Zitat von PaulchenAlles anzeigenHallo,
dein Gerät ist eindeutig ein "geringwertiges Wirtschaftsgut", das du, weil es unterhalb der Grenze von 410 € liegt, in einem Zug absetzen kannst.Wenn du es im entsprechenden Konto einträgst, wird es vom Programm in der Einnahmenüberschussrechnung bei den Ausgaben aufgeführt. Da du keine Vorsteuer (Umsatzsteuer) auf der Rechnung ausgewiesen hat, hat dieses Teil nicht mit der UST-VA zu tun und kommt weder dort noch in der USt-Erklärung vor.
Unterlagen dazu erhält das Finanzamt nicht bzw. nur dann, wenn es diese ausdrücklich anfordert.
mfg
Paulchen
Super vielen Dank.
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