https://www.clearingstelle-eeg…igenversorgung_151016.pdf
Nach dem Leitfaden liegt Eigenversorgung nur (noch) bei strikter Personenidentität vor. Wird eine Anlage nicht von einer natürlichen Person, sondern von einer GbR betrieben, so liefert diese nach Ansicht der Bundesnetzagentur Strom umlagepflichtig an die GbR-Mitglieder.
ZitatDas gilt in gleicher Weise für ähnliche Modelle, in denenes sich stattumeine Genossenschaft, um eine andere Form einer juristischenPerson handelt.Betreibt beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR) die Stromerzeugungsanlage, und stellt ihren GbR-Mitgliedern den erzeugten Strom zur Verfügung, so liefert die GbR den Strom als umlagepflichtiges EltVU an die Mitglieder.
Welche Handlungsoptionen hat man da?