FA erinnert an Umsatzsteuermeldung für das 3. Q ??

  • Leider bekomme ich, Dank interner Fortbildung, beim unserem FA niemanden aussagefähigen an die Leitung


    Gestern hatte ich einer Erinnerung dass ich für das 3.Q 2018 die Umsatzsteueranmeldung machen muss.


    Möglicherweise habe ich was verpasst


    Das ganze ist daher seltsam, da ich die Meldungen jährlich mache, meldungen für das 1. und 2. Q habe ich auch nicht gemacht.


    Wieso mahnen die das dritte an?


    Ist das ein Fehler bei denen im System oder habe ich wirklich was vergessen ?


    letztes Jahr war das nicht so

    7,28 kWp, 6000TL20, Ost mit 28 x ReneSola JC260M-24/Bb (02/2013)
    2,65 kWp, 2500TL21, West mit 10 x SolarWorld AG SW 265 mono (EU)
    6,48 kWp, SB5.0, W/NW mit 22 x SolarWorld AG SW 270 mono (EU)
    Altspeicher 14,8 kWh Hoppecke Batterie mit SI 6H-11

    10 kWh TitanSolar, weiterhin am SI 6H-11

  • Hallo Quartalsmeldungen gibt es nur wenn deine Einnahmen bestimme Grenzen überschreiten.
    Ist explizit nach Voranmeldung gefragt oder ist das eine Erinnerung das du für 2017 endlich die UST erklären sollst?

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Ich darf seit Januar 2017 die Ust-Meldung jährlich machen.


    von daher vermute ich auch dass da was falsch gelaufen ist



    nein... es wird nur nach 3.Q 2018 gefragt



    2017 ist lange erledigt

    7,28 kWp, 6000TL20, Ost mit 28 x ReneSola JC260M-24/Bb (02/2013)
    2,65 kWp, 2500TL21, West mit 10 x SolarWorld AG SW 265 mono (EU)
    6,48 kWp, SB5.0, W/NW mit 22 x SolarWorld AG SW 270 mono (EU)
    Altspeicher 14,8 kWh Hoppecke Batterie mit SI 6H-11

    10 kWh TitanSolar, weiterhin am SI 6H-11

  • Zitat von didimausi

    Hallo Quartalsmeldungen gibt es nur wenn deine Einnahmen bestimme Grenzen überschreiten.
    ...


    Das ist falsch. Vierteljährlich ist der Normalfall. Bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmter Steuerbeträge ist dann ein anderer Zeitraum durch das Gesetz bestimmt.

  • Zitat von Carstene

    Ich darf seit Januar 2017 die Ust-Meldung jährlich machen.


    von daher vermute ich auch dass da was falsch gelaufen ist
    ...


    Das hat nichts mit "darf" zu tun. Es steht im Gesetz. Betrug denn die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1000 Euro? Ja, dann bleibt es bei jährlich. Nein, dann vierteljährlich. Oder gar mehr als 7500 Euro? Dann monatlich.

  • Sofern ich mich richtig erinnere stand in dem Schreiben dass ab 2017 jährlich oder weiterhin quartalsmässig die USt abgegeben werden kann.


    Für weiterhin quartalsmässig musste wohl eine Info ans FA gemacht werden. Das hatte ich aber nicht.

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  • Zitat von donnermeister1

    Das ist falsch. Vierteljährlich ist der Normalfall. Bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmter Steuerbeträge ist dann ein anderer Zeitraum durch das Gesetz bestimmt.



    Nö, das ist richtig. Wie du selbst schreibst "jährlich, solange Jahreseinnahmen kleiner 1000€" :P
    .... und damit dürfte es bei neueren Anlagen auf dem Eigenheim nach der Anfangszeit der Normalfall sein das man nur noch Jahresmeldungen macht,

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

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  • Schöner Streit. Aber der lässt sich aufklären.


    Die Gesetzessystematik geht von Quartalsmeldungen aus und definiert weitere Bedingungen für den Entfall von Voranmeldungen oder den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum.
    Somit ist tatsächlich das Kalendervierteljahr der Normalfall - auch wenn er in der Praxis nicht die allergrösste Bedeutung hat.


    In der Praxis über die Gesamtheit aller Unternehmen hinweg ist der Kalendermonat gemessen an der Häufigkeit der "Regelfall"
    In der Branche PV hingegen dürfte wohl (nach Wegfall der monatlichen Anmeldung für Neugründungen im Jahr der Neugründung und dem Folgejahr) der Entfall von Voranmeldungen der am häufigsten vorkommende Fall sein.


    Um die Thematik zu begreifen, nützen mir aber statistische Kennzahlen recht wenig - da muss man das Gesetz verstehen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Hab mit FA telefoniert. Gestern waren die ausgeflogen.


    Ich habe im Mai ein Schreiben bekommen mit dem Wahlrecht jährlich oder quartalsmässig die Ust zu melden.


    Quartalsmässig ist die Standartvorgabe und sofern ich jährlich machen wolle, müsse ich dem FA kurz Info geben. Das hatte ich nicht gemacht da ich den Vorgang umgekehrt (Standard jährliche Abgabe und auf Wahl quartalsmässig) verstanden habe.


    Der Beginn dieser Abrechnungsweise war eben nach dem Schreiben im Mai und begann somit zum 3.Q. Daher kam nun die Erinnerung da bis zum 10.10. hätte abgegeben werden müssen

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    2,65 kWp, 2500TL21, West mit 10 x SolarWorld AG SW 265 mono (EU)
    6,48 kWp, SB5.0, W/NW mit 22 x SolarWorld AG SW 270 mono (EU)
    Altspeicher 14,8 kWh Hoppecke Batterie mit SI 6H-11

    10 kWh TitanSolar, weiterhin am SI 6H-11