Einspeiseabrechnung - Fragen zur Umsatzsteuer

  • Hallo,


    wir haben Ende Januar die Einspeiseabrechnung für unsere PV-Anlage (Inbetriebnahme 03.08.2016) bekommen.
    Hier ergeben Sie nun für mich einige Fragen bzgl. der zu entrichtenden Umsatzsteuer.


    Folgende Werte sind gegeben:
    Jahreserzeugungsmenge: 5005kWh
    Jahreseinspeisemenge: 4031kWh
    Jahresselbstverbrauch: 1.474kWh


    Für den Jahresselbstverbrauch wurden mir 32,78€ EEG-Umlage vom Nezbetreiber abgezogen bzw. berechnet. Muss ich auf den Betrag MwSt. ans Finanzamt entrichten?


    Wie läuft das generell mit dem Selbstverbrauch? Wann muss ich da Umsatzsteuer ans Finanzamt entrichten, oder muss ich das gar nicht? Und wenn ja, wie errechnet sich diese?


    Bisher haben wir vom Netzbetreiber im Dezember eine Zahlung von 340€ (Für die Monate August bis November) bekommen. Die daraus resultierenden 64,60€ MwSt. habe ich ans Finanzamt überwiesen.
    Nun ist mir aber in der Jahresabrechnung folgendes aufgefallen:


    Nettobetrag Umsatzsteuer. Abschlagsbetrag
    Abschlag Einspeisung: 344,00€ (0%) 0,00€ 344,00€
    Abschlag Kosten: -3,36€ (19%) -0,64€ -4,00€


    Summe: 340,64€ -0,64€ 340,00€


    Habe ich die Umsatzsteuer jetzt korrekt überweisen? In den Kosten war die MwSt. ja schon enthalten. Meiner Meinung nach hätte ich den Betrag um die 64Cent kürzen müssen und daraus die MwSt. errechnen müssen. Oder?


    Danke schon mal für euere Hilfe.

  • Hallo emitremmus,


    ich fürchte, da liegt einiges im argen oder es ist in deinem Schreiben missverständlich ausgedrückt!

    1. Umsatzsteuerberechnung


    Zitat:
    "Bisher haben wir vom Netzbetreiber im Dezember eine Zahlung von 340€ (Für die Monate August bis November) bekommen."


    Eine Zahlung vom Netzbetreiber enthält (sofern man auf die Kleinúnternehmerregelung verzichtet hat) den Nettobetrag und die darauf entfallende Umsatzsteuer, es ist der Bruttobetrag, der überwiesen wird.


    Für das Finanzamt muss die Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag errechnet werden. Die Formeln daraus lauten:
    Bruttobetrag geteilt durch 119% = Nettobetrag
    Nettobetrag mal 19% = Umsatzsteuer


    Wenn also die 340 € tatsächlich der Bruttobetrag war, dann lautet die Berechnung für die USt-Überweisung ans Finanzamt:
    340 € : 119 % = 285,71 €
    Für die USt-Voranmeldung darf man die Centbeträge weglassen:
    285 € * 19 % = 54,15 €
    Du hättest also nicht 64,60 € an UST zahlen müssen, sondern 54,15 €


    2. Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch


    Du hast bisher anscheinend deinen Eigenverbrauch überhaupt nicht umsatzversteuert.


    Bei Anlagen ab dem 01.04.2012 muss der Eigenverbrauch mittels unentgeltlicher Wertabgabe (ueWA) umsatzversteuert werden. Die ueWA pro Kilowattstunde entspricht (vereinfacht gesagt) den Nettoeinkaufspreis einer Kilowattstunde Strom bei deinem Energieversorger (inkl. Grundgebühr und aller Nebenkosten). Zu berechnen ist diese vereinfachte Methode relativ einfach: Nimm deine letzte Stromrechnung, teile die Endsumme durch 119 % und danach nochmals durch die Anzahl der bezogenen Kilowattstunden.
    Diese Zahl nimmst du dann mit der Anzahl deiner Eigenverbrauchs-kWh (1.474 kWh) mal.


    Beispiel bei einer ueWA von 22 Cent/kWh
    1.474 kWh * 0,22 €/kWh = 323,28 € - auf ganze Euro gerundet: 324 €
    324 € * 19 % = 61,56 € Umsatzsteuer auf den EV



    3. EEG-Umlage


    Davon verstehe ich zu wenig - das sollen kompetentere Forenteilnehmer beantworten.


    mfg
    Paulchen

  • Hallo emitremmus,
    Du schreibst:


    "Folgende Werte sind gegeben:
    Jahreserzeugungsmenge: 5005kWh
    Jahreseinspeisemenge: 4031kWh
    Jahresselbstverbrauch: 1.474kWh"


    Sind Deine Angaben korrekt?
    (z.B. 5005 - 4031 wäre 974, oder 1474 + 4031 wäre 5505)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Sorry, für die späte Antwort.
    Ja, die im 1. Post erwähnte Zahl ist falsch gewesen. Jahreserzeugungsmenge ist 5.505kWh. Somit stimmt dann alles, auch der Eigenverbrauch.


    Heißt also, ich muss die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch jetzt in der USt-Meldung für Februar mit angeben.
    Muss das noch exakt ausrechnen, aber hab ich erstmal so verstanden. Danke.


    Was ist mit der EEG-Umlage. Sind das reine Kosten in der EÜR, oder muss hier auch noch 19% ans FA abgegeben werden? In der Abrechnung von Mitnetz steht bei der EEG-Umlage "Umsatzsteuer 0%".

  • Vorsicht.
    Egal wie unübersichtlich die Rechnung aussieht.... Du musst die Komponenten einzeln wieder zurückrechnen.
    Leider ist aus der Beschreibung nicht mit letzter Sicherheit zu erkennen, wie das genau aussieht.
    Die einfachste Lösung: Abrechnungsdokument mal hier einstellen. Dann kann man konkret was sagen.
    Abstrakt wird das schnell ein Roman.


    Ganz grob.... ich erahne drei mögliche Komponenten (bzw. dem würde meine Augenmerk bei der Belegsichtung gelten)
    a) Einspeisung: Lieferung von elektrischem Strom durch den Anlagenbetreiber an den VNB (bei Dir: USt = USt; ESt=BE)
    b) Erbringung einer sonstigen Leistung durch den VNB an den Anlagenbetreiber (bei Dir: USt= Vorsteuer; ESt= BA)
    c) Einbehalt und Abführung der EEG-Umlage durch den VNB; bei Dir: UST= nicht steuerbar; EST= BA


    Zu b)
    Ich wüsste nicht, was der VNB an den Anlagenbetreiber bei Anlagen die nach dem 31.3. ans Netz gegangen sind, liefern könnte. Es bleibt nur eine sonstige Leistung übrig. Ich könnte mir Messgebühren, Zählermiete u.ä. vorstellen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung