichen Grüßen