Stromabrechnung einer PV-Beteiligungsanlage - Unternehmereigenschaft
30 Investoren wurde eine Investition in eine PV-Beteiligungsanlage angeboten. Die PV Anlagen sind eigene und unabhängige Wirtschaftgüter. Jeder Investor ist Unternehmer (Vorsteuerabzugsberechtigung) und hat den IAB genutzt. Die Investoren haben gemeinsames Nutzungsrecht an einem Trafo und einer Übergabestation.
Die PV-Anlage speist derzeit 100% des erzeugten Stroms nach EEG ins öffentliche Netz ein. Die Anlage hat einen geeichten Einspeisezähler nach dem der Netzbetreiber abrechnet.
Der Betriebsführer hat nun die Aufgabe den gesamten eingespeisten und gemessenen Strom auf die einzelnen Wechselrichter (Investoren) zu verteilen. In der ersten Jahresabrechnung hat der Betriebsführer die Gesamtmenge Strom nach der Kapazität der Wechselrichter verteilt und nimmt damit an, das alle Wechselrichter im Durchschnitt den gleichen Stromertrag pro Jahr erzeugt haben. Die PV Anlage hat aber Ost/West-Dächer, Süddächer und Nord/Süddächer, zudem hatten einige Wechselrichter längere Ausfallzeiten, so das diese Annahme anfechtbar ist.
Ich befürchte, das das Finanzamt die Beteiligung nun in eine Kommandit-Beteiligung umwidmet, da der Betriebsführer jedem Investor den gleichen Stromertrag zuordnet und wir damit die Unternehmereigenschaft nicht mehr nachweisen können.
Hat jemand Erfahrung und einen Präsenzfall, in dem das Finanzamt die Stromverteilung auf Basis der installierten Wechselrichterkapazität akzeptiert?
Ich kenne aus anderen Fällen die Forderung des Finanzamtes, das die Stromproduktion jedem einzelnen Wechselrichter eindeutig zuordnet werden muß. Dazu kann der Zähler am Wechselrichter oder ein separater Zähler am Wechselrichter herausgezogen werden.