Hallo,
wir haben Ende Januar die Einspeiseabrechnung für unsere PV-Anlage (Inbetriebnahme 03.08.2016) bekommen.
Hier ergeben Sie nun für mich einige Fragen bzgl. der zu entrichtenden Umsatzsteuer.
Folgende Werte sind gegeben:
Jahreserzeugungsmenge: 5005kWh
Jahreseinspeisemenge: 4031kWh
Jahresselbstverbrauch: 1.474kWh
Für den Jahresselbstverbrauch wurden mir 32,78€ EEG-Umlage vom Nezbetreiber abgezogen bzw. berechnet. Muss ich auf den Betrag MwSt. ans Finanzamt entrichten?
Wie läuft das generell mit dem Selbstverbrauch? Wann muss ich da Umsatzsteuer ans Finanzamt entrichten, oder muss ich das gar nicht? Und wenn ja, wie errechnet sich diese?
Bisher haben wir vom Netzbetreiber im Dezember eine Zahlung von 340€ (Für die Monate August bis November) bekommen. Die daraus resultierenden 64,60€ MwSt. habe ich ans Finanzamt überwiesen.
Nun ist mir aber in der Jahresabrechnung folgendes aufgefallen:
Nettobetrag Umsatzsteuer. Abschlagsbetrag
Abschlag Einspeisung: 344,00€ (0%) 0,00€ 344,00€
Abschlag Kosten: -3,36€ (19%) -0,64€ -4,00€
Summe: 340,64€ -0,64€ 340,00€
Habe ich die Umsatzsteuer jetzt korrekt überweisen? In den Kosten war die MwSt. ja schon enthalten. Meiner Meinung nach hätte ich den Betrag um die 64Cent kürzen müssen und daraus die MwSt. errechnen müssen. Oder?
Danke schon mal für euere Hilfe.