Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur

  • https://www.clearingstelle-eeg…igenversorgung_151016.pdf


    Nach dem Leitfaden liegt Eigenversorgung nur (noch) bei strikter Personenidentität vor. Wird eine Anlage nicht von einer natürlichen Person, sondern von einer GbR betrieben, so liefert diese nach Ansicht der Bundesnetzagentur Strom umlagepflichtig an die GbR-Mitglieder.


    Zitat

    Das gilt in gleicher Weise für ähnliche Modelle, in denenes sich stattumeine Genossenschaft, um eine andere Form einer juristischenPerson handelt.Betreibt beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR) die Stromerzeugungsanlage, und stellt ihren GbR-Mitgliedern den erzeugten Strom zur Verfügung, so liefert die GbR den Strom als umlagepflichtiges EltVU an die Mitglieder.


    Welche Handlungsoptionen hat man da?

  • Noch ist es nur ein Entwurf, bis 20.11. können Stellungnahmen abgegeben werden http://www.bundesnetzagentur.d…Eigenversorgung-node.html


    Bisher habe ich es nur überflogen, viel Chancen sehe ich da aber nicht, weil es wirklich so im Gesetz steht, wobei es imo schon strengstmöglich ausgelegt wird, da ist noch etwas Luft. Interessant finde ich es, daß kein Wort dazu verloren wird, wie es aussieht, wenn ein anderes Familienmitglied als der Betreiber den Strom im Haushalt nutzt.
    Juristische Personen werden sich aber warm anziehen müssen,wenn sie die Weichen nicht vor dem 1.8.2014 richtig gestellt haben und da sehe ich noch viele entsprechende Stellungnahmen der Lobbyisten.

  • In der Einleitung findet man die Aussage


    Zitat

    Investitionen, die im Vertrauen auf die vorherige Rechtslage getätigt wurden, sind durch weit reichende Bestandsschutz-Regelungen abgesichert.


    Das könnte man so interpretieren, dass man bei Bestandsanlagen nicht dieselbe Messlatte anlegen will.
    Im EEG 2009 gab es den geförderten Eigenverbrauch und im EEG 2012 wurde er soweit ich nachgesehen habe, gar nicht behandelt.


    Das mit dem anderern Haushaltsmitglied oder einem Handwerker, der dort seine Borhmaschine anschließt ist natürlich immer gegeben aber in der Praxis überhaupt nicht kontrollierbar. Man wird als Letztverbraucher wohl immer denjenigen ansehen, auf den die Strombezugsrechnung lautet.


    Vielleicht könnte da sogar der Trick von (der nach meiner Ansicht unseriösen) Care Energy helfen, dass z.B. die GBR auch den Strom bezieht und die Verbrauchsgeräte betreibt und in "Nutzenergie" umwandelt.

  • "Contracting" wird auch erwähnt, habe ich aber noch nicht im Detail durchgesehen, wird aber alles sehr eng ausgelegt. Auch Strom aus dem Ausland wird erwähnt, wohl auch wegen CE ;)
    Ich persönlich hätte mir halt bezüglich Haushalten ein klares Wort gewünscht, wenn der Gesetzgeber das schon nicht selbst macht. Kritisch ist insbesondere, wenn z.B. eine GbR aus Ehefrau und Ehemann der Betreiber (etwa um Unternehmeridentität für die USt zu vermeiden) und der Haushalt aus denen beiden der Verbraucher. Insbesondere gibt es da auch keinen Bestandsschutz, wenn ich das rihctig interpretiere, weil es nie Eigenversorgung, nach der strengen AUslegung, war und auch nie (Ausnahme wäre bis 10kW wohl möglich) werden kann :shock:
    Auch die Definition von Inselanlagen ist "gewöhnungsbedürftig" und stimmt imo auch nicht mit dem überein, was die Clearingstelle zu dem Thema im Sommer veröffentlicht hat.
    Mich wundert gerade nur, daß hier noch keine 100 Beiträge gepostet wurden, das Papier beinhaltet imo viel unerwartetes und übertrifft sogar meine schlimmsten Befürchtungen.

  • So ist es, das Papier birgt viel Züdstoff, da man bei der Bundesnetzagentur wohl meint vieles anders sehen zu müssen als ganz offensichtlich vom Gesetzgeber beabsichtigt und auch von Richtern und Clearingstelle ausgelegt.


    Allerdings ist das dort Niedergeschriebene ja auch völlig unverbindlich.


    Zitat

    Rechtsnatur des Leitfadens
    Der vorliegende Leitfaden gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen der Eigenversorgung nach dem EEG2014wieder und stellt die Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu wesentlichen Praxisfragen dar.
    Er stellt keine Festlegung dar und hat auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. Es soll keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen der Bundesnetzagentur binden. Der Leitfaden dient den betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungs-praxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.
    Die Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach §85 EEG an diesem Leitfaden orientieren, wenn und soweit es im jeweiligen Verfahren auf die jeweilige Frage ankommt und sich im Ver-fahrensverlauf –insbesondere durch die Anhörung der Betroffenen –keine abweichende Erkenntnis ergibt.


    Als Orientierungshilfe ist es aber überhaupt nicht geeignet, wenn es nicht die tatsächliche Rechtsgrundlage widerspiegelt sondern eine vielfach eigenwillige Auslegung.

  • "offensichtlich" ist das eben nicht, das ist ja das Problem, das, nicht nur ich, schon lang habe. Das Gesetz ist in dem Punkt schlicht schlampig gemacht - sieht man imo ja schon daran, daß die da jetzt schon über ein Jahr daran rumdocktern den Leitfaden rauszubringen, während im BMWI, wie es aussieht, schon intensiv am nächsten EEG gebastelt wird.
    Wo kein Kläger, da kein Richter - darauf wird es rauslaufen. Kann mir nicht vorstellen, daß die VNB das Thema intensiv verfolgen um am Ende als Buhmann dazustehen aber rein gar nichts davon zu haben.
    Ist ja nur eine "kann"-Regelung - auch so ein Punkt, den ich nicht verstehe.

  • Damit hebt man 'elegant' die EEG Umlage auf EV bei allen gewerblichen Konstrukten auf 100% an! Also lohnt es definitiv nicht mehr, sich mit einer PV Anlage auf gewerblich genutzten Objekten zu beschäftigen.


    *kleiner Anteil des Gewerbebetriebes an der Anlage (KG, GmbH u.ä.)


    Das selten die Gewerbebetriebe selbst, die Initiatoren einer PV Anlage sind, liegt schlicht in der Tatsache begründet, dass dies bescheuert wäre. *niedrige Rendite der PV Anlage + hohe Kapitalbindung.


    Dagegen optimal für den fünf jährigen Sohn/ Tochter oder ' den Bastart oder der Geliebten u.ä. des geschäftsführenden Gesellschafter!


    Rechnung:


    10 bis 13 Cent Kosten je kwh (PV) + bald 7 Cent EEG Umlage vs Strombezug am eigenen Trafo und Verschlechterung des Tarifes durch PV EV


    Man unternimmt alles, um PV im gewerblichen Bereich zu sabotieren.


    Danke BWM

  • Was da zu Inselsystemen drinsteht, ist schon ein Skandal.
    Diese ganzen USV/Extender/Umschalt-Konstrukte ("Halbinseln") wären genauso umlagepflichtig, wie ein auf dem gleichen Grundstück getrennt aufgebautes Inselnetz, da sie sich ja auf Grundstück bzw. Eigenversorger und nicht den technischen Aufbau beziehen. Wenn also der Eigenversorger sowohl ein Inselnetz in seiner Garage zum Laden der Autobatterie o.ä. UND einen Netzanschluss im Wohnhaus nebenan (oder gar noch eine Steckdose in der Garage) hat, ist das in der Garage kein Inselnetz mehr.
    Völlig krank, wie wollen die den DC-Eigenverbrauch überhaupt messen? Wird der dann einfach festgelegt und man selbst muss den Gegenbeweis antreten? Festsetzung wie beim Finanzamt oder was?
    Inselanlagen haben nunmal die Eigenschaft, nur einen Teil des möglichen Ertrages nutzen zu können.

  • Hallo Leute,


    Nach dem Querlesen des Textes kristallisieren sich für mich 2 wesentliche Punkte heraus:


    - Der Betrieb einer EE-Erzeugungsanlage als Geschäftsmodell soll für Privatleute (oder besser nicht EVUs) so unattraktiv gemacht werden, dass keiner mehr auf die Idee kommt, so einen Quatsch überhaupt anzufangen und die EVUs damit wieder die alleinigen Stromerzeuger sind. Denen ist die Belastung mit EEG Umlage wurst, da sie die Kosten ja weitergeben können. Die Definitonen der Insel- oder Halbinselanlagen sind aus dieser Position heraus absolut logisch, stellen diese doch eine enorme Bedrohung für die EVUs dar. Stellt Euch mal vor, wenn das jeder so machen würde!!!


    - Die Definitionen zu den Speichern wiederum sollen zuverlässig verhindern, dass dieselben weite Verbreitung finden, denn die sind sowohl bei AC-gekoppelten als auch bei DC-gekoppelten EE-Anlagen die größte Bedrohung. der EVUs. Ich sehe das ja bei meiner Anlage: Ohne Akkus sind ca. 35% Autarkie möglich, mit Akku locker das Doppelte. Außerdem würden Speicher die Spitzenlasten glätten, das ganze Geschäft mit den Gewinnen aus den Spitzenlastkraftwerken würde zusammenbrechen.



    CFJ, Du hast ganz recht mit Deiner Vermutung:

    Zitat von CFJ


    Völlig krank, wie wollen die den DC-Eigenverbrauch überhaupt messen? Wird der dann einfach festgelegt und man selbst muss den Gegenbeweis antreten? Festsetzung wie beim Finanzamt oder was?


    Das Ganze atmet den Geist des nimmersatten Staates wie bei den Steuern (Schäuble-Danke). Es darf einfach keinerlei Aktivität eines Bürgers geben, an der Staat oder vom Staat inthronisierte Organisationen nicht mitverdienen. Wenn es nach Schäuble ginge, würden alle Gehälter erstmal an das Finanzamt gehen. Nachdem sich dann alle bedient haben, wird, wenn noch vorhanden, der Rest an den jeweiligen Bürger überwiesen.


    Als Fazit kommt raus, dass sich in Zukunft nur noch Erzeugungsanlagen unter 10 KW mit oder ohne Speicher mit oder ohne Einspeisung wirtschaftlich darstellen lassen.


    Wenn es davon dann eine größere Anzahl gibt, kommt irgendwann die Absenkung der Bagatellgenze auf 1 W (richtige Einheit, kein Schreibfehler), was dazu führt dass jede solar betriebene Gartenlampe, jede Taschenlampe, jeder Taschenrechner mit Akku über eine genormte Erfassungselektonik verfügen muss, damit darüber dann korrekt abgerechnet werden kann, ob die Erzeugung zeitgleich mit dem Verbrauch stattfindet. Insbesondere Taschenlampen und Gartenbeleuchtungen werden da Millionen einspielen. Wenn die Sonne scheint, braucht man selbige ja per definitionem nicht. Außerdem muss erfasst werden, ob ich meine Taschenlampe an jemanden ausgeliehen habe, dann wird nämlich der erhöhte Satz fällig.


    Haben die von uns bezahlten Staatsdiener sonst nichts zu tun??? Wie wärs denn mal, bei der schnelleren Registrierung von Zuwanderern mitzuhelfen, da gibt es echten Handlungsbedarf, aber doch nicht bei dem EEG-Umlage Quatsch!!


    Ich bin normalerweise kein Satiriker, aber das musste ich jetzt mal loswerden.


    Euer Solar-User

    3,9 kWp, 15 SI Module a 260W, 2x Victron Laderegler MPPT 150/70,
    WR Victron Multiplus 24/5000VA,

    Bis 14.02.24 Speicher mit 24V/750Ah OPZV Hoppecke-Akkus,

    Seit 15.02.24 Speicher 24V/620 Ah Lifepo4-Akku mit BMS von Lifepo Shop

  • Zu den Ausführungen im letzten Beitrag: Jetzt wird auch erkennbar, warum man selbst kleinen Anlagen intelligente Messsysteme verpassen will. Anhand der Einspeise- und Bezugsprofile lassen sich sehr gut Rückschlüsse auf Eigenverbrauch und auch den Einsatz von Speichern ziehen. Man wird also leicht das "heimliche" Nachrüsten von Speichern anhand der Analysen detektieren können. Pervers ist es, auch wenn das auf einer höchsrichterlichen Entscheidung beruht, sowohl das Einpeichern als auch den Verbrauch nach Entnahme aus dem Speicher als umlagepflichtigen "Letztverbrauch" zu werden und dieselbe Energie zweimal mit der Umlage zu belegen.