Kippt die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch!?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ein Durchbruch für die Bürgerenergie in Europa und eine Niederlage für den Blockade-Kurs der Bundesregierung: in den frühen Morgenstunden des 14. Juni haben die VerhandlerInnen von Rat, Kommission und Parlament im sogenannten „Trilog“ einen Kompromiss für die neue Erneuerbare-Energie-Richtlinie verkündet.......


    .....Energie-Aktive mit Sonnendach bekommen explizit das Recht, bis zu einer Anlagengröße von 25kWp abgabenfrei Strom zu verbrauchen und zu speichern...........


    ....Und auch für Deutschland bringt das Paket erhebliche Verbesserungen: Die ab 10kWp Anlagengröße fällige „Sonnensteuer“ in Deutschland wird zurückgedrängt und gilt erst für Anlagen ab 25kWp......


    Quelle: https://www.buendnis-buergerenergie.de/home/

  • Hört sich gut an, ab wann wird das gültig und gilt das dann auch für Bestandsanlagen? Einmal 12 kWp + einmal 18 kWp ist dann kleiner 25 kWp? Oder gilt das dann nur für alle Flächen an einen Standort?

    3.2018 40 x BenQ Solar Sun Vivo PM060MB2 -> 12kWp bei DN 38° mit ca. -18 ° SO

    8.2019 22 x Ja Solar JAM60s03 - 325 WP mit 22 X SE P370 + SMI35-> 7,15 kWp bei DN 10 mit ca. -18° SO

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    Einmal editiert, zuletzt von duncan02 ()

  • Da bin ich mal gespannt ... abgabenfrei heißt ja eigentlich auch steuerfrei ... andererseits aber auch nicht umlagenfrei.


    Und wer eigenes Haus, Garten und/oder Hof hat produziert einen Teil seines Stroms kostengünstig wenn die Sonne scheint .... und wenn die Sonne mal nicht scheint bezieht man den Strom aus dem Netz und bezahlen tun die anderen.


    Schöne neue gerechte Welt.

  • Zitat von wschmeiser

    und wenn die Sonne mal nicht scheint bezieht man den Strom aus dem Netz und bezahlen tun die anderen.


    :danke:
    Dumm dümmer am dümmsten :mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen:


    Durch den EE Strom wird das Verteuern des Allgemeinen Stromes für die Bürger abgebremst.



    Django

    Einmal editiert, zuletzt von django65 ()

  • Zitat von duncan02

    Hört sich gut an, ab wann wird das gültig und gilt das dann auch für Bestandsanlagen?


    Die EU Gremien müssen das noch abnicken (dürfte wohl nur noch Formsache sein) und dann müssen die Mitgliedsstaaten das innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Wichtig: Das gilt erst, wenn die Bundesregierung (bzw. der Bundestag) das gesetzlich beschlossen hat. Keinen Tag vorher.


    Bis sich die Bundesregierung dazu äußerst, gibt es aber meines Erachtens noch mehr offene Fragen:


    1. Werden Bestandsanlagen Rückwirkend ausgenommen?
    Ich vermute zu 90% ja. Das ist ja keine Einspeisevergütung bei der Bestandsschutz (wobei "Schutz" hier nicht wirklich der passende Begriff ist) irgendeine Bedeutung hat. Die EEG-Abgabe ist (stand Heute) eine unbefristete Abgabe auf den Eigenverbrauch. Ein unterschiedliche Behandlung von Bestands- und Neuanlagen ergibt keinen Sinn.


    2. Sieht die Bundesregierung es auch wirklich so, dass die EEG-Eigenverbrauchsabgabe davon betroffen ist? Theoretisch ist es denkbar das die Bundesregierung hier anders argumentiert und man es auf einen Streit mit der EU ankommen lässt.
    Ich denke aber die Chance dafür ist gering. Die Industrieinteressen sind hier nicht so ausschlaggebend und man will (hoffentlich) nicht bei so einem Randthema wieder als Klimaschutz-Bremser auftreten.


    3. Wenn es umgesetzt wird, wird die Bundesregierung vielleicht noch einen Schritt weitergehen? Also z.B. Abgabenfrei bis 50kW oder komplettes abschaffen der Abgabe? Oder weitergehend: Wird man das ganze evtl. mit einer kleineren oder größeren Reform kombinieren? Zum Beispiel: Eigenverbrauchsabgabe wird komplett und für alle Anlagengrößen abgeschafft, dafür wird aber auch die Einspeisevergütung für Neuanlagen gestrichen.

  • Zitat von django65


    Durch den EE Strom wird das Verteuern des Allgemeinen Stromes für die Bürger abgebremst.


    Klar. Deshalb ist der Strompreis für die Endverbraucher nirgendwo so niedrig wie in D!


    Nun, mir persönlich soll es recht sein.

  • ... wie geil ist das den...


    JETZT könnte es was werden mit der Energiewende!
    JETZT macht auch ein Weiterbetrieb nach 20 Jahren auch dann Sinn, wenn kein großer Folgevertrag mehr zustande kommt!

    ...klar kann man es auch SO machen. - Nur dann ist es halt Mist!


    §328 StGB Abs. 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird derjenige bestraft der eine nukleare Explosion verursacht. :saint:

  • Ich hoffe das dauert keine 18 Monate bis es umgesetzt wird... am besten noch vor Dezember :D

    83% landwirtschaftlichen Flächen für 18% Kalorien, für das 6-te Massenaussterben [1] und für Ihre Zivilisationskrankheiten [2]:
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